Drei-Länder-Antrag für ein bundesweites Fracking-Verbot
Schleswig-Holstein, Hessen und Baden-Württemberg wollen ein bundesweites Fracking-Verbot über eine Änderung des Bundesbergrechtrechts erreichen. Eine entsprechende Bundesratsinitiative soll im Juli unter Federführung Schleswig-Holsteins in die Länderkammer eingebracht werden.
Darüber hinaus fordern die drei Länder auch eine Reform des Berggesetzes hin zu mehr Umweltschutz, Öffentlichkeitsbeteiligung und Transparenz. Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller verwies auf die breite parteiübergreifende Ablehnung der Fracking-Technologie, mit der Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten unter Verwendung umwelttoxischer Stoffe gewonnen werden kann: „Kaum jemand will Fracking, die Bundesregierung hat ein Verbot angekündigt, jetzt fordern wir ein, dass dieses Verbot auch beschlossen wird. Die Novelle des Bundesbergrechts ist dafür das richtige Instrument. Einen entsprechenden Beschluss hat auch die Umweltministerkonferenz auf ihrer Sitzung in Konstanz Anfang Mai gefasst.“
Kernpunkt des gemeinsamen Bundesratsantrags ist die Forderung nach einem bundesweiten Verbot von Fracking in unkonventionellen Lagerstätten mittels umwelttoxischer Substanzen.
Darüber hinaus müsse nach Auffassung der Antragsteller eine Umweltverträglichkeitsprüfung für alle Vorhaben der Aufsuchung und Förderung von Kohlenwasserstoffen sowie zur Verpressung des Rückflusses (Flowback) von Lagerstättenwasser verpflichtend werden.
Zudem sollen die bergrechtlichen Verfahren, in denen Unternehmen sich Gebiete für etwaige spätere Untersuchungen sichern (Aufsuchung und Bewilligung) durch öffentliche Bekanntmachungen und Informationen transparenter gestaltet sowie Kommunen beteiligt werden.
Schließlich wollen die drei Länder eine Beweislastumkehr, damit bei Schäden durch Bergbau die Geschädigten eine ähnliche Beweissituation haben, wie im untertägigen Bergbau.
Schleswig-Holsteins Umweltminister Robert Habeck, der den Antrag federführend im Bundesrat vertreten wird, erklärte: „Wir brauchen bei Fracking eine klare Regelung im Bundesbergrecht, um die Förderung von Erdgas und Erdöl mittels umwelttoxischer Substanzen weitreichend auszuschließen. Außerdem ist es an der Zeit, dem Bergrecht einen demokratischen, transparenten Geist einzuhauchen: Das Bergrecht muss zu einem Gesetzbuch werden, in dem auch die Umwelt zu ihrem Recht kommt.“
Das baden-württembergische Kabinett hat die Beteiligung des Landes an der Bundesratsinitiative bereits in der vergangenen Kabinettssitzung beschlossen. Nachdem die schleswig-holsteinische Landesregierung heute ihren Beschluss gefasst hat, soll der Antrag in der kommenden Bundesratssitzung am 11. Juli eingebracht werden.
Umweltminister Franz Untersteller: „Nachdem die Umweltminister der Länder sich in der Umweltministerkonferenz einstimmig für die Änderung des Bergrechts ausgesprochen haben, gehe ich davon aus, dass auch im Bundesrat eine Einigung zur Änderung des Bergrechts und zu einem umfassenden Verbot von Fracking möglich ist.“
Video: Landesregierung setzt sich für Fracking-Verbot ein
Quelle, Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft