Land gibt Startschuss für systematische Fußverkehrsförderung
„Der heutige Tag ist ein Meilenstein für alle Fußgängerinnen und Fußgänger in Baden-Württemberg“, freute sich Winfried Hermann anlässlich der Auftaktveranstaltung zur systematischen Fußverkehrsförderung des Landes Baden-Württemberg.
Schon heute wird ein Viertel aller Wege in Baden-Württemberg zu Fuß zurückgelegt. Obwohl der Fußverkehr damit eine zentrale Rolle im Mobilitätsgeschehen einnimmt, wurde er lange Zeit verkehrspolitisch nicht wahrgenommen. Land und Kommunen können viel dafür tun, die Bedingungen für das Zufußgehen deutlich zu verbessern – insbesondere für Kinder und die immer größer werdende Gruppe der älteren sowie für mobilitätseingeschränkte Menschen. Das Land Baden-Württemberg engagiert sich daher als erstes Flächenland systematisch in der Fußverkehrsförderung. „Sichere Mobilität zu Fuß ist ein Grundbedürfnis der Menschen. Ein hoher Fußverkehrsanteil ist zudem ein Indikator für eine hohe Lebensqualität. Unser Ziel ist es daher, dass der Fußverkehr in Baden-Württemberg sicherer und attraktiver wird“, betonte Minister Hermann auf der Konferenz.
Unter dem Motto „Los geht’s!“ haben rund 200 Expertinnen und Experten aus Kommunen, Landeseinrichtungen, Verbänden, der Wissenschaft und Wirtschaft über Wege zur Förderung des Fußverkehrs diskutiert. „Das überaus große Interesse an dieser Konferenz zeigt uns, dass wir mit der Fußverkehrsförderung ein Thema anpacken, das viele Menschen bewegt. Offenbar sind Ideen, Konzepte und Erfahrungsaustausch zur Verbesserung des Fußverkehrs gefragt!“ so Minister Hermann weiter. Welche Bandbreite an Themen die Fußverkehrsförderung umfasst, machten die Fachvorträge auf der Konferenz deutlich. Angesprochen wurden Aspekte wie Sicherheit, Gesundheit, Aufenthaltsqualität und barrierefreie Mobilität.
Fußverkehrsförderung spielt sich hauptsächlich auf Ebene der Städte und Gemeinden ab. Die Aktivitäten des Landes sind daher darauf ausgerichtet, die Kommunen durch Modellprojekte, den Aufbau von Netzwerkstrukturen, Serviceangebote und Informationen sowie die Schaffung attraktiver Rahmenbedingungen zu unterstützen. „Uns ist bewusst, dass sich die Fußverkehrsförderung hauptsächlich auf kommunaler Ebene abspielt, gerade deshalb ist uns der interkommunale Austausch und das Serviceangebot des Landes für die Kommunen sehr wichtig“, führte Hermann sein Engagement für die FußgängerInnen weiter aus.
Ab Frühjahr dieses Jahres können sich Kommunen beim Land um die Teilnahme an einer ersten landesweiten Maßnahme bewerben: In mindestens zehn Kommunen werden Fußverkehrs-Checks durchgeführt. BürgerInnen, Verwaltung und Politik bewerten dabei im Dialog die Situation des Fußverkehrs vor Ort. In Workshops und Begehungen erfassen sie die Stärken und Schwächen im örtlichen Fußverkehr und erarbeiten einen Maßnahmenplan, um die Wege zu Fuß künftig noch attraktiver und sicherer zu machen. Die Fußverkehr-Checks tragen dazu bei, den Fußverkehr stärker in das Bewusstsein von Politik und Verwaltung zu rücken und gemeinsam mit den Menschen eine neue Geh-Kultur im Land zu entwickeln. „Ich wünsche mir weniger Unterführungen und Ampeln und stattdessen eine Renaissance des Zebrastreifens als einfache, sichere und bequeme Vorrangregelung für FußgängerInnen“, so Landesverkehrsminister Hermann.
Was macht eine fußgängerfreundliche Stadt oder Gemeinde aus?
Von klein auf bis ins hohe Alter sollte so die selbständige und sichere Mobilität zu Fuß garantiert sein. Der Straßenraum darf nicht nur als Verkehrsraum sondern muss auch als attraktiver Lebensraum mit hoher Aufenthaltsqualität gestaltet werden.
Dazu gehört:
- Sichere Wege sowie einfache Querungen von Hauptverkehrsstraßen durch Ampeln mit geringen Wartezeiten oder Zebrastreifen
- Ausreichend dimensionierte und durchgängig nutzbare Flächen für den Fußverkehr sowie Schutz der Flächen vor Hindernissen (z. B. parkende Autos, Mülltonnen, „Kundenstopper“)
- Eine hohe Aufenthaltsqualität und qualitätsvolle Gestaltung des öffentlichen Straßenraums
- Möglichkeiten zum Verweilen und für Begegnung und Spiel anbieten wie Sitzgelegenheiten, Plätze, Spielflächen, schattenspendende Bäume, öffentliche Toiletten und ähnliches
- Barrierefreiheit und ein Design für alle Verkehrsteilnehmer wie beispielsweise Bodenindikatoren für Sehbehinderte, deutliche Kontraste, Vermeidung Stufen oder Kanten für mobilitätseingeschränkte Menschen
- Trennung vom Radverkehr und somit die Vermeidung von Konflikten
- Pflege und Unterhaltung der Fußverkehrsflächen
- Nahversorgung und Nutzungsmischung – auch im ländlichen Raum. Ziele müssen fußläufig erreichbar sein
- Verknüpfung der Verkehrsmittel – so muss zum Beispiel die nächste Haltestelle des öffentlichen Verkehrs für alle gut erreichbar und gut frequentiert sein
- Gute Orientierung durch Beschilderung und Wegweisungssystem für Fußgänger sowie Fußverkehrsstadtpläne
- Politik und Verwaltung nehmen den Fußverkehr als wichtigen Verkehrsträger ernst und fördern ihn entsprechend – auch durch personelle und finanzielle Ausstattung
Quelle, Ministerium für Verkehr und Infrastruktur
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