Archive for Oktober 27th, 2015

Land setzt Anreize zum Umstieg auf Busse und Bahnen

Posted by Klaus on 27th Oktober 2015 in Allgemein

K-S-Bahn-Renningen1Verkehrsminister Winfried Hermann hat in Karlsruhe zusammen mit den Geschäftsführungen der Verkehrsverbünde die Kooperationsvereinbarungen zum JobTicket BW für Landesbedienstete unterzeichnet.

Hermann zollte den Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern der Verkehrsverbünde Respekt und Anerkennung dafür, dass sie das Projekt so engagiert mitgestaltet haben: „Pilotregion für nachhaltige Mobilität zu sein ist ein hoher Anspruch. Wir betreten mit dem JobTicket BW Neuland und wollen mit gutem Beispiel vorangehen. Das ist kein Spaziergang, sondern eine spannende Herausforderung. Danke, dass Sie diesen Weg im Interesse Ihrer Kunden und unserer Beschäftigten mitgehen.“ In den unterzeichneten Kooperationsvereinbarungen verständigen sich Land und Verkehrsverbünde über die Konditionen für das JobTicket BW. Damit kann das Ticket zum 01. Januar 2016 eingeführt werden.

RT-Bus2Thomas Hachenberger, Sprecher der baden-württembergischen Verkehrsverbünde und Geschäfts- führer der Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart GmbH, freute sich über das Erreichen des nächsten Etappenziels: „Mit 22 unterschiedlichen Akteuren haben wir eine sehr vielfältige Verbundlandschaft. Es ist eine tolle Gemeinschaftsleistung, dass es trotz zahlreicher anderer Anforderungen und Projekte in sehr kurzer Zeit gelungen ist, eine sehr pragmatisch Antwort auf den Wunsch der Landesregierung nach einem Job-Ticket zu finden.“ Hachenberger blickte bereits nach vorn. Um bereits Ende November starten zu können, habe man teilweise Zugeständnisse beim technischen Komfort der Bestellverfahren machen müssen. Nach dem Start des JobTicket BW werde es darauf ankommen, die Bestellverfahren nach und nach zu verbessern. „Wir haben im VVS sehr gute Erfolge mit dem JobTicket der Stadt Stuttgart gemacht und wünschen uns, dass das JobTicket BW ähnlich erfolgreich wird und sich viele Privatunternehmen an Land und Landeshauptstadt ein Beispiel nehmen und ebenfalls in die nachhaltige und klimafreundliche Mobilität ihrer Beschäftigten investieren“, so Hachenberger.

Die 22 Verkehrsverbünde in Baden-Württemberg sowie die Deutsche Bahn verwirklichen das JobTicket BW gemeinsam mit dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur, dem Ministerum für Finanzen und Wirtschaft und dem Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV). Der Ministerrat hatte am 13. Oktober 2015 beschlossen, dass es zum 1. Januar 2016 ein monatlich mit 20 Euro bezuschusstes Job-Ticket für alle unmittelbaren Landesbeschäftigten geben wird. Anspruchsberechtigt sind etwa 250.000 Landesbeschäftigte. Das Land stellt dafür jährliche Mittel in Höhe von 15 Millionen Euro zur Verfügung. Ziel ist es, bis Mitte November alle notwendigen Informationen und Antragsformulare auf der Internet-Seite des LBV bereitzustellen. „Wir legen bei diesem Projekt ein sehr hohes Tempo vor. Aber gemeinsam werden wir es schaffen, dass das JobTicket BW im kommenden Monat landesweit bestellt werden kann“, zeigte sich Minister Hermann zuversichtlich.

Info, Ministerium für Verkehr und Infrastruktur
Foto, Klaus

Gesetzentwurf zur Änderung des Feuerwehrgesetzes

Posted by Klaus on 27th Oktober 2015 in Allgemein

Leo-Feuerwehro5Die Landesregierung will dafür sorgen, dass die Feuerwehren ihren Personalbestand sichern und ihre Wirtschaftlichkeit verbessern können. „Wir müssen die Rahmenbedingungen schaffen, damit sich auch in Zukunft noch ausreichend Männer und Frauen für eine Mitarbeit in den Feuerwehren finden und diese auch künftig rund um die Uhr für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger sorgen können“, betonte Innenminister Reinhold Gall, nachdem das Landeskabinett den nach der Anhörung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Feuerwehrgesetzes, des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg und des Landeskatastrophen- schutzgesetzes beschlossen hat.

Der Gesetzentwurf räumt den Feuerwehren ein, ihren Dienst flexibler und arbeitsteiliger zu gestalten. In diesem Zusammenhang werden die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Personen in die Freiwillige Feuerwehr aufgenommen oder in der Einsatzabteilung verbleiben können, die aus beruflichen, familiären oder anderen Gründen nur einzelne Feuerwehrtätigkeiten ausüben können oder wollen.

