Info der Stadt Stuttgart
Sperriger Titel mit weitreichenden Folgen: Hinter der „Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen“ verbirgt sich die Stilllegung der letzten in Deutschland verbliebenen öffentlichen Paternoster.
Den bei Mitarbeitern wie Besuchern gleichermaßen beliebten Personenumlaufaufzügen im Stuttgart Rathaus wird damit der Garaus gemacht. Nach der Verordnung aus dem Bundesarbeitsministerium wird den Paternostern die rechtliche Betriebsgrundlage entzogen. Bürgermeister Werner Wölfle erklärte dazu am Freitag, 29. Mai: „Unser Ziel bleibt es, eine Lösung zu finden, um die Paternoster in Zukunft wieder öffentlich nutzbar zu machen. Daran arbeiten wir mit vereinten Kräften.“
Paternoster-Schulungen vorgeschrieben
Nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSiV), die am 1. Juni 2015 in Kraft tritt, muss der Arbeitgeber dafür Sorge tragen, dass nur noch die von ihm eingewiesenen Beschäftigten den Paternoster verwenden. „Konkret bedeutet dies“, erläutert der verantwortliche Bürgermeister Wölfle, „dass wir unsere drei Paternoster im Rathauskomplex vorerst stilllegen müssen, denn unsere Beschäftigten, die seit Jahrzehnten unfallfrei im Stuttgarter Rathaus die Aufzüge benutzt haben, sind bislang weder ‚eingewiesen worden‘, wie man ‚richtig Paternoster fährt‘, noch kann überwacht werden, wer die Kabine betritt und ob diese Personen die Erlaubnis zum Fahren als eingewiesene Beschäftigte haben.“
Paternoster bei Touristen beliebt
Zudem sei das Stuttgarter Rathaus ein offenes, viel besuchtes Haus. „Zahlreiche Touristen und Einheimische kommen täglich zu uns und sind bisher mit großem Vergnügen im Paternoster gefahren“, so Wölfle weiter: „Aber ab 1.Juni 2015 würde die Stadt ordnungswidrig handeln und sich ggf. sogar nach § 23 Abs. 1 BetrSiV strafbar machen, denn wir würden bei Zuwiderhandlung vorsätzlich das Leben oder die Gesundheit eines Beschäftigten oder eines Besuchers gefährden.“
Stadt möchte Paternoster wieder in Betrieb nehmen
„Das nimmt absurde Züge an“, ärgert sich Wölfle: „Ich habe null Verständnis für diese neue Vorschrift, denn ich kann mich an keinen nennenswerten Unfall, geschweige denn an einen Personenschaden erinnern. Unsere Paternoster sind bereits vor Jahren zusätzlich mit Sicherheitsklappen und automatischer Abschaltung ausgestattet worden. Wir werden nun prüfen, welche weiteren Maßnahmen ergriffen werden müssen, damit die Aufzüge wieder in Betrieb gehen können.“
Ab 1. Juni informieren Schilder an den Rathaus-Paternostern über die Hintergründe und Verantwortung für die Stilllegung. Wölfle: „Ich würde mich freuen, wenn Besucher die Wiedereröffnung der Paternoster an entsprechender Stelle einfordern. Damit unterstützen sie uns in unserer Absicht, die drei Paternoster wieder in Betrieb zu nehmen.“
Initiative mit anderen betroffenen Städten
Stuttgart wird nun – wie auch schon zu Anfang der neunziger Jahre – gemeinsam mit anderen betroffenen Städten wie München und Hamburg die Initiative ergreifen. Bestenfalls gelingt es, den Passus zu den Personenumlaufaufzügen in der Verordnung zu streichen oder Ausnahmeregelungen einzuarbeiten.
Nur so können die Paternoster der Öffentlichkeit wieder zugänglich gemacht werden. In der Zwischenzeit wird bei der Landeshauptstadt Stuttgart die gesetzlich geforderte Gefährdungsbeurteilung erarbeitet. Die daraus abgeleiteten Schutzmaßnahmen werden nach dem Stand der Technik umgesetzt. Mit dieser Interimsmaßnahme hofft die Stadt, wenigstens für die Beschäftigten nach Einweisung die Paternoster-Nutzung wieder möglich machen zu können.