PM: ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft – Landesbezirk Baden-Württemberg – Stuttgart, 10. August 2016
ver.di hat gegen verkaufsoffenen Sonntag am 2. Oktober in Stuttgart Widerspruch eingelegt
ver.di hat gegen die am 2. Oktober in der Stuttgarter Innenstadt geplante Sonntagsöffnung bei der Stadt Widerspruch eