Stellungnahme des Freie Wähler Kreisverband Stuttgart e.V. zum Bundesverkehrswegeplan 2030
Elektronische Stellungnahme über die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) bereitgestellte Internetseite, 2. Mai 2016
1.) Stellungnahme zur Kategorie Einzelprojekt(e) im Bereich des Verkehrsträgers „Wasserstraße“
Projektnummer: W29
Dringlichkeit: Vordringlicher Bedarf
Bundeswasserstraße: Neckar
Bundesland: BW
Projektname: Verlängerung der Neckarschleusen von Mannheim bis Plochingen
Das Vorhaben findet unsere volle Zustimmung und Unterstützung.
In Zeiten, in denen die Landeshauptstadt Stuttgart mit hohen Feinstaub- und Stickoxidwerten kämpft und Einschränkungen des Individualverkehrs drohen, sehen wir die dringende Notwendigkeit, Transporte, die auf dem Wasserweg abgewickelt werden können, auch dort abzuwickeln und damit die Straßen von LKW-Verkehr zu entlasten.
Für den Fall, dass das Wasser- und Schifffahrtsamt nicht über genügend Personal verfügt, um die Ausbauplanung zügig voranzutreiben, schlagen wir eine frühzeitige Beauftragung externer Planungsbüros vor.
2.) Stellungnahme zur Kategorie Einzelprojekt(e) im Bereich des Verkehrsträgers „Straße“ in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen
Projektnummer: B29-G990-BW
Dringlichkeit: Weiterer Bedarf
Straße: B29
Bundesland: BW
Projektname: NO-Ring Stuttgart – (B 27 – B 14)
Das Vorhaben findet unsere volle Zustimmung und Unterstützung.
Vor dem Hintergrund des sehr guten Kosten-Nutzen-Verhältnisses von >10 bei der Projektbewertung und der im Planentwurf beschriebenen Notwendigkeit (Zitat: „Im Ergebnis wird deutlich, dass der Neubau des Nordostringes Stuttgart dringend erforderlich ist, zumal von dieser neuen Straßenverbindung eine erhebliche Verkehrsentlastung des gesamten Raumes erwartet werden kann.“) ist es unbedingt erforderlich, das Projekt in den Vordringlichen Bedarf aufzustufen. Darum bitten wir ausdrücklich.
Den Nordostring sehen wir als eine der allerletzten und dringend in Angriff zu nehmenden Möglichkeiten, die Landeshauptstadt Stuttgart und die Region mit einem funktionierenden Ringstraßensystem auszustatten, wie es uns von vielen anderen Städten bekannt ist. Zu einem vollkommenen Ringschluss zwischen A 8, A 81 und Nordostring fehlt im BVWP 2030 jedoch die sogenannte „Südumfahrung“/ „Filderauffahrt“. Diese Verbindung vom Neckartal auf die Filderebene dürfte einen ähnlich hohen Nutzen wie der Nordostring aufweisen und ist unabdingbar, wenn die Stuttgarter Stadtbezirke und die Innenstadt wirksam von Durchgangsverkehr, Lärm, Abgasen und Feinstaub entlastet werden sollen. Für den Wirtschaftsstandort Region Stuttgart ist ein leistungsfähiges Straßennetz von höchster Bedeutung. Wir bitten daher dringend um Aufnahme der „Südumfahrung“/ „Filderauffahrt“ in den BVWP 2030.
Der im BVWP 2030 enthaltene Ausbau bereits vorhandener Bundesstraßen und Autobahnen (Projekte B10-G60-BW-T1-BW bis B10-G60-BW-T3-BW, B10-G50-BW, A8-G50-BW-T1-BW, A8-G40-BW und A8-G30-BW), den wir befürworten, kann das oben beschriebene Ringstraßensystem und dessen Funktion im Norden, Osten und Süden Stuttgarts nicht ersetzen.
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Freundliche Grüße
Peter Aichinger, Kreisvorsitzender und Regionalrat
Foto, Klaus