Fernsehturm nun Grabkapelle, was kommt als Nächstes
Nur HUNDERT Personen dürfen gleichzeitig in die Grabkapelle so sieht es die neue Versammlungs- verordnung für dieses Gebäude vor.
Wenn jedoch die russisch-orthodoxe Gemeinde an Pfingsten Ihren Gottesdienst dort abhält kommen bis zu 200 Gläubige auf den Württemberg. Jetzt was machen ist die große Frage. Seither schien es ja auch zu gehen. Die CZ berichtet hierüber, den Artikel kann man unter wirtemberg.de nachlesen.
Der Hohn ist wohl der Satz „Als eine der Möglichkeiten, um mehr Fluchtwege zu schaffen – die Grundvoraussetzung um mehr Besucher zulassen zu können- sei unter anderem denkbar, die beiden vorhanden Türen an den Seiten zu öffnen. Bislang ist lediglich das Hauptportal als Zu- und Ausgang zur Verfügung. Derzeit laufe eine Absprache mit dem Denkmalamt. Denn die Bronzetüren wurden seit mehr als 100 Jahren nicht mehr geöffnet.“ CZ
Was die Wenigsten wissen, die Grabkapelle ist das älteste russisch-orthodoxe Gotteshaus in Stuttgart – es wurde 1824 nur fünf Jahre nach der Errichtung geweiht, noch vor der Russischen Kirche in Stuttgart West.
Und das nächste Problem: CZ – Turnhalle bleibt für Großveranstaltungen geschlossen
27.03.2015, Nach einem Bericht der CZ (Keine Besucherbegrenzung für Grabkapelle) wurde nun ein Zweiter Fluchtweg ermöglicht. Der Russisch-orthodoxe Gottesdienste mit bis zu 600 Gäste ist nun gesichert.
Fotos, Blogarchiv
Was ist den diese „Versammlungsstättenverordnung“? Was steht da drin, wer hat sie erlassen, und vor allem: was für Gründe könnte es geben, die Grabkapelle fluchtartig zu verlassen?
Grübelnd
Detlef