III. Oldtimertreffen am 28.09.2014 im Museum Patina
Spärliche Infos unter museum-patina/oldtimertreffen
Der Hinweis und das Foto kommt von Isetta-Kurt, vielen Dank
Spärliche Infos unter museum-patina/oldtimertreffen
Der Hinweis und das Foto kommt von Isetta-Kurt, vielen Dank
Die Landwirte im Südwesten haben 2014 so viel Getreide geerntet wie seit Jahren nicht mehr. Der Ertrag belief sich einer ersten Bilanz zufolge auf 3,26 Millionen Tonnen, wie das Statistische Landesamt mitteilte.
Vergleichbar viel Getreide wurde zuletzt 2008 und 2009 geerntet – und das auf deutlich größeren Anbauflächen als in diesem Jahr. Während Sommergerste und Hafer auf größeren Ackern angebaut wurden, mussten Winterweizen und Wintergerste an Fläche einbüßen.
Sorgen bereitet den Landwirten nur das Wetter: Wegen starker Regenfälle musste die Ernte zuletzt immer wieder unterbrochen werden. Das könnte sich dem Statistischen Landesamt zufolge negativ auf die Futterqualität auswirken, so dass Teile des Ertrags nur in Biogasanlagen verwertet werden könnten.
Auf der Schwäbischen Alb, in Oberschwaben und im Schwarzwald dauere die Getreideernte noch an, sagte der Präsident des Landesbauerverbands, Joachim Rukwied, am Donnerstag in Stuttgart. Das unbeständige Wetter sei eine große Herausforderung gewesen. Rukwied sprach von einer überdurchschnittlichen Ernte – beklagte aber zugleich zurückgehende Preise, die die Landwirte erzielten könnten. So seien Preise für Weizen in den vergangenen beiden Jahren gesunken.
Statistisches Landesamt: Winterweizenertrag erstmals über 80 Dezitonnen je Hektar
Quelle: dpa/lsw
Fotos, Blogarchiv Sabine
Die „Sauschwänzlebahn“ im Südschwarzwald wird zum „Historischen Wahrzeichen der Ingenieurbaukunst in Deutschland“ ernannt.
Wie die Ingenieurkammer Baden-Württemberg am Donnerstag mitteilte, verleiht sie den Titel mit der Bundesingenieurkammer und Verkehrsminister Winfried Hermann am 8. September in Blumberg (Schwarzwald-Baar-Kreis).
Die „Sauschwänzlebahn“ ist ein Teilabschnitt der knapp 62 Kilometer langen, zwischen 1887 und 1890 erbauten Wutachtalbahn. Sie beginnt in Blumberg und endet in Weizen. Ihren Spitznamen verdankt sie der verschlungenen Streckenführung, mit der steile Steigungen vermieden werden. Heute wird die ursprünglich zu militärischen Zwecken errichtete Strecke nur noch als Museumsbahn betrieben.
Seit 2007 ehrt die Bundesingenieurkammer historisch bedeutende Ingenieurbauwerke in Deutschland mit dem Titel. Die infrage kommenden Bauwerke müssen älter als 50 Jahre sein.
Quelle: dpa/lsw
Foto, Archiv Stratkon
Staatssekretärin Gisela Splett hat nochmals darauf hingewiesen, dass bis Ende des Jahres 2014 alle zum Schlafen bestimmten Räume mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden müssen. „Rauchwarnmelder sind wichtig und sinnvoll, denn schlafende Personen sind nicht in der Lage, Brandrauch rechtzeitig wahrzunehmen“, so Splett.
Die Landesbauordnung für Baden-Württemberg fordert Rauchwarnmelder für Räume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie in den Rettungswegen zu diesen Räumen innerhalb der Wohneinheit, in der Regel der Flur. Die Frist zur Nachrüstung endet am 31.12.2014.
Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Angaben zur Standortwahl, Montage und Wartung sind in den Herstellerhinweisen enthalten, die zusammen mit den Rauchwarnmeldern geliefert werden bzw. diesen beiliegen. Die Rauchwarnmelder entweder selbst zu installieren oder der baurechtlich nicht verbindlichen Empfehlung der technischen Regel DIN 14676 zu folgen, und eine/n qualifizierte/n FachdienstleisterIn mit der Montage und Wartung der Melder zu beauftragen, liegt in der freien Entscheidung der EigentümerIn. „Die Landesbauordnung macht hierzu keine Vorgaben“, so Splett weiter.
Auch bei Eigentumswohnungen treffe die baurechtliche Nachrüstverpflichtung allein die einzelne WohnungseigentümerIn. Die Landesbauordnung verlange für die Umsetzung keinen Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft.
Die Verpflichtung zur Ausstattung von Räumen mit Rauchwarnmeldern trifft nach § 15 Abs. 7 der Landesbauordnung die EigentümerInnen, bei Wohnungen nach Wohnungseigentumsgesetz die einzelnen WohnungseigentümerInnen und nicht etwa die Eigentümergemeinschaft. Schutzziel dieser Vorschrift ist ausschließlich, dass im jeweiligen Raum schlafende Personen geweckt werden und sich selbst retten können. Die Brandverhinderung oder -bekämpfung und damit auch der Schutz des Gebäudes oder anderer MitbewohnerInnen wird mit dieser Vorschrift vom Landesgesetzgeber nicht bezweckt, auch wenn dies in Einzelfällen ein willkommener Nebeneffekt sein mag.
Für alle betroffenen Nutzungseinheiten gilt, dass es primär den unmittelbaren BesitzerInnen bzw. MieterInnen, obliegt, die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder sicherzustellen, es sei denn, die EigentümerInnen übernehmen diese Verpflichtung ausnahmsweise selbst. Dazu sind sie nach der Landesbauordnung berechtigt. Ob die dadurch anfallenden Kosten dann auf die MieterIn abgewälzt werden könnten, ist eine zivilrechtliche Frage und wird nicht über die Landesbauordnung geregelt.
Zu zivilrechtlichen Fragen, etwa im Zusammenhang mit Versicherungen, Haftungsfragen, Mietverhältnissen oder Eigentümergemeinschaften, können Rechtsanwälte oder Rechtsberatungsstellen, wie etwa der Mieterbund, Auskunft geben.
Fragen und Antworten zur Rauchwarnmelderpflicht
wikipedia/Brandmelder – Rauchmelder
Unsere Beitraäge hierzu Rauchmelder
Quelle, Ministerium für Verkehr und Infrastruktur
Fotos, Blogarchiv