Bürger vor unzulässiger Datenweitergabe und diskriminierender Profilbildung schützen
Info des Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Heute urteilte der Europäische Gerichtshof, dass die Daten europäischer Internet-Nutzerinnen und -Nutzer in den USA nicht ausreichend vor dem Zugriff der Behörden geschützt sind. Deshalb wurde die Vereinbarung zur einfachen Datenübermittlung in die USA („Safe Harbor“) für ungültig erklärt.
„Die heutige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), mit der die „Safe Harbor“-Entscheidung der Europäischen Kommission zur einfachen Datenübermittlung in die USA für ungültig erklärt wurde, ist ein bedeutender Schritt hin zu mehr Schutz der persönlichen Daten von europäischen Bürgerinnen und Bürgern“, sagte Verbraucherminister Alexander Bonde.
„Das Urteil war überfällig: Die aktuellen Ergebnisse des Verbrauchermonitors – unserer repräsentativen Verbraucherumfrage – zeigen, dass jeder dritte Nutzer von sozialen Netzwerken große Angst hat, dass persönliche Daten dort dauerhaft bleiben und später zu Problemen führen könnten. Viele sind verunsichert, wenn sie sich in der digitalen Welt bewegen“, so Bonde. Die Abhörskandale und die Enthüllungen von Edward Snowden hätten die Denkweise verändert. Auch wenn die europäische Datenschutzreform kurz vor ihrem Abschluss stehe sei dies keine Rechtfertigung für die Bundesregierung, tatenlos zu bleiben. „Wir haben die Bundesregierung deshalb auf der diesjährigen Verbraucherschutzministerkonferenz erneut auf die dringende Notwendigkeit strengerer Regulierungen hingewiesen. Sie ist in der Pflicht, nationale Spielräume auszuschöpfen, um Bürgerinnen und Bürger vor unzulässiger Datenweitergabe und diskriminierender Profilbildung zu schützen“, sagte Verbraucherminister Bonde.