Bauuntersuchung im Hotel Silber: Eine weitere Reduzierung der Nutzfläche ist nicht akzeptabel
Stellungnahme der Initiative Lern- und Gedenkort Hotel Silber e. V. zu den Konsequenzen der Bauuntersuchung im „Hotel Silber“ durch das Amt für Vermögen und Bau des Landes
4. Februar 2015
Die Reduzierung der zugesagten Nutzungsfläche auf knapp 600 qm für den Lern- und Gedenkort im Hotel Silber, dem Gebäude der ehemaligen Gestapozentrale von Württemberg und Hohen- zollern, ist nicht akzeptabel. Als Ersatz für die wegfallende Fläche im Untergeschoss muss der zweite Stock wieder ins Projekt einbezogen werden.
Der Bereich der ehemaligen Verwahrzellen im Untergeschoss darf nicht anderweitig genutzt werden. Es muss eine Lösung gefunden werden, ihn in den Lern- und Gedenkort einzubeziehen.
Die Arbeitsmöglichkeiten der bürgerschaftlich Engagierten in der zukünftigen Einrichtung müssen im räumlichen Nutzungskonzept gesichert werden.
1. Das Amt für Vermögen und Bau des Landes zieht aus seiner Bauuntersuchung im Hotel Silber die Schlussfolgerung,
– dass das geforderte Flächenziel von rund 300 qm fürs Untergeschoss nicht erreicht werden kann, dass vielmehr eine maximale Wechselausstellungsfläche von 175 qm bliebe, und damit in keinem Fall die zugesagten 1000 qm Nutzfläche für den Lern- und Gedenkort erreicht werden,
– dass eine Nutzung der Räume im UG westlich des Treppenhauses nicht realisierbar erscheint,
– dass es außerordentlich aufwändig und im Ergebnis nicht befriedigend ist, die Flächen im Untergeschoss für die geplanten Wechselausstellungen umzugestalten.
2. Die Initiative nimmt dieses Ergebnis überrascht zur Kenntnis. Sie ist verwundert, dass das Untergeschoss jetzt als verzichtbar erscheint, nachdem in der Debatte über den möglichen Abriss in den Jahren 2008-2011 das UG zum einzig erhaltenswertes Element des Gebäudes erklärt wurde. Sie ist weiter verwundert, dass die baulichen Bedingungen erst jetzt offensichtlich werden, dass eine solche Untersuchung nicht zu Grunde gelegt wurde, bevor im Sommer 2013 entschieden wurde, auf die zweite Etage, die ehemalige Chefetage der Gestapo, für den Lern- und Gedenkort zu verzichten. Sie hofft, dass zukünftige Entscheidungen im Projekt auf der Basis gesicherter Fakten getroffen werden.
3. Wenn das Untergeschoss für den Lern- und Gedenkort wegfällt, würde sich die nutzbare Fläche auf 600qm reduzieren. Das ist nicht akzeptabel, denn dann wäre das gemeinsam mit den Partnern erarbeitete Nutzungskonzept nicht mehr umsetzbar. Eine Fläche für Wechselausstellungen und Projektpräsentationen würde wegfallen und damit ein unverzichtbares Element des Hauskonzeptes. Arbeitsmöglichkeiten engagierter Bürger-innen im Haus wären noch schwieriger. Von der Idee eines lebendigen, von Bürger/innen mitgestalteten Ortes müsste sich Stuttgart verabschieden.
4. Eine solche Reduzierung widerspräche der Zusage von 1000 qm Nutzfläche, die der Öffentlichkeit und insbesondere auch dem Stuttgarter Gemeinderat vor seiner Entscheidung im Dezember 2013 gegeben wurde. Sie ist politisch nicht vertretbar und wäre für die Landeshauptstadt Stuttgart –auch im Vergleich mit anderen Großstädten – blamabel.
5. Die Initiative bedauert, dass es im Moment nicht möglich erscheint, den Bereich der ehemaligen Verwahrzellen im Untergeschoss in den Lern- und Gedenkort einzubeziehen. Die Verwahrzellen sind ein wichtiger Ort im Haus für die Erinnerung an die Opfer. Sie sind von besonderer Bedeutung für deren Angehörige und ihre Nachfahren. Wir erwarten, dass dieser Bereich nicht für anderweitige Nutzungen verändert wird und perspektivisch an einer Lösung gearbeitet wird, diesen Bereich – als Ort des Gedenkens – ins Projekt einzubeziehen.
6. Die Initiative nimmt die Aussagen der Bauuntersuchung fürs Erdgeschoss zur Kenntnis. Hier gab es Untersuchungen zur Möglichkeit einer Erweiterung des Veranstaltungsraums und zur Einrichtung von Seminarräumen. Die Initiative hatte noch keine Gelegenheit, ihre Interessen und Einschätzungen der Nutzungsanforderungen einzubringen. Sie befürchtet, dass hier – über die baulichen Bedingungen hinaus – Nutzungen festgeschrieben wurden, bevor eine gründliche Auseinandersetzung zum räumlichen Nutzungskonzept aller Beteiligten stattgefunden hat. Sie erwartet, dass diese Diskussion bald gemeinsam geführt wird.
7. Die Initiative erwartet, dass die Entscheidung von 2013 (Verzicht auf den 2. Stock), umgehend revidiert wird und dass die Voraussetzungen für das Einbeziehen des 2. Stocks ins Projekt schnell geklärt werden. Nur so kann die zugesagte Nutzungsfläche von 1000 qm fürs Projekt gesichert werden. Sie erinnert an die Zusage am Runden Tisch im Dezember 2013, dass der 2. Stock nur befristet vermietet werden solle und an die entsprechende Aussage von OB Kuhn in der 3. Lesung der Haushaltsberatungen im Dezember 2013.
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