Anhänger vergessen???
Posted by Klaus on 19th Februar 2016 in In und um Gablenberg herum
Sollte jemand seinen Anhänger vermissen, dieser steht schon seit Ende Dezember an der gleichen Stelle in der Bussenstraße.
Nach § 12 Abs. 3 b StVO darf ein Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeug nicht länger als zwei Wochen geparkt werden.
Parkplätze für Pkws sind hier im Osten eh rar.