Vereinfacht werden auch die Regelungen, um angemessene Kostensätze für die Leistungen der Gemeindefeuerwehr erheben zu können. „Selbstverständlich bleiben die Pflichtaufgaben wie die Brandbekämpfung und die technische Hilfeleistung zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen weiterhin grundsätzlich kostenfrei“, so unterstrich der Minister. Wenn aber jemand besondere Gefahren herbeiführe oder durch technische Einrichtungen Fehlalarme ausgelöst werden, sei es gerechtfertigt, die Kosten nicht der Allgemeinheit anzulasten, sondern von den Verursachern der Feuerwehreinsätze angemessenen Kostenersatz zu verlangen. Hierfür sind neben den Vorgaben zur vereinfachten Ermittlung von Kostensätzen für den Einsatz von Feuerwehrfahrzeugen nunmehr auch Regelungen zur Berechnung der Stundensätze für Einsatzkräfte vorgesehen.

Ein weiteres wichtiges Anliegen der Landesregierung ist die Klarstellung, dass ehrenamtliche Helfer der im Katastrophenschutz mitwirkenden Organisationen, wenn sie die Feuerwehr auf deren ausdrückliche Anforderung hin unterstützen, die gleichen Ansprüche auf Ersatz des Verdienstausfalls und von Sachschäden unmittelbar gegenüber der Gemeinde haben wie die ehrenamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen.

Ebenfalls zur Klarstellung und zur Verdeutlichung der bereits geltenden Rechtslage soll die Ermächtigung für die Gemeinden aufgenommen werden, den Angehörigen der Gemeindefeuerwehr als Freiwilligkeitsleistung finanzielle Unterstützung insbesondere zur Erholung, Aufrechterhaltung und Wiederherstellung ihrer persönlichen Leistungsfähigkeit gewähren zu können.

Der Gesetzentwurf enthält darüber hinaus eine Ergänzung des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg. Diese soll Umgehungsversuche des am 1. März 2010 in Kraft getretenen nächtlichen Alkoholverkaufsverbots verhindern, die durch den Verkauf alkoholischer Getränke mittels sogenannter „Alkoholbringdienste“ oder aus Warenautomaten unternommen werden.

Bei der neu in den Gesetzentwurf aufgenommenen redaktionellen Änderung des Landeskatastrophenschutzgesetzes handelt es sich um die Anpassung einer Verweisung an die durch die Neufassung vom 2. März 2010 geänderte Paragrafenfolge im Feuerwehrgesetz.

Info, Innenministerium

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Reform des Rettungsdienstgesetzes kommt in den Landtag

Posted by Klaus on 27th Oktober 2015 in Allgemein

Rettungswagen-Feuerw„Im Rettungsdienst wird künftig die gesamte Rettungskette optimiert. Dabei bekommen die Bereichsausschüsse mehr Verantwortung und die Stadt- und Land- kreise mehr Einfluss“, sagte Innenminister Reinhold Gall, nachdem das Landeskabinett die Reform des Rettungsdienstgesetzes zur Einbringung in den Landtag verabschiedet hat. Der Entwurf war im Anhörungs- verfahren auf große Zustimmung gestoßen.

Künftig würden alle Elemente des Rettungsdienstes als „Rettungskette“ definiert. Die Bereichsausschüsse als wichtigste Planungsgremien vor Ort würden verpflichtet, neben der Hilfsfrist den gesamten Einsatzablauf vom Eingang der Notrufe in der Leitstelle bis zur Übergabe der Patienten in das richtige Krankenhaus jährlich zu überprüfen und auf eine Verkürzung aller Zeitintervalle hinzuwirken.

„Die Planung der Bereichsausschüsse hört damit nicht wie bisher beim Eintreffen des Rettungswagens oder Notarztes beim Patienten auf. Entscheidend ist vielmehr, dass jedes Glied in der Rettungskette leistungsfähig ist und die Abläufe optimal und schnell ineinander greifen“, betonte Minister Gall.

Damit würden, zusätzlich zur bisherigen Hilfsfrist, ganz entscheidende Qualitätskriterien für eine gute und schnelle Notfallversorgung berücksichtigt.

Die Stadt- und Landkreise als Rechtsaufsichtsbehörden würden die Bereichsausschüsse künftig stärker unterstützen und starken Einfluss auf die Infrastruktur im Rettungsdienst und auf notwendige Maßnahmen zur Verbesserung der Notfallversorgung erhalten. So seien diese rechtzeitig vor den Sitzungen der Bereichsausschüsse über notwendige Verbesserungsmaßnahmen zu informieren. Sie hätten künftig die Bereichspläne, in denen die Vorhaltungen im Rettungsdienst festgelegt sind, zu genehmigen und könnten bei Handlungsbedarf selbst tätig werden. Außerdem würden sie zusammen mit der baden-württembergischen Krankenhausgesellschaft künftig auf Landesebene im Planungsgremium „Landesausschuss für den Rettungsdienst“ mitwirken.

