Arbeitsgericht Bonn bestätigt erneut: Beamteneinsatz bei Streiks war rechtmäßig
Pressemitteilung
Antrag auf einstweilige Verfügung der Gewerkschaft Verdi zurückgewiesen
Deutsche Post hat damit alle von Verdi angestrengten Verfahren gewonnen
Erwartungsgemäß hat das Arbeitsgericht Bonn heute in einem erneuten Verfahren bestätigt, dass die Deutsche Post AG Beamte nicht als Streikbrecher einsetzt. Das Gericht wies den Antrag der Gewerkschaft Verdi auf einstweilige Verfügung gegen einen angeblich unzulässigen Einsatz von Beamten auf bestreikten Arbeitsplätzen bei der Deutschen Post AG zurück. Damit gingen alle gegen die Post angestrengten Verfahren zugunsten der Deutschen Post aus.
In dem jüngsten Verfahren hatte die Gewerkschaft mehr als 35 Einzelfälle als Beleg angeführt, dass die Deutsche Post während der Streiks der vergangenen Wochen angeblich rechtswidrig Beamte auf bestreikten Arbeitsplätzen eingesetzt habe. Das Unternehmen hatte diesen Vorwurf stets zurückgewiesen und dagegen betont, dass alle geltenden rechtlichen Regeln eingehalten und in jedem Einzelfall geprüft würde, ob ein Beamter während einer Arbeitskampfmaßnahme auf einem anderen Arbeitsplatz eingesetzt werden dürfe.
Jürgen Gerdes, Konzernvorstand Post – eCommerce – Parcel der Deutsche Post DHL Group, begrüßte die Entscheidung: „Die heutige Entscheidung bestätigt erneut unsere Rechtsauffassung. Wir handelten und handeln rechtskonform und hoffen nun, dass die Gegenseite dies endlich akzeptiert.“
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