In Zukunft weniger Tierverbrauch in wissen- schaftlicher Lehre
Der Landestierschutzbeirat war sich in seiner letzten Sitzung im Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz einig, dass es dringend geboten wäre, verstärkte Anstrengungen zur weiteren Reduzierung der Verwendung von Tieren in der wissenschaftlichen Lehre zu unternehmen.
Auf Tierversuche im Sinne von § 7 Absatz 1 des Tierschutzgesetzes solle im Rahmen von Bachelor-Studiengängen verzichtet werden. Dem Wunsch von Studierenden, ein tierfreies Grundstudium absolvieren zu können, solle ohne Nachteile für den Studienabschluss entsprochen werden.
Die Lehrstätten sollten besonders dafür Sorge tragen, dass dort, wo die Verwendung von Tieren in der Lehre noch nicht verzichtbar ist, keine Tiere speziell für diesen Zweck gezüchtet oder erworben werden, sondern, dass Tiere verwendet werden, die aus anderen Gründen getötet werden müssen.
Beschlüsse des Landesbeirats für Tierschutz
Quelle, Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Archivfoto, Sabine