Zumeldung Bildungszeitgesetz
ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft – Landesbezirk Baden-Württemberg Stuttgart, 28. Juli 2014
Leni Breymaier, ver.di Landesbezirksleiterin, zur Gegeninitiative von Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger zum geplanten Bildungszeitgesetz:
„Wenn sich engagierte Beschäftigte künftig, wohlgemerkt auf eigene Kosten, wenige Tage für Weiterbildung freistellen lassen können, ist das weder eine Wohltat der Arbeitgeber noch Verschwendung von Zeit und Geld. Statt Eigeninitiative zu diskreditieren, sollte Herr Dulger lieber ehrlich analysieren, wer dieses Land so stark macht: Menschen, die bereit sind, deutlich mehr zu geben, als von ihnen auf dem Papier verlangt wird. Inzwischen bildet nur noch ein gutes Fünftel der Betriebe überhaupt aus. Und Fortbildung gibt es nur für den jeweiligen Arbeitsplatz. Menschen, die immer länger arbeiten und fit sein sollen für den Arbeitsmarkt, brauchen dafür einen Rahmen. Die geplante Bildungszeit kann ein Teil dieses Rahmens sein. Für ungelernte und ältere Mütter etwas zu tun, steht allen Akteuren, auch den Arbeitgebern, unabhängig von der Bildungszeit gut zu Gesicht.“
1976 hatte die Bundesrepublik Deutschland sich mit der Ratifizierung des Übereinkommens Nr. 140 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) völkerrechtlich verpflichtet, eine bezahlte Freistellung zum Zwecke der Berufsbildung, der allgemeinen und politischen Bildung sowie der gewerkschaftlichen Bildung einzuführen. In anderen Bundesländern ist das seitdem selbstverständlich. Jetzt sind fast vierzig Jahre vergangen, ohne dass eine baden-württembergische Landesregierung dieser Verpflichtung nachgekommen ist. Die grün-rote Landesregierung hat im Koalitionsvertrag vereinbart, es nun endlich genau so machen zu wollen, wie fast im ganzen Rest Deutschlands.