Wasserrechtliche Erlaubnis für das Kernkraftwerk Neckarwestheim: EnBW beteiligt die Öffent- lichkeit vor der Antragstellung
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Neckarwestheim. Die EnBW Kernkraft GmbH (EnKK) wird in diesem Jahr für das Kernkraftwerk Neckarwestheim (GKN) eine neue behördliche Erlaubnis zur Entnahme und Wiedereinleitung von Wasser aus dem Neckar beantragen. Dieser Schritt ist erforderlich, weil die Gültigkeit der bestehenden Erlaubnisse für die Blöcke GKN I und II in absehbarer Zeit ablaufen wird. Bevor die EnKK die neue Erlaubnis beantragt, führt sie eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung durch und stellt hierfür weitere Informationen zur Verfügung.
Für Betrieb und Nachbetrieb sowie während des Rückbaus der beiden Kraftwerksblöcke wird auch in Zukunft Neckarwasser benötigt. Es wird für die Kühlung verschiedener Komponenten der Anlagen eingesetzt, ohne dabei in Kontakt mit nuklearen Kreisläufen zu kommen. Für die Nutzung des Wassers und ebenso für seine Wiedereinleitung benötigt die EnKK eine sogenannte „wasserrechtliche Erlaubnis“. Diese deckt auch die Einleitung von Betriebsabwässern ab, die nur unter Einhaltung strenger Vorgaben in den Neckar eingeleitet werden dürfen. Die bestehenden Erlaubnisse sind noch bis Ende 2018 bzw. Ende 2021 gültig. Federführende Behörde für das neue Erlaubnisverfahren ist das Landratsamt Heilbronn.
Vor der Antragstellung führt die EnKK eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung durch. Im ersten Schritt hat die EnKK hierzu unter der Adresse www.enbw.com/neckarwestheim eine Informationsunterlage auf der EnBW-Website veröffentlicht, in der die verschiedenen Aspekte des Vorhabens erläutert werden. Auf dieser Basis können interessierte Bürgerinnen und Bürger ihre Fragen, Anmerkungen oder Hinweise bis zum 18. Juli 2016 an die EnKK senden:
Entweder per Post:
EnBW Kernkraft GmbH
Beteiligung Wasserrecht
Im Steinbruch, 74382 Neckarwestheim
Oder per E-Mail:
wasserrecht-gkn@kk.enbw.com
Die Rückmeldungen der Bürgerinnen und Bürger werden für die Antragstellung betrachtet und öffentlich dokumentiert. Nach der Antragstellung wird die Genehmigungsbehörde auch noch ein formales Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren durchführen.
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Foto, Klaus