Wahlplakate an Verkehrsschildern – Wo bleibt da die Verkehrssicherheit
Posted by Klaus on 11th Mai 2014 in Allgemein
Das Anbringen von Wahlplakaten ist nach der Straßenverkehrsordnung nach §§ 33 verboten. Schlimm finden wir dieses Beispiel in der Ostendstraße an einem Fußgängerüberweg. Kinder sind hinter diesen Plakaten nicht zu sehen.
Die Herrschaften sollten sich dies dejure/gesetze/StVO/33 mal gut duchlesen.
Foto, Klaus
Vielen Dank, dass die Plakate zum größten Teil abgehängt wurden
Ich finde den alten Mann von der FDP gar nicht schlecht… da fahren die Autofahrer gleich mal langsamer, weil die denken, der will rüber zum REWE 😉