Beamte als Streikbrecher: Arbeitsgericht Bonn lehnt Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen Deutsche Post AG ab – ver.di setzt Streiks fort
PM Ver.di
Das Arbeitsgericht Bonn hat den von der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) beantragten Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen die Deutsche Post AG wegen des Einsatzes von Beamten als Streikbrecher abgelehnt, aber wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Streitfalls zur Berufung zugelassen. Gleichzeitig habe die Deutsche Post den vom Gericht vorgelegten Vergleichsvorschlag zuvor abgelehnt.
ver.di bedauere die Ablehnung des Vergleichs durch die Deutsche Post AG. Ein Vergleich hätte für beide Seiten Rechtssicherheit geschaffen, heißt es in einer Erklärung der Gewerkschaft. Das Gericht sei davon ausgegangen, dass der Einsatz von Beamten freiwillig erfolgt sei und daher kein Rechtsverstoß aus der Vergangenheit vorliege. Die Rechtsauffassung von ver.di sei hingegen, dass ein Einsatz auf vermeintlich freiwilliger Basis nicht zulässig sei. ver.di behalte sich weitere Rechtsmittel vor, erklärte die Gewerkschaft.
Unterdessen sind auch nach Pfingsten die Streiks bei der Deutschen Post wieder aufgenommen worden. Am Dienstag beteiligten sich bis zum späten Mittag in mehreren Bundesländern gut 2.000 Beschäftigte an den Arbeitsniederlegungen. Betroffen waren überwiegend die Brief- und Paketzustellung in Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Niedersachsen, Bremen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen sowie Hessen. Die Streiks werden in den kommenden Tagen fortgesetzt.
Hintergrund des Tarifkonfliktes ist der Bruch des Vertrages zum Schutz vor Fremdvergabe durch die Deutsche Post AG und ihre Flucht aus dem bestehenden Haustarifvertrag. Mit dem Aufbau eines flächendeckenden Netzes für die Paketzustellung in den zu diesem Zweck zum Jahresanfang gegründeten 49 Regionalgesellschaften verstößt die Deutsche Post AG gegen den zwischen den Tarifvertragsparteien abgeschlossenen Schutzvertrag, wonach das Unternehmen bei der Zustellung von Briefen und Paketen maximal 990 Paketzustellbezirke an konzerninterne oder externe Unternehmen vergeben darf. Für diesen Schutz verzichten die Beschäftigten unter anderem auf Kurzpausen und arbeitsfreie Tage. Mit der Forderung nach einer Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich soll dieser Vertragsbruch kompensiert werden.