Erhebung des Reformationsfestes 2017 zum gesetzlichen Feiertag
Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben sich übereinstimmend dafür ausgesprochen, das 500. Reformationsjubiläum am 31. Oktober 2017 bundesweit als einen gesetzlichen Feiertag zu begehen. Die Umsetzung dieser Maßnahme erfordert in Baden-Württemberg eine Änderung des Feiertagsgesetzes. Dies Änderung soll mit dem vom Innenministerium erarbeiteten Gesetzentwurf herbeigeführt werden.
Der Beginn der Reformation am 31. Oktober 1517 (Veröffentlichung der 95 Thesen Martin Luthers an der Schlosskirche in Wittenberg) hat nicht nur religiöse Bedeutung, sondern wird darüber hinaus als ein gesellschafts- und kulturprägendes Geschehen von Weltrang betrachtet. Auch in Baden-Württemberg ist das kulturelle und gesellschaftliche Leben bis heute durch die Wirkungen der Reformation geprägt.
In den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist der 31. Oktober eines Jahres ein arbeitsfreier gesetzlicher Feiertag. In Baden-Württemberg ist dieser Tag bisher ein kirchlicher Feiertag. Dieser ist nicht arbeitsfrei. Am 31. Oktober 2017 soll das 500. Reformationsjubiläum einmalig durch einen bundesweiten gesetzlichen (arbeitsfreien) Feiertag gewürdigt werden.
Downloads
Gesetzentwurf Reformationsfest 2017 (PDF)
Landesrecht Feiertagsgesetz (PDF)
Quelle, Innenministerium
Siehe auch Reformationstag soll 2017 gesetzlicher Feiertag werden
Archivfoto, Sabine