Gemeinderat beschließt Planungsrecht für John-Cranko-Schule
Als wichtigen Schritt für den Neubau der John-Cranko-Schule hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 29. Januar die Änderung des Flächen- nutzungs- sowie des Bebauungsplans im Bereich Urbansplatz und Werastraße mit großer Mehrheit beschlossen.
Das Gebäude, dessen Bauherr das Land Baden-Württemberg ist, soll künftig die Ballettschule und die staatliche Akademie der Württembergischen Staatstheater beherbergen und am Urbansplatz – oberhalb der Staatsgalerie – entstehen. Im Raumprogramm sind unter anderem eine Probebühne für 200 Zuschauer, Übungsräume für 150 Schülerinnen und Schüler sowie ein angegliedertes Wohnheim mit 70 Plätzen enthalten.
Da das künftige Baugelände – das ehemalige Neckarwasserwerk – im städtischen Flächennutzungsplan als Grünfläche ausgewiesen ist, musste die Stadtverwaltung die neuen planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Bauvorhaben schaffen. Sowohl der Flächennutzungs- als auch der Bebauungsplan mit seiner Satzung über örtliche Bauvorschriften sind jetzt an das geplante Vorhaben angepasst, die neue Nutzung ist als Gemeinbedarfsfläche/Schulstandort festgelegt.
Vorgesehen ist eine terrassenförmige Hangbebauung, für den Burger Rudacs Architekten aus München den 2011 vom Land ausgelobten Planungswettbewerb gewonnen haben. Für den Neubau wird jedoch nur eine Hälfte des Wasserwerkgrundstücks mit 0,44 Hektar benötigt, der nördlich zur Paul-Löbe-Staffel hingewandte Teil bleibt Grünfläche. Damit und mit dem auf neun Meter eingeplanten Abstand zur Staatsgalerie ist der klimatisch wichtige Luftaustausch zwischen dem Talkessel und den Hanglagen gewährleistet.
Für das Bauvorhaben muss jedoch ein Teil der Gehölzvegetation, die sich dort vor allem im Bereich der Hang- und Böschungsbereiche entwickelt hat, beseitigt werden. Dies war bei der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans kritisiert worden. Der Grundstückseigentümer, der Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg, hat die zukünftige Baustelle inzwischen so umgeplant, dass nicht mehr als insgesamt 67 Bäume gefällt werden müssen. Davon fallen 29 unter die städtische Baumschutzsatzung. Unter anderem sind danach Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 Zentimeter geschützt.
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