Archive for Juli 27th, 2014

Neues zu Stuttgart 30 -Gablenberg-

Posted by Klaus on 27th Juli 2014 in Allgemein, In und um Gablenberg herum

Stadterneuerung-S-30jpgUnsere Berichte im Blog: Stuttgart 30 Gablenberg und Vorbereitenden…

28 – Amtliche Bekanntmachungen Stuttgarter Amtsblatt Nr.30 24.Juli 2014

Bekanntmachung der Sanierungssatzung  über, die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Sanierung Stuttgart 30 –Gablenberg-

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat aufgrund von § 142 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (Gem0) jeweils in der aktuell gültigen Fassung in seiner Sitzung am 3. Juli 2014 folgende Satzung über die Festlegung des Sanierungsgebiets Stuttgart 30 -Gablenberg- beschlossen:

Festlegung des Sanierungsgebiets

in Stuttgart-Ost wird das nachfolgend näher beschriebene Gebiet als Sanierungsgebiet Stuttgart 30 -Gablenberg- förmlich festgelegt.

Das Gebiet wird im Wesentlichen abgegrenzt:

im Norden durch die Kreuzung von Wagenburg-, Ostend- und Talstraße, die, nordwestliche Grenze der Talstraße, (Teil von Flurstück 10154/1) bis auf Höhe des Flurstücks 10249, die Einmündung der Klingenstraße (Teil von Flurstück 1716/4) nördlich von Gebäude Talstraße 14, ein Teil von Flurstück 10294/4 (Grünfläche) und die nordöstliche Grenze der Wagenburgstraße (Flurstück 1991/4) im Osten durch die südliche Grenze der Wagenburgstraße bis zur Kreuzung mit der Klingenstraße, die östliche~ Grenze der Klingenstraße im Abschnitt zwischen Wagenburg- und Pflasteräckerstraße, die nördliche Grenze der Pflasteräckerstraße bis zur Kreuzung mit der Bergstraße, die Flurstücke 10435/5,10435/1 (Bergstraße 116 und 118) sowie die Flurstücke 10435/2, 10435/4, 11065j5, 11065/4 und 11065/1 westlich der Hornbergstraße, die Gartengrundstücke am Höhenweg von Flurstück 11059 bis zum Flurstück 11040/2, die Flurstücke 11040/1 bis 11092/2 an der Einmündung der Buchwaldstaffel, die Flurstücke 2312/1 bis 2300/19 an der westlichen Grenze des Anna Blos Weg im Süden durch die Neue Straße auf Höhe der Gebäude Neue Straße 9/2 und 14B, die nördliche Grenze des Flurstücks 2286/5, die Gablenberger Hauptstraße auf Höhe der Gebäude Gablenberger Hauptstraße 129 sowie 134 und 132, die Einmündung der Aspergstraße im Westen durch die westliche Grenze der Aspergstraße bis zu den Gebäuden Aspergstraße 40 und 37, das Flurstück 2149/2, die westlichen Grundstücke an der Gablenberger Hauptstraße bis zur Kreuzung mit der Wagenburgstraße, ferner das Grundstück Bussenstraße 1

Maßgebend ist der Lageplan des! Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 2.4.2014, Der Lageplan ist Bestandteil

§ 2
Durchführungsfrist
Die Sanierung soll innerhalb einer Frist von 15 Jahren und somit bis 31. Dezember,2029 durchgeführt werden. Diese Frist kann durch Beschluss des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart verlängert werden.

§ 3
Verfahren
Die Sanierungsmaßnahme wird im umfassenden Verfahren durchgeführt. Die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der H 152 bis 156a BauGB finden Anwendung.

§ 4
Genehmigungspflichten
Die Vorschrift des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge findet Anwendung.

Gablenberg-30-2§ 5
Inkrafttreten
Die Satzung tritt gemäß § 143 Abs. 1 BauGB am Tage der Bekannt- machung in Kraft~Veränderungs- sperre nach f 19 Allgemeines Eisenbahngesetz (ÄEG)

Der Bau der Bahnstrecke Zuführung Ober- und Untertürkheim“ ist panfestgestellt. Die Strecke verläuft im Bereich Aspergstraße, Friedhof, Petruskirche, Schlößlestraße, Libanonstraße und Bergstraße. Es besteht eine Veränderungssperre nach § 19 AEG. Auf den von der Planfeststellung betroffenen Flächen dürfen keine wesentlich wertsteigernden Maßnahmen oder die Baumaßnahme erheblich erschwerende Veränderungen vorgenommen werden.

Heilung von Verfahrens- und Formfehlern sowie von Mängeln der Abwägung

Unbeachtlich sind nach § 215 Abs. 1 BauGB

1. eine etwaige Verletzung von in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und

2. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs beim Zustandekommen dieser Satzung, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder von aufgrund der Gemeindeordnung erlassenen Verfahrens- und Formvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist nach § 4 Abs. 4 Gem0 in dem dort genannten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich und unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung geltend gemacht worden ist.

Die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften oder die Mängel der Abwägung sind schriftlich gegenüber der Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung; Eberhardstraße 10, 70173 Stuttgart geltend zu machen.

Auf die Bestimmungen des § 144 ff BauGB (genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge) und der §§ 152 bis 156a BauGB (Bemessung von Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen, ‚Kaufpreise, Umlegung, Ausgleichsbetrag des Eigentümers, Überleitungsvorschriften zur förmlichen Festlegung) wird hingewiesen.
Die Satzung einschließlich Begründung sowie der Lageplan liegen ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung beim Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Eberhardstraße 10, EG, Zimmer 3, Planauslage, 70173 Stuttgart während der Öffnungszeiten für jedermann zur Einsicht aus.