Ebenfalls gesetzlich verankert werde eine landeseinheitliche unabhängige Qualitätssicherung. Kernelement sei eine „zentrale Stelle“ im Land, die die Beteiligten im Rettungsdienst durch eine jährliche Analyse der Rettungskette im Hinblick auf die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität der Notfallrettung unterstütze. Dadurch würden regelmäßig mögliche Verbesserungspotenziale in Rettungsdienst aufgezeigt.

„Zudem erhöhen wir die Qualität der medizinischen Versorgung durch eine zügige Umsetzung des vom Bund erlassenen Notfallsanitätergesetzes“, hob Innenminister Gall hervor. Bis 2020 sollen alle Rettungsassistenten zu höher qualifizierten Notfallsanitätern fortgebildet werden. Als Übergangsregelung können die Rettungswagen künftig bis längstens 31. Dezember 2020 mit einem Rettungsassistenten oder einem Notfallsanitäter besetzt werden. Ab 2021 sind ausschließlich Notfallsanitäter vorgesehen. Für besondere Härtefälle ist eine Übergangszeit bis Ende 2025 im Einzelfall vorgesehen.

Erstmalig seien nun auch die Ausbildung- und Weiterbildungskosten für die Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter gesetzlich geregelt. Diese würden künftig von den Krankenversicherungen übernommen.

„Zur Verkürzung des therapiefreien Intervalls bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes kommt den qualifizierten ehrenamtlich tätigen Helfern als Erste-Hilfe-Einheiten besondere Bedeutung zu, wie zum Beispiel beim Herz-Kreislauf-Stillstand, bei dem es auf jede Sekunde ankommt. Hierzu werden wir die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen“, kündigte der Minister an.

Info, Innenministerium

Foto, Klaus

Winterfahrplan der Stuttgart Citytour

Presseinformation

Ab November gelten andere Abfahrtszeiten

K-Citytou

 

 

 

 

Die drei erfolgreichen Cabrio-Doppeldecker-Busse der Marke Mercedes-Benz verkehren vom 1. November 2015 bis 31. Dezember 2015 von Montag bis Freitag im Zwei-Stundentakt. Am Wochenende sowie an Feiertagen fahren die Busse stündlich. Die erste Tour startet jeweils um 10.00 Uhr, die letzte um 16.00 Uhr.
Aufgrund von Umbaumaßnahmen in der Badstraße, gibt es zusätzlich eine neue Streckenführung. Mit dem Winterfahrplan entfällt der Haltepunkt „Gottlieb-Daimler-Gedächtnisstätte / Kursaal“ dauerhaft. So fährt der Bus vom Mercedes-Benz Museum direkt weiter zum Haltepunkt „Wilhelma“.
Start – und Endpunkt der Stuttgart Citytour ist an der Tourist Information i-Punkt in der Königstraße 1a (gegenüber dem Hauptbahnhof). An neun Haltepunkten – den TopStops – kann beliebig ein – und wieder ausgestiegen werden.

Weitere Informationen rund um die Stuttgart Citytour unter www.stuttgart-citytour.de

Foto, Sabine

Staatsanwaltschaft und Polizei Stuttgart geben bekannt: Fahrausweisprüfer bedroht und gebissen – Tatverdächtigen festgenommen

Posted by Klaus on 27th Oktober 2015 in Allgemein, In und um Gablenberg herum

Polizeibericht Polizeipräsidium Stuttgart

Bus Linie 42 Stuttgart Ost

Polizeibeamte haben am Montagmittag (26.10.2015) einen 20-Jährigen festgenommen, der zuvor offenbar ohne Fahrschein unterwegs war und bei der Fahrscheinkontrolle zwei Fahrausweisprüfer bedroht und einen davon verletzt haben soll. Ein 37-jähriger Fahrausweisprüfer kontrollierte gegen 12.20 Uhr in der Ostendstraße den Tatverdächtigen in der Buslinie 42. Er hatte offenbar keinen gültigen Fahrschein und konnte sich nicht ausweisen, weshalb der Kontrolleur die Polizei verständigte. Da der Tatverdächtige zu randalieren begann und fliehen wollte, schloss der Busfahrer die Türen. Die beiden Fahrausweisprüfer hielten den renitenten Fahrgast, der sich wehrte und ein Messer am Gürtel trug, fest. Hierbei verletzte der Tatverdächtige den 37-Jährigen vermutlich durch einen Biss leicht an der Hand. Alarmierte Polizeibeamte nahmen den polizeibekannten wohnsitzlosen Deutschen fest. Er wird im Laufe des Dienstags (27.10.2015) mit Antrag der Staatsanwaltschaft auf Erlass eines Haftbefehls dem Haftrichter vorgeführt.

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