Klage der EnBW gegen das Land abgewiesen
Das Landgericht Bonn hat die Klage der EnBW gegen das Land Baden-Württemberg auf Schadensersatz abgewiesen. Ende 2014 hatte die EnBW vom Land 261 Millionen Euro als Ausgleich für Einnahmen gefordert, die ihr aufgrund der vorübergehenden Stilllegung der Atomkraftwerke Philippsburg 1 und Neckarwestheim I als Konsequenz auf den Reaktorunfall in Fukushima im Jahr 2011 entgangen seien.
In einer ersten Reaktion begrüßte Umweltminister Franz Untersteller das Urteil des Landgerichts Bonn: „Die EnBW hatte 2011 darauf verzichtet, Rechtsmittel gegen die Stilllegungsverfügung der Atomaufsicht einzulegen. Es ist gut, dass das Landgericht Bonn festgestellt hat, dass die EnBW deshalb heute vom Land keinen Schadensersatz verlangen kann.“ Er hoffe, dass die EnBW das heutige Urteil akzeptiere, sagte Untersteller: „Es gibt in den kommenden Jahren viele andere wichtige Aufgaben, um die sich sowohl die EnBW als auch die Atomaufsicht kümmern müssen.“
Zu der Feststellung des Landgerichts, wonach die Anordnung der Abschaltung der beiden Reaktorblöcke nach dem Gesetz nicht gerechtfertigt gewesen sei, sagte Untersteller: „Es tut mir leid, dass das Gericht die damalige vom Bund formulierte Anordnung zur Stilllegung für rechtswidrig hält. Aber unabhängig von dieser verwaltungsrechtlichen Frage, war die Stilllegung in der Sache nach der Fukushimakatastrophe eine harte aber richtige Entscheidung.“
Quelle, Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
Foto, Klaus