Öffnungszeiten der Planauslage des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung: montags bis freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr und montags bis mittwochs von 14 bis 15.30 Uhr sowie donnerstags von 14 bis 17 Uhr.

Auskünfte erteilt das Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Telefon: 216-20190.

Stuttgart, den 14. Juli 2014 Bürgermeisteramt
In Vertretung Matthias Hahn
Bürgermeister

Infos:

Abgrenzungsplan VU Stuttgart 30 -Gablenberg- (PDF – 3,3 MB)

Vorschlag zur künftigen Sanierungsgebietsabgrenzung aus der VU Stuttgart 30 -Gablenberg- (JPG – 4,2 MB)

Abschlussveranstaltung der VU Stuttgart 30 -Gablenberg- am 03.07.2013 (PDF – 4,5 MB)

Dokumentation der Abschlussveranstaltung der VU Stuttgart 30 -Gablenberg- (PDF – 200 KB)

Neu im Stuttgarter Amtsblatt Nr. 30 14.07.2014 Neue Karten zum Sanierungsgebiet Stuttgart 30 Gablenberg – Stand Juli 2014

Stefan vielen Dank für den Hinweis 😉

Flyer, Stadt Stuttgart

Karte, DB biss21.de

Sanierung Bad Cannstatt 20 Hallschlag – Travertinpark 2. Bauabschnitt

Posted by Klaus on 27th Juli 2014 in Allgemein, Fotos, Stuttgart

Naturerlebnis in der Stadt


Baustart war der 16. Juli 2013
Info Stadt Stuttgart

Travertinpark: Zweiter Bauabschnitt beginnt

Der Bürgermeister für Städtebau und Umwelt, Matthias Hahn, hat am Dienstag, 16. Juli, das Startsignal für die Umgestaltung des Travertinparks zu einem Naturerlebnisraum gegeben.

Schon heute ist der Travertinpark zwischen den Weinbergen oberhalb Bad Cannstatts und dem Wohngebiet Hallschlag ein beliebtes Ziel für Stadtbewohner auf der Suche nach Erholung.
Seit Mai 2010 ist der erste Bauabschnitt, das ehemalige Betriebsgelände der Firma Schauffele, als öffentliche Grünanlage gestaltet. Dort ist die Geschichte des Travertinabbaus und der Steinbearbeitung beschrieben. Sie wird durch die ausgestellten Werkzeuge und Maschinen veranschaulicht.
Ein neuer Geh- und Radweg führt seit 2011 von Bad Cannstatt durch den Park, und von der Haldenstraße aus gibt es seit letztem Sommer eine Treppenverbindung auf Höhe des Kraftwerks Münster, die direkt zum Travertinpark führt. Der zweite Bauabschnitt wird das Gesamtprojekt nun vervollständigen.

Naturerlebnisraum

Im Osten des Hallschlags liegt das Gelände des ehemaligen Steinbruchs Haas. Die 2,7 Hektar große Fläche ist heute größtenteils unzugänglich, was die Ansiedlung seltener, auch geschützter, Tiere und Pflanzen begünstigt hat.
Der Entwurf der Landschaftsarchitekten Professor Schmid – Treiber – Partner aus Leonberg nimmt darauf besonders Rücksicht und gestaltet einen „Naturerlebnisraum in der Stadt“. Auch die Besonderheiten des Geländes aufgrund der früheren Nutzung, zum Beispiel Bruchschotterinseln, werden in die Neugestaltung integriert.
Im ehemaligen Steinbruch soll sich ein von Regenwasser gespeister Naturteich entwickeln. Es werden Wege angelegt und Sitzgelegenheiten und Aussichtspunkte geschaffen. Büsche und Bäume werden punktuell ausgelichtet.

Rückzugsgebiete bleiben

Es werden aber auch in Zukunft nicht alle Flächen im Park zugänglich sein, um geschützte Rückzugsräume für Tiere zu erhalten.
Matthias Hahn lobte den Entwurf deshalb als „besonders wertvollen Meilenstein im Rahmen der Stadtteilentwicklung im Hallschlag und als Gewinn für die Stadt insgesamt“.
Die Planung wurde in der offenen Bürgerbeteiligung der Sozialen Stadt Hallschlag abgestimmt. Die Umbauten werden mit rund 500 000 Euro Fördermitteln überwiegend aus diesem Bund-Länder-Programm finanziert.

Bund und Land im Boot

Bund und Land tragen 60 Prozent der Gesamtkosten. Weitere 140 000 Euro stellt der Verband Region Stuttgart zur Verfügung, der bereits im ersten Bauabschnitt engagiert war.
Die Arbeiten werden vom Garten-, Friedhofs- und Forstamt realisiert. Alle Projekte der „Sozialen Stadt“ werden beim Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung koordiniert.
Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.zukunft-hallschlag.de oder im Stadtteilbüro der „Sozialen Stadt“, Düsseldorfer Straße 25.

Travertinpark in Stuttgart Bad-Cannstatt

Fotos, Klaus

Stuttgart wird schöner – Wirklich????

Zu den schönen blauen Rohren gesellen sich am Wagenburgtunnel nun noch die Förderbänder zum Abtransport des Aushubs aus dem Tunnelneubaus Richtung Fildern und Untertürkheim.

Fotos, Klaus

Geschützt: Wo isch denn dees 190 – Sonntagsrätsel von Udo

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