Archive for Juni 20th, 2016

EnBW will mit Schiffstransport von Brenn- elementen den Rückbau in Obrigheim schneller realisieren

Posted by Klaus on 20th Juni 2016 in Allgemein

PM EnBW
Bau eines weiteren Zwischenlagers wird überflüssig
Schiffstransport hat deutliche Vorteile gegenüber der Straße

o6Karlsruhe. Die EnBW Kernkraft GmbH (EnKK) plant, verbrauchte Brennelemente aus dem Kernkraftwerk Obrigheim (KWO) per Schiff in das Standort-Zwischenlager des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN) zu transportieren und damit den Rückbau in Obrigheim schneller zu realisieren. „Der Bau eines weiteren Zwischenlagers wird damit überflüssig. Dadurch kann der Standort Obrigheim schneller zu einer nicht-nuklearen Industriefläche, also der sprichwörtlichen „grünen Wiese“ werden. Der Abtransport der Brennelemente unterstützt zudem maßgeblich den weiteren verzögerungsfreien Rückbau des Kernkraftwerks Obrigheim“, erklärt EnKK-Chef Jörg Michels. Insgesamt sollen 15 Castor-Behälter mit Brennelementen per Schiff über den Neckar nach Neckarwestheim transportiert werden. Die Kapazität des dortigen, schon vorhandenen Zwischenlagers reicht ohne Erweiterung aus .Die Umsetzung des Vorhabens steht unter dem Vorbehalt, dass das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) die hierfür notwendigen Genehmigungen erteilt.

Die 342 verbrauchten („abgebrannten“) Brennelemente aus dem früheren Betrieb des KWO lagern derzeit abgesichert in einem Nasslager innerhalb des Kernkraftwerks Obrigheim. Diese Form der Lagerung wird in absehbarer Zeit den seit 2008 laufenden Rückbau des KWO behindern.

Technisch machbar, genehmigungsfähig und sicher umsetzbar

„Wir haben sehr frühzeitig – nämlich schon im Jahr 2013 – über unsere ersten Überlegungen zur Verlagerung der Obrigheimer Brennelemente informiert. Damals lag noch kein konkretes Transport- und Handhabungskonzept vor. Seither haben wir viel Arbeit in die Erstellung eines solchen Konzepts und die Prüfung diverser Fragestellungen investiert“, erläutert Jörg

Michels. „Wir sind davon überzeugt, dass ein solcher Transport sicher und verantwortlich machbar ist. Auch unsere Gespräche mit den zuständigen staatlichen Behörden sind weit fortgeschritten und auf gutem Weg. Damit sind nun die Voraussetzungen für eine positive Entscheidung von unserer Seite gegeben. Der eigentliche Transport und die Einlagerung stehen natürlich noch unter dem Vorbehalt der Genehmigungserteilung.“

Im Wesentlichen stehen noch zwei Genehmigungen aus. Zum einen eine Änderungsgenehmigung für das Zwischenlager in Neckarwestheim. Diese ist erforderlich, weil die vorhandene atomrechtliche Aufbewahrungsgenehmigung nur die Einlagerung von Brennelementen der Blöcke GKN I und GKN II vorsieht. Zum anderen eine Genehmigung für den Transport der Brennelemente. Genehmigungsbehörde ist jeweils das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Um Gespräche über die Machbarkeit führen zu können, wurden die Genehmigungen bereits Ende 2013 bzw. Anfang 2014 beantragt.

Der Schiffsverkehr ist nicht eingestelltSchiffstransport hat deutliche Vorteile

Nach Abschluss einer Transport- und Handhabungsstudie hatte die EnKK im Jahr März 2014 darüber berichtet, dass der Weg über den Neckar die bevorzugte Transportoption ist. Die Kraftwerke KWO und GKN liegen direkt am Neckar, so dass die Be- und Entladung von Schiffen auf kurzem Wege erfolgen kann. Vorteile gegenüber einem Straßentransport sind, dass bei einem Schiffstransport deutlich weniger Einzelmaßnahmen (z. B. Umgehung von Engstellen wie Unterführungen und Verkehrskreiseln) erforderlich sind und der Straßenverkehr insgesamt unbehelligt bleibt. Zum Einsatz kommen spezielle Schubschiffe, die für die Anforderungen eines solchen Transports geeignet sind.

Am Kraftwerksstandort Obrigheim kann eine vorhandene Laderampe am Neckar genutzt werden. In Neckarwestheim wird die Laderampe der Schiffsanlegestelle genutzt, die dort zur Unterstützung der Rückbau-Logistik seit März 2016 in Bau ist (siehe Pressemitteilung vom

  1. März 2016). Die EnKK rechnet mit der Fertigstellung der Schiffsanlegestelle voraussichtlich Anfang 2017. Damit ist auch klar, dass im Jahr 2016 keine Transporte stattfinden werden.

Frühzeitige Entscheidung sorgt für Klarheit und schafft Zeit für den Dialog

„Obwohl die erforderlichen Genehmigungen noch nicht vorliegen, halten wir es für richtig, unsere grundsätzliche Entscheidung für den Transport schon jetzt zu treffen und bekannt zu geben. Dadurch sorgen wir für Klarheit und Transparenz für die Öffentlichkeit und insbesondere für die Kommunen, durch deren Gebiet die Route des Schiffstransports führt. Auf diese Kommunen werden wir aktiv zugehen und sind offen für den Dialog“, erklärt Jörg Michels. Über ihre Überlegungen hatte die EnKK seit 2013 immer wieder umfassend berichtet und den möglichen Transport in Informationsbroschüren und einer Bürgerdialogveranstaltung in Neckarwestheim thematisiert.

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Land zahlt maximal 930,6 Millionen Euro für Stuttgart 21

S21-BahnhofDas am vergangenen Dienstag bekanntgewordene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu einer Klage von Stuttgart-21-Gegnern, ändert nichts an der vertraglich vereinbarten Finanzierungszusage des Landes Baden-Württemberg in Höhe von maximal 930,6 Millionen Euro.

„Das Land ist Projektpartner und Geldgeber und beteiligt sich freiwillig mit einer hohen Summe. Für die Mehrkosten kann das Land nicht herangezogen werden. Das Land hat der Bahn mitgeteilt, dass es dafür keine Ansprüche aus dem Finanzierungsvertrag gibt. Dennoch hat der Aufsichtsrat der Deutschen Bahn vor drei Jahren beschlossen, weiterzubauen, obwohl er wusste, dass die Kosten gegenüber dem mit den Projektpartnern vereinbarten Höchstbetrag von 4,5 Milliarden Euro um zwei Milliarden Euro steigen würden“, erläuterte der Ministeriumssprecher.

Es brauche daher keine neue „vernünftige Lösung“ zur Verteilung der Mehrkosten zwischen der Bahn und den Projektpartnern, wie sie von der Projektgesellschaft für das Bahnprojekt Stuttgart-Ulm öffentlich angemahnt wurde. Auch im Koalitionsvertrag des grün-schwarzen Regierungsbündnisses ist vereinbart, dass das Land in den Sprechklauselgesprächen am Ziel festhält, dass über die im Vertrag genannten Kostenanteile in Höhe von 930,6 Millionen Euro hinaus von Seiten des Landes keine Zahlungen zu leisten sind.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig hatte am 14. Juni 2016 eine Klage von Stuttgart-21-Gegnern abgewiesen. Die Kläger hatten argumentiert, dass die Mitfinanzierung von S21 durch die Landeshauptstadt Stuttgart gegen das Grundgesetzt, § 104a verstoße. Demnach dürfen Länder und Gemeinden keine Aufgaben mitfinanzieren, die allein in der Zuständigkeit des Bundes liegen.

Quelle, Ministerium für Verkehr

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Gleis- und Weichenerneuerung im Kreuzungs- bereich König-Karl-Straße/Mercedesstraße und Straßenbauarbeiten

Pressemitteilung der SSB vom 20.06.2016

K-BC-König-Karl-Die Schienen und Weichen der Stadtbahnen in der Kreuzung König-Karl-Straße/Mercedesstraße müssen erneuert werden. Das passiert seit 13. Juni und dauert bis voraussichtlich 3. August 2016. Die Arbeiten finden auch nachts statt.

Der Stadtbahnverkehr kann aufrecht erhalten werden, jedoch gibt es Einschränkungen im Autoverkehr:

–         Bis 1. Juli ist die linke Fahrspur des zweispurigen Abbiegers von der König-Karl-Straße in die Schönestraße (aus Richtung Innenstadt) gesperrt.

–         am Wochenende vom 24. Juni bis 27. Juni 2016 muss die Abbiegespur in die Schönestraße aus Richtung Innenstadt komplett gesperrt werden. Die Umleitung erfolgt über Wilhelmsplatz und König-Karl-Straße über den Rechtsabbieger in die Schönestraße. Die Umleitung ist ausgeschildert.

–         am Wochenende vom 29.Juli 22:00 Uhr bis 01.August 2016 6:00 Uhr erfolgt eine Komplettsperrung der Fahrspuren von der König-Karl-Straße Richtung Wilhelmsplatz und Richtung Schönestraße. Es kann von Stuttgart in Richtung Bad Cannstatt nur in die Mercedesstraße abgebogen werden. Die Umleitung Richtung Wilhelmsplatz erfolgt über Berger Tunnel, B10 Uferstraße und Gaisburger Brücke und ist ausgeschildert.

Aus Schönestraße und Mercedesstraße kann nur rechts abgebogen werden.
Von Bad Cannstatt kommend in Richtung Stuttgart Zentrum wird ständig ein Fahrstreifen zur Verfügung stehen. Linksabbiegen in die Mercedesstraße ist nicht möglich. Auch an diesem Wochenende sind die Umleitungsstrecken ausgeschildert.

Foto, Klaus

Stuttgart Ost – Brand in Wohnung – ein Schwerverletzter

Posted by Klaus on 20th Juni 2016 in In und um Gablenberg herum

Andy-2Polizeibericht

In einer Wohnung eines Mehrfamilienhauses an der Schwarenbergstraße ist am Montag (20.06.2016) aus bislang unbekannter Ursache ein Brand ausgebrochen. Es entstand Sachschaden von mindestens 75.000 Euro. Ein 37-jähriger Bewohner des zweiten Obergeschosses bemerkte gegen 11.00 Uhr starke Rauchentwicklung aus einer Wohnung unter ihm und rief die Feuerwehr. Zusammen mit einem 34-jährigen Besucher konnte er aus den anderen Wohnungen drei Bewohner unverletzt und aus der Brandwohnung den 69-jährigen verletzten Bewohner ins Freie schaffen. Eine Person fand die Feuerwehr in einer geöffneten Wohnung, sie hatte noch nichts von dem Feuer mitbekommen und war unverletzt. Der 69-Jährige hatte sich bei Löschversuchen offenbar eine Rauchgasintoxikation zugezogen. Ein Notarzt versorgte ihn, anschließend wurde er stationär in einem Krankenhaus aufgenommen. Nach ersten Erkenntnissen brach der Brand offenbar im Bad des 69-Jährigen aus, das Branddezernat hat inzwischen die Ermittlungen übernommen.

Foto, Andy’s Pictures & Press