Sitzverteilung für die neuen Bezirksbeiräte – Stand 30.05.2014
Die Zahl der ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder der Bezirksbeiräte richtet sich nach der fortgeschriebenen Einwohnerzahl mit Hauptwohnung des Stadtbezirks am letzten Stichtag (30.04.2014) vor der regelmäßigen Wahl des Gemeinderats. Diese beträgt jeweils die Hälfte der in der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (§ 25 Abs. 2) für die einzelnen Gemeindegrößenklassen festgesetzten Mitgliederzahl des Gemeinderats.
Danach hat sich gegenüber 2009 keine Änderung ergeben. Insgesamt gibt es 301 Sitze in allen Stuttgarter Bezirksbeiräten.
Die im Gemeinderat vertretenen Parteien und Wählervereinigungen schlagen ihre Wunschkandidaten und -kandidatinnen vor, für die offizielle Bestellung ist der Oberbürgermeister zuständig. Die Bestellung soll nach den Sommerferien erfolgen.
Wichtige Rolle in der Kommunalpolitik
Die Bestellung der Bezirksbeiräte ist in Paragraf 21 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt geregelt, die auf der Internetseite der Stadt www.stuttgart.de (Stichwort „Hauptsatzung“) zu finden ist. Darin heißt es unter anderem: „Soweit sich Wählervereinigungen bis zum Zusammentreten des neugebildeten Gemeinderats zu einer Fraktion zusammenschließen, sind die auf sie in den einzelnen Stadtbezirken entfallenden Stimmen auf Antrag zusammenzuzählen. Die auf die Fraktion danach entfallenden zusätzlichen Sitze werden auf die Zahl der ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder nicht angerechnet werden.“ In der Praxis heißt das: Je nachdem, wie die Parteien und Wählervereinigungen in den nächsten Wochen verhandeln, kann es in Bezirksbeiräten zu Überhangmandaten kommen.
Die beiliegende Tabelle enthält auch die Sitzverteilung nach der letzten Gemeinderatswahl 2009. Diese Darstellung berücksichtigt nicht die modifizierte Sitzverteilung, die sich durch die Bildung der Fraktionsgemeinschaft DIE LINKE und SÖS ergeben hat. Dabei entstanden insgesamt 11 Zusatzsitze.
Die Bezirksbeiräte spielen eine wichtige Rolle in der Kommunalpolitik. Sie beraten über alle Entscheidungen, die der Gemeinderat für einen bestimmten Bezirk treffen soll und sprechen Empfehlungen aus. Nach jeder Gemeinderatswahl werden in den 18 äußeren und fünf inneren Stadtbezirken neue Bezirksbeiräte gebildet. Alle Beiräte müssen im entsprechenden Bezirk wohnen.
Sitzverteilung in den Stuttgarter Bezirksbeiräten nach den Gemeinderatswahlen 2014 und 2009 (PDF)
Info, Stadt Stuttgart