Die Forderung nach einer Aufnahme des Ausbaus der Gäubahn in den „Vordringlichen Bedarf“ des neuen Bundesverkehrswegeplans (BVWP) erhoben das Verkehrsministerium und der Interessenverband Gäu-Neckar-Bodensee-Bahn gemeinsam bei einem Treffen.
Zu dem Treffen hatten der Vorsitzende des Interessenverbands, Justizminister Guido Wolf, der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium Norbert Barthle sowie Landesverkehrsminister Winfried Hermann eingeladen.
„Die Gäubahn ist alles andere als eine Regionalbahn. Sie verbindet Stuttgart mit Zürich und im Weiteren mit Mailand. Man kann also mit Recht von einer trans-europäischen Eisenbahnverbindung sprechen“, mit diesen Worten unterstrich Prof. Uwe Lahl, Ministerialdirektor im Verkehrsministerium, in Vertretung von Minister Hermann die Forderung an den Bund.
Zu Beginn des Treffens überreichte Geschäftsführer Rainer Kaufmann dem Staatssekretär Norbert Barthle die Stellungnahmen von knapp 50 Anliegern der Gäubahn. Sie fordern durchweg den unverzüglichen Ausbau der Strecke. Staatssekretär Barthle betonte, dass über den Ausbau der Gäubahn noch nicht entschieden worden sei. Vielmehr bestünde sehr wohl die Möglichkeit, dass Projekte wie etwa der Gäubahnausbau aus dem sogenannten „Potentiellen Bedarf“ in den „Vordringlichen Bedarf“ als der Stufe mit höchster Priorität aufgenommen werden können. Hierfür stünden insgesamt rund sieben Milliarden Euro zur Verfügung. Allerdings müssten vorher alle für eine gesamtwirtschaftliche Bewertung erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Über den Status der Gäubahn im Bundesverkehrswegeplan kann Ende August weiter beraten werden. Obwohl die Schieneninfrastruktur Bundesaufgabe ist, hat das Land Baden-Württemberg ein Gutachten in Auftrag gegeben. Damit wird untersucht, wie die im Vertrag von Lugano zwischen Deutschland und der Schweiz vereinbarte Fahrzeitverkürzung auf deutlich unter drei Stunden auch nach dem Rückzug der Deutschen Bahn aus der Neigetechnik erreicht werden kann. Wenn Ende 2016 abschließend über den BVWP im Bund entschieden wird, kann dieses Gutachten nach Überzeugung der Gesprächsteilnehmer mitberücksichtigt werden. Mit Blick auf den alten BVWP, in dem der Gäubahnausbau bereits im Vordringlichen Bedarf enthalten war, forderte der Vorsitzende des Interessenverbands ein Festhalten an dem Ziel von schnellen IC-Verbindungen auf der Achse Nürnberg-Stuttgart-Zürich mit optimalen Anschlüssen nach Berlin und Norditalien. „Die Anwohner entlang der Strecke erwarten nach all den gemachten Versprechungen jetzt endlich klare Fakten zum Gäubahnausbau“, so Justizminister Guido Wolf.
Da sich die Deutsche Bahn aus der in anderen Ländern mit großem Erfolg eingesetzten Neigetechnik zurück gezogen hat, suchte das Verkehrsministerium Baden-Württemberg nach Alternativen. In Gesprächen mit der Schweizerischen Bundesbahn (SBB) sei klar geworden, dass der Einsatz von schweizerischen Neigetechnik-Zügen auf der Strecke der Gäubahn durchaus eine Option sein könne, berichtete Prof. Lahl. Staatssekretär Barthle bestätigte, dass der Bund im Verkehrswegeplan für die Gäubahn ein „anbieterneutrales Verkehrskonzept“ verfolge, also nicht allein die Interessen der DB AG im Auge habe. „Wir suchen eine einvernehmliche Lösung mit dem Bund und der Bahn. Doch klar ist, dass ein deutlicher Reisezeitgewinn und komfortable Anschlüsse in den Zielbahnhöfen zu vertretbaren Kosten nur mit der Neigetechnik möglich sind“, so Prof. Lahl abschließend.
Quelle: Verkehrsministerium und Interessenverband Gäu-Neckar-Bodensee-Bahn
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