Bundesweiter Rauchmeldertag am 13. Mai
In Deutschland stirbt durchschnittlich jeden Tag ein Mensch bei einem Brand. Alleine in Baden-Württemberg kommen pro Jahr 50 bis 60 Menschen bei Bränden ums Leben. Brände in Privathaushalten führen häufig zu persönlichen Tragödien. Die größte Gefahr geht dabei vom Rauch aus, denn er verteilt sich geräuschlos und schnell. Bereits ein einziger Atemzug führt in der Regel zu einer Rauchgasvergiftung, die in schweren Fällen zum Tod führen kann. Die meisten Menschen werden im Schlaf von Feuer und Rauch überrascht.
Hier können Rauchwarnmelder Leben retten – der laute Alarm warnt die Menschen auch im Schlaf rechtzeitig vor der tödlichen Gefahr und verschafft ihnen den nötigen Vorsprung, um sich in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren.
Jetzt Wohnungen mit Rauchwarnmeldern ausstatten
Als Mindestanforderung müssen Rauchwarnmelder der technischen Regel DIN EN 14604 entsprechen und eine CE-Kennzeichnung haben. Es dürfen in Deutschland nur Produkte in den Handel kommen, die diese Anforderungen erfüllen. Die jedem Rauchwarnmelder beiliegende Bedienungsanleitung enthält Hinweise zur Montage und Funktionsprüfung. Alternativ können mit diesen Aufgaben auch Fachfirmen beauftragt werden.
Rauchwarnmelder gibt es sowohl in Ausführungen, bei denen die Batterie nach ungefähr einem Jahr zu tauschen ist, als auch solche mit Langzeitbatterien, die bis zu zehn Jahre Energie liefern. Danach sind diese Melder jedoch insgesamt auszutauschen, weil die Batterie nicht entnommen werden kann. Auf eine leere Batterie wird rechtzeitig mit einem akustischen Signal, das sich eindeutig und unverwechselbar vom Alarm unterscheidet, aufmerksam gemacht.
Bauordnungsrechtlich gefordert sind Rauchwarnmelder nur in Räumen, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, und in den Rettungswegen zu diesen Räumen, sofern diese innerhalb der Wohnung bzw. Nutzungseinheit liegen. Für die Erstinstallation sind die Eigentümer verantwortlich. Die Mieter bzw. Pächter sind grundsätzlich dafür verantwortlich, die Rauchwarnmelder betriebsbereit zu halten. Andere Vereinbarungen sind im Rahmen der jeweiligen Gesetze (Miet- und Wohnungseigentumsrecht) denkbar.
Weiter Auskünfte zum Thema Brandschutz und Rauchmelder bieten die örtlichen Feuerwehren bzw. die örtlich zuständigen Baurechtsbehörde an.
Aktion „Rauchmelder retten Leben“
Ministerium für Verkehr und Infrastruktur: Häufige Fragen und Antworten zur Rauchwarnmelderpflicht
Info und Foto, Innenministerium