Ladesäulen für Elektrofahrzeuge oft zugeparkt
Die Landeshauptstadt als „Wiege des Automobils“ hat wie kaum eine andere Großstadt unter der Belastung durch Feinstaub und Stickoxiden zu leiden. Im Zuge dieser Problematik und der angestrebten Verkehrswende von einer verkehrs- zu einer mobilitätsgerechten Stadt ist die Förderung der Elektromobilität ein erster Schritt zur Senkung von Emissionen.
Vor dem Hintergrund der noch begrenzten Reichweiten von Elektro-Autos von im Schnitt 100 bis 120 Kilometern pro Akkuladung ist die Nähe der Auflademöglichkeit in urbanen Zentren zwingend notwendig. In Stuttgart gibt es mittlerweile 251 Ladestationen für Elektrofahrzeuge an 462 Parkplätzen im gesamten Stadtgebiet.
Zu erkennen sind diese Ladestationen an dem Schild Parken (Zeichen 314) mit dem Zusatzschild „Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs“. Diese Parkplätze dürfen ausschließlich nur von Elektrofahrzeugen und nur zum Zweck des Ladens, im Bild deutlich erkennbar durch die Ladekabelverbindung zwischen Ladesäule und Elektrofahrzeug, angefahren und genutzt werden.
An Ladestationen dürfen nur Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs parken. Wer trotzdem parkt, riskiert ein Bußgeld oder wird abgeschleppt.
In Einzelfällen wird abgeschleppt
Doch was bringt der Ausbau einer guten Lade-Infrastruktur zur Förderung der Elektromobilität, wenn die entsprechenden Parkplätze permanent durch Falschparker blockiert sind? Die Parkplätze mit Ladesäulen für Elektrofahrzeuge werden von der Verkehrsüber-wachung regelmäßig kontrolliert. Dabei wird je nach Länge des Parkverstoßes beziehungsweise bei einer Behinderung (die grundsätzlich anzunehmen ist, da die Ladesäule von Eletrofahrzeugen nicht angefahren und genutzt werden kann) ein Bußgeld zwischen 10 und 30 Euro fällig. In Einzelfällen werden Fahrzeuge an Ladestationen auch abgeschleppt.
Info, Stadt Stuttgart
Archivfotos