Für strengere Regeln bei Scoring und Transparenz bei Internetverbindungen

Posted by Klaus on 15th Mai 2014 in Allgemein

„Ein schneller Internetzugang ist zwingend notwendig. Eine aktuelle Qualitätsstudie der Bundesnetzagentur zeigt, dass zwischen den vermarkteten und den erreichten Übertragungsraten häufig Welten liegen. Deshalb fordert Baden-Württemberg gemeinsam mit anderen Ländern, dass Anbieter die Bandbreite einer Internetverbindung transparent und realistisch darstellen müssen“, sagte Verbraucherminister Alexander Bonde zum Auftakt der Verbraucherschutzministerkonferenz in Rostock-Warnemünde.

Bonde wies auf einen weiteren baden-württembergischen Antrag hin: „Ob überhaupt ein Mobilfunk- oder Internetvertrag abgeschlossen werden kann und zu welchen Konditionen ein Kredit gewährt wird, hängt immer mehr von sogenannten Score-Werten ab, die mithilfe mathematisch-statistischer Verfahren berechnet werden. Score-Werte dienen zur voraussichtlichen Bonitätsbewertung und sind daher für die Teilnahme der Bürgerinnen und Bürgern am Wirtschaftsleben von enormer Bedeutung. Es steht außer Frage, dass Verbraucherinnen und Verbraucher das Recht haben sollten zu erfahren, wie Auskunfteien zu ihren Score-Werten kommen“, sagte Minister Bonde.

Fehlende Transparenz bei Scoring

Der Bundesgerichtshof urteilte im Januar 2014, dass Bürgerinnen und Bürger nach geltender Gesetzeslage keinen Anspruch darauf hätten, sich über die genaue Berechnung des Score-Wertes sowie die Gewichtung der zur Berechnung verwendeten Daten zu informieren. „Diese mangelhafte Transparenz ist nicht mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung vereinbar“, kritisierte Bonde. Allein mit der von Bundesverbraucherminister Heiko Maas angekündigten Meldepflicht für Auskunfteien bei den zuständigen Behörden sei es nicht getan. Vielmehr müssten die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehen können, wie Auskunfteien zum jeweiligen Score-Wert kämen. Auch bei neueren Formen der automatisierten Bonitätsbewertung hinke das geltende Datenschutzrecht deutlich hinterher. Bonde kritisierte insbesondere, dass bei Bestellungen im Internet oft unbemerkt automatisierte Bonitätsprüfungen im Hintergrund liefen. „Durch das sogenannte E-Scoring wird beispielsweise in Sekundenschnelle darüber entschieden, ob die bestellte Ware auf Rechnung oder nur gegen Vorkasse geliefert wird“, so der Minister. Auch Social Scoring, bei dem unter anderem Daten aus sozialen Netzwerken ausgewertet würden, sei auf dem Vormarsch. „Social Scoring ist intransparent und hat erhebliches Diskriminierungspotenzial, beispielsweise wenn man vermeintlich nicht die richtigen Freunde im Netz hat oder nicht mit dem neuesten Gerät surft. Deshalb fordern wir für solche Praktiken strenge gesetzliche Schranken und eine effektive Durchsetzung der Datenschutzvorschriften“, sagte Bonde.

Klarheit und Kontrolle über die Qualität von Internetverbindungen

„Die Anbieter werben mit schnellen Internetverbindungen. Die versprochenen Geschwindigkeiten werden häufig nicht eingehalten. Jedoch haben Verbraucherinnen und Verbrauchern meist nicht die Möglichkeit, die tatsächlichen Übertragungsraten zu messen. Baden-Württemberg fordert deshalb, dass Anbieter die Bandbreite einer Internetverbindung transparent und realistisch darstellen müssen“, sagte Minister Bonde. Darüber hinaus fordere die grün-rote Landesregierung ein verbindliches Produkt-informationsblatt zur transparenten Kundeninformation sowie ein unabhängiges und objektives Instrument zur Geschwindigkeitsmessung, das die Bundesnetzagentur unter finanzieller Beteiligung der Anbieter zur Verfügung stellen solle. „Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich nicht nur vor Vertragsschluss, sondern während der gesamten Vertragsdauer über die Qualität ihres Internetanschlusses informieren können. Wenn die Verbindungsgeschwindigkeit mithilfe eines anbieterunabhängigen und objektiven Instruments gemessen werden kann, haben Verbraucherinnen und Verbraucher die Möglichkeit Qualitätsdefizite aufzudecken“, so Bonde. Werde die vertraglich vereinbarte Surfgeschwindigkeit regelmäßig nicht erreicht, müsse den Verbraucherinnen und Verbrauchern ein Sonderkündigungsrecht zustehen. „Niemand sollte für leere Versprechungen bezahlen müssen“, so Bonde abschließend.

Verbraucherschutzministerkonferenz 2014

Die Verbraucherschutzministerkonferenz 2014 findet vom 14. bis 16. Mai in Rostock-Warnemünde (Mecklenburg-Vorpommern) statt. Die Verbraucherschutzministerkonferenz ist eine Fachministerkonferenz für verbraucherpolitische Themen, in der die für Verbraucherschutz zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder und des Bundes als Mitglieder vertreten sind. Die Verbraucherschutzministerkonferenz fand anlassbezogen zur BSE-Krise erstmals im Jahr 2001 statt und wurde im Dezember 2006 als offizielles Gremium mit eigener Geschäftsordnung ins Leben gerufen.

Verbraucherschutzministerkonferenz

Quelle, Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

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