Freigabe von Schulhöfen und Kleinspielfelder
Wegen einer Vielzahl von Baumaßnahmen auf Schulanlagen sind einzelne Schulhöfe und Kleinspielfelder zeitweise gesperrt oder stehen nur teilweise zur Verfügung. Die teilweise Öffnung kann sich sowohl auf die Fläche, als auch auf den Zeitraum beziehen. Weitere kurzfristige Sperrungen sind aus Sicherheitsgründen möglich. Die Rasenspielfelder bleiben von der Freigabe grundsätzlich ausgeschlossen. Schulgebäude und Schulgärten sowie sonstige nicht freigegebene Bereiche dürfen nicht betreten werden.
Aufsichtspersonen stellt die Stadt nicht. Eine Haftung für Unfälle und Schäden wird mit der Freigabe nicht übernommen. Die Schulhausmeister/-innen sind berechtigt und verpflichtet bei Anständen einzuschreiten. Nutzer der Schulanlagen und gegebenfalls Aufsichtspflichtige sind für Schäden ersatzpflichtig.
Übersicht Schulhöfe zum Spielen 2014 (PDF)
Info, Stadt Stuttgart
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