Kita-Urteil: Stuttgart legt Berufung ein
Die Landeshauptstadt Stuttgart geht gegen das so genannte „Kita-Urteil“ vor. Das Stuttgarter Verwaltungsgericht hatte am 28. November 2014 entschieden, dass die Stadt die Mehrkosten zu tragen habe für einen Platz in einer privaten Kindertageseinrichtung, den die Eltern für ihren zweijährigen Jungen selbst beschafft hatten.
Die Stadt hat jetzt Antrag auf Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg stellen lassen.
Erhebliche Auswirkungen auf Förderung in Tageseinrichtungen
Sollte das Urteil des Verwaltungsgerichts rechtskräftig werden, könnte dies erhebliche Konsequenzen für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen haben.
Derzeit stellen Bund, Land und Stadt die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege dadurch sicher, dass die Träger von Betreuungsangeboten mit Investitionszuschüssen und erheblichen weiteren Betriebskostenzuschüssen gefördert werden.
Verzerrung der Förderbedingungen
Konsequenz des VG-Urteils wäre, dass private Träger von Kindertageseinrichtungen erstmalig in Baden-Württemberg neben der staatlichen Förderung indirekt über hohe Elternbeiträge weitere zusätzliche staatliche Gelder in Anspruch nehmen könnten. Dies würde die Förderbedingungen im Verhältnis zwischen den Trägern verzerren.
Isabel Fezer, Bürgermeisterin für Soziales, Jugend und Gesundheit der Landeshauptstadt Stuttgart, sagt: „Dies kann der Gesetzgeber nicht gewollt haben. Da wir auch rechtliche Bedenken an der Richtigkeit des Urteils hatten, habe ich den Kehler Rechtsprofessor Dr. Jan Kepert um Prüfung gebeten.“
Fezer: Weitreichende Folgen für Rechtspraxis in B-W
Dieser kommt zu dem Schluss, dass dem Urteil mehrere Rechtsfragen zugrunde liegen, die bisher nicht hinreichend geklärt worden sind und daher einer weiteren gerichtlichen Prüfung zugeführt werden sollten. So zielt jedenfalls der Wortlaut der Anspruchsgrundlage (§ 24 Abs. 2 SGB VIII) eindeutig nur auf eine Förderung der Kinder in Tageseinrichtungen sowie in Kindertagespflege und vermittelt keinen weitergehenden Anspruch.
Bürgermeisterin Fezer: „Das Urteil des Stuttgarter Verwaltungsgerichts kann weitreichende Folgen zumindest für die Rechtspraxis in Baden-Württemberg haben.“
So schnell wie möglich Rechtsklarheit gewinnen
Deswegen sei es wichtig, dass der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit einem Urteil in zweiter Instanz Rechtssicherheit schaffe. „Wir haben den Antrag auf Zulassung zur Berufung sehr rasch nach Eingang der Begründung am 13. Januar gestellt, damit wir auch im Sinne der betroffenen Kinder und ihrer Eltern so schnell wie möglich Rechtsklarheit gewinnen“, so Fezer abschließend.
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