Uhren umstellen – und Rauchmelder prüfen!
Am Sonntag, 26. Oktober 2014, endet die Sommerzeit. Die Uhren müssen dann wieder um eine Stunde zurückgestellt werden. Die Feuerwehr Reutlingen empfiehlt, bei dieser Gelegenheit ein paar Sekunden mehr Zeit zu investieren und in der Wohnung und im Haus gleich die Rauchmelder zu überprüfen.
Wer dies im Zusammenhang mit der Zeitumstellung im Frühjahr und im Herbst macht, hat schon viel für die eigene Sicherheit getan. Denn: Rauchmelder können Leben retten – wenn sie funktionieren.
Nachfolgend gibt die Feuerwehr Reutlingen allen Bürgerinnen und Bürgern Tipps, Hinweise und Empfehlungen im Umgang mit Rauchmeldern:
Wie kann man bei einem Rauchmelder überprüfen, ob er noch funktioniert?
Drücken Sie einfach den Testknopf am Gerät. Ertönt ein schrilles Signal, ist der Rauchmelder funktionsfähig. Ertönt kein schrilles Signal, kann es an der Batterie liegen. In diesem Fall wechseln Sie die Batterie. Benutzen Sie am besten eine 9-Volt-Lithium-Batterie. Sie hält meist zehn Jahre, solange bis der Rauchmelder ausgetauscht werden muss. Nach jedem Batteriewechsel sollte nochmals ein Funktionstest durchgeführt werden. Auch nach einem längeren Urlaub sollten Sie die Rauchmelder testen.
Unabhängig davon reinigen Sie jeden Rauchmelder, indem Sie die Lufteinlässe absaugen. Verwenden Sie für den Innenraum des Melders keine aggressiven Reinigungsmittel, sondern wischen Sie ihn mit einem Reinigungstuch vorsichtig aus.
Warum empfiehlt die Feuerwehr den Rauchmelder zu reinigen?
Ein Rauchmelder schlägt auch manchmal an, obwohl weit und breit kein Rauch zu sehen ist. Das kann an Verschmutzungen wie zum Beispiel Staub liegen. Ärgerlich ist das vor allem, wenn man nachts geweckt wird. Oder wenn die Nachbarn die Feuerwehr rufen, um den Alarm abzustellen. Um einen Fehlalarm zu vermeiden, sollte der Rauchmelder daher regelmäßig gereinigt werden.
Unabhängig vom Funktionstest können Sie erkennen, wenn die Batterie ausgetauscht werden muss: Vier bis sechs Wochen bevor die Batterie leer ist, meldet sich ein Rauchmelder mit einem kurzen Piep-Ton. Dieser wiederholt sich in regelmäßigen Abständen von etwa einer Minute. Hört man diesen Ton zum ersten Mal, bringt man ihn oftmals gar nicht mit einem Rauchmelder in Verbindung.
Es gibt noch keinen Rauchmelder in der Wohnung oder im Haus?
Denken Sie daran: Er kann Ihnen das Leben retten! Auch in Reutlingen gibt es viele Beispiele. Nicht das eigentliche Feuer ist gefährlich sondern der Brandrauch, der sich schnell im ganzen Haus ausbreitet. Schon zwei bis drei Atemzüge können tödlich sein. 95 Prozent der Brandopfer sterben an einer Rauchvergiftung. Viele verlassen sich darauf, dass man im Schlaf vom stechenden Brandgeruch aufwacht. In Wirklichkeit wird der Geruchssinn beim Schlafen heruntergesetzt. Ohne es zu merken, wird man von den Brandgasen bewusstlos.
Sind Rauchmelder Pflicht?
In Baden-Württemberg wird die Installation von Rauchmeldern in Wohnungen zum 31.12.2014 eine zwingende Vorschrift. Das Gesetz sieht vor, dass die Warngeräte in Neubauten sofort installiert werden müssen, in bestehenden Gebäuden bis zum 31.12.2014.
Dann müssen in allen zum Schlafen vorgesehenen Räume (Schlafzimmer, Kinderzimmer,..) und in den davorliegenden Fluren Rauchmelder eingebaut sein. Bei Mietwohnungen ist der Eigentümer für die Anschaffung der Rauchmelder verantwortlich, die Wartung und Austausch der Batterien obliegt dem Mieter.
Weitere Informationen über Rauchmelder sind im Internet zu finden unter
www.rauchmelder-lebensretter.de.
Für weitere Rückfragen wenden Sie sich an Ihre Feuerwehr
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