Umweltverwaltungsgesetz in den Landtag eingebracht
Die Landesregierung hat den Gesetzesentwurf zur Vereinheitlichung des Umweltverwaltungsrechts und zur Stärkung der Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung im Umweltbereich (Umweltverwaltungsgesetz) beschlossen.
„Mit diesem Beschluss erfüllt die Landesregierung die Zusage aus der Koalitionsvereinbarung, die Informationskultur im Umweltbereich zu verbessern und bürgerfreundlicher zu gestalten sowie die Bürgerbeteiligung bei umweltrelevanten Vorhaben zu stärken“, erklärte Umweltminister Franz Untersteller.
Der Gesetzentwurf fasst umweltrechtliche Regelungen zusammen, die derzeit noch über viele unterschiedliche Gesetze verstreut, mit gegenseitigen Verweisen komplex formuliert und zumindest für den juristischen Laien deswegen nur schwer verständlich sind. Zudem ist dem Entwurf zufolge künftig bei Vorhaben, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung oder einer Planfeststellung bedürfen und daher in aller Regel für die Umwelt besonders relevant sind, grundsätzlich in einem frühen Stadium die Öffentlichkeit zu beteiligen. Auch die Beteiligungsmöglichkeiten von Umweltverbänden werden gestärkt.
Das geplante Umweltverwaltungsgesetz erweitert auch das Informationsrecht der Bürgerinnen und Bürger. „Mit dem neuen Gesetz stellen wir im Umweltbereich größtmögliche Transparenz her“, betonte der Minister. „Außerdem wollen wir für Anfragen, die keinen großen Aufwand für die Verwaltung verursachen, künftig keine Gebühren mehr erheben. Auch das erleichtert den Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu vorhandenen Umweltinformationen“, sagte Minister Untersteller weiter. Bundesweit einmalig sei zudem, dass das Gesetz die Umweltmediation als Instrument der Konfliktlösung besonders betone.
„Das Zustandekommen des Umweltgesetzes selbst belegt, wie ernst wir Anregungen und Hinweise von Seiten der Bevölkerung und von Verbänden nehmen und wie wichtig eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist“, betonte Franz Untersteller. So seien bereits die Eckpunkte zum Gesetz als erstes Pilotprojekt in der Rubrik „Mitmachen“ im Beteiligungsportal des Landes zur Diskussion gestanden. Im späteren Verfahren habe auch der Volltext des Gesetzentwurfes im Beteiligungsportal kommentiert werden können.
„Wir haben die Anregungen und Vorschläge gründlich geprüft und den Gesetzesentwurf daraufhin überarbeitet“, erklärte der Umweltminister. So sei zum Beispiel die ursprünglich vorgesehene Unterscheidung zwischen privaten und öffentlichen Vorhaben bei der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung wieder entfallen. Ebenso verzichtet der aktuelle Gesetzesentwurf nunmehr auf den zu Beginn des Verfahrens noch in jedem Fall obligatorisch vorgeschriebenen öffentlichen Scoping-Termin. Hierauf können die betroffenen Behörden jetzt verzichten, wenn sie ihn nicht für erforderlich halten, da beispielsweise Umfang und Methode der Umweltverträglichkeitsprüfung unstreitig sind und das Festhalten an dem Termin daher eine reine Formalie ohne inhaltlichen Mehrwert bedeuten würde.
„Die Öffentlichkeit hat in dem Gesetz daher deutlich ihre Spuren hinterlassen“, so Umweltminister Franz Untersteller. Das Umweltverwaltungsgesetz werde dazu beitragen, dass dies bei umweltrelevanten Verfahren künftig häufiger als bisher ebenfalls der Fall sei, zeigte sich der Minister zuversichtlich.
Ergänzende Informationen
Der Gesetzentwurf soll am 24. Juli in erster Lesung im Landtag behandelt werden. Das Gesetz könnte dann noch in diesem Jahr in Kraft treten.
Entwurf eines Umweltverwaltungsgesetzes
Quelle, Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft