Mindestlohn für Zeitungszusteller – ver.di kritisiert Lohnsenkungs-Versuche der Zeitungsverlage
PM: ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft – Landesbezirk Baden-Württemberg Stuttgart, 27. Januar 2015
Zunehmend melden sich bei ver.di Zeitungszusteller, die von ihren Vorgesetzen zu Unterschriften unter neue Arbeitsverträge gedrängt werden. Dabei werden die Zeitungsausträger auch außerhalb ihrer frühmorgendlichen Arbeitszeit zuhause in ihrem privaten Umfeld aufgesucht. Grund ist der Versuch der Zeitungsverlage, sich gegen Arbeitszeitkontrollen durch den Zoll abzusichern. In einer vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) als rechtswidrig kritisierten Ausführungsverordnung zum Mindestlohngesetz werden unter anderem Zeitungsverlage von der Pflicht der Arbeitszeitdokumentation entbunden. Sie müssen lediglich ein einziges Mal die normalerweise aufzuwendende Arbeitszeit dokumentieren. Dazu dienen die neuen Arbeitsverträge, in denen sekundengenau Wegstrecken und Einwurfzeiten der Zeitungszusteller festgehalten sind.
„Anstatt den tatsächlichen Zeitaufwand korrekt mit dem gesetzlichen Mindestlohn zu vergüten, versuchen die Verlage, den Zeitungszustellern und -Zustellerinnen schlechtere Arbeitsverträge aufzudrängen“, kritisiert der zuständige ver.di-Landesfachbereichsleiter Siegfried Heim:
„Die Verlage nutzen das aus, um durch nicht erfüllbare Zeitvorgaben den Lohn abzusenken“, erläutert Heim den Zweck der neuen Arbeitsverträge. In der Praxis müssten die Zeitungszusteller dann wie bisher zwei Stunden arbeiten, bekämen aber nur etwa eineinhalb Stunden davon bezahlt.
ver.di rät den betroffenen Mitgliedern deshalb davon ab, die neuen Arbeitsverträge zu unterschreiben. Dazu bestehe auch keine Pflicht, da der gesetzliche Mindestlohn mit anderen Lohnarten verrechnet werden kann – also auch mit dem bisher in der Zeitungsbranche üblichen Stücklohn für das einzelne Zeitungsabonnement.
Verantwortlich:
Andreas Henke, Pressesprecher
ver.di Landesbezirk Baden-Württemberg