Stadt weist Haltung der Bahn zur Finanzierung der Mehrkosten von S21 als völlig abwegig zurück
Info der Stadt Stuttgart
Die Übernahme von Kosten stehe nicht zur freien Disposition, sondern entspreche den getroffenen vertraglichen Vereinbarungen. Es sei deshalb völlig abwegig, aus dem Urteil des Gerichts einen Ansatz zur Verteilung von Mehrkosten auf die Projektpartner abzuleiten, heißt es in einer Mitteilung der Stadt vom Freitag, 17. Juni. Sturm hatte laut Stuttgarter Zeitung/Stuttgarter Nachrichten vom 17. Juni gesagt, nun bestehe die Möglichkeit, „eine vernünftige Lösung zur Finanzierung der Mehrkosten bei Stuttgart 21 zu finden“.
Vielmehr sei allein die Frage, ob sich die Landeshauptstadt an der Finanzierung des Bahnprojekts habe beteiligen dürfen, Gegenstand der Verhandlung gewesen. Dies habe das Bundesverwaltungsgericht bejaht und damit den Finanzierungsvertag von 2009 bestätigt. Im Übrigen habe das Gericht im Zusammenhang mit der Verantwortung des Bundes darauf hingewiesen, dass der Bund eine „Gewährleistungsverantwortung für den Schienenbau durch Maßnahmen der Finanzierung, der Steuerung und Beaufsichtigung“ wahrnimmt. Ausdrücklich bezieht das Gericht laut seiner Mitteilung zum Urteil vom 14. Juni in den Bau von Schienenwegen auch Bahnhöfe ein.
Mit Verwunderung hat die Stadt zudem zur Kenntnis genommen, dass Projektgegner laut dem Zeitungsartikel die Position der Bahn zur Beteiligung an den Kostensteigerungen quasi übernehmen.
Foto, Sabine