Beflaggung am „Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung“ 20.06.
Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat anlässlich des „Gedenktags für die Opfer von Flucht und Vertreibung“ am 20. Juni 2015 die Beflaggung der Dienstgebäude des Landes angeordnet.
Das Bundeskabinett hat am 27. August 2014 beschlossen, dass ab dem Jahre 2015 jährlich am 20. Juni der „Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung“ begangen und der weltweiten Opfer von Flucht und Vertreibung sowie insbesondere der deutschen Vertriebenen gedacht wird. Aus diesem Anlass hat das Bundesministerium des Innern für die obersten Bundesbehörden und ihre Geschäftsbereiche sowie für die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht von Bundesbehörden unterstehen, am Samstag, 20. Juni 2015 bundesweit die Beflaggung der Dienstgebäude angeordnet.
Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat entschieden, Beflaggung – wie für die obersten Bundesbehörden und deren Geschäftsbereich – auch für die Dienstgebäude des Landes – gem. der Bekanntmachung des Staatsministeriums über die Beflaggung der Dienstgebäude i.d.F. 23. August 2011 – Az.: I / Prot. 0224.1, GABl. Nr. 9 vom 26. Ok-tober 2011, S. 526, am Samstag, 20. Juni 2015 anzuordnen.
Den Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts wird empfohlen, entsprechend zu verfahren.
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