Tag des Deutschen Bieres am 23. April
Verbraucherinnen und Verbraucher setzen auch beim Bier gerne auf regionale Produkte, die mit Qualität und Vielfalt überzeugen. Das deutsche Reinheitsgebot garantiert ihnen ein hochwertiges Produkt ohne jegliche Zusatzstoffe. Es ist daher als älteste noch gültige lebensmittelrechtliche Vorschrift der Welt eine verlässliche Größe für alle Bierfreunde.
„Für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie alle Liebhaber regionaler Spezialitäten ist der jährliche Tag des Deutschen Bieres am 23. April ein Grund zum Feiern: Verbraucherinnen und Verbraucher schätzen das deutsche Reinheitsgebot aus dem Jahr 1516 als Inbegriff für die hohe Qualität unserer Biere. Nur Hopfen, Malz, Hefe und Wasser sind nach dem fortgeschriebenen Reinheitsgebot als Zutaten für Bier erlaubt. Unsere baden-württembergischen Brauereien beweisen täglich aufs Neue, welche einmaligen Produkte mit einer enormen Geschmacksvielfalt aus diesen Rohstoffen entstehen können. Die überwiegend kleinen und mittelständischen Brauereien im Land überzeugen am Markt mit bester Qualität und ihren vielfältigen regionalen Spezialitäten. Bier aus Baden-Württemberg steht nicht nur für Genuss – es ist gleichzeitig ein Stück Heimat und passt hervorragend zum Genießerland Baden-Württemberg“, sagte Verbraucherminister Alexander Bonde anlässlich des morgigen Tag des Deutschen Bieres.
Hochwertiges Bier braucht hochwertige Rohstoffe – und kein Fracking
Brauereien seien auf Wasser höchster Qualität angewiesen, so Bonde weiter. „Damit Wasser höchster Qualität unseren Brauereien im Land auch weiterhin zur Verfügung steht, darf die Risikotechnologie Fracking nicht zugelassen werden“, sagte der Verbraucherminister. Bier sei gerade in Baden-Württemberg mit seinen vielen Brauereien ein hohes Kulturgut, das höchsten Genuss verspreche. Es dürfte deshalb nicht zum Spielball kurzfristiger Profitinteressen werden, so der Minister abschließend.
Hintergrundinformationen:
Der Tag des Deutschen Bieres erinnert jedes Jahr an die Einführung des Deutschen Reinheitsgebots am 23. April 1516. Im kommenden Jahr wird das Reinheitsgebot 500 Jahre alt.
Informationen zum Genießerland Baden-Württemberg und regionalen Produkten gibt es auf der Webseite des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.
Quelle, Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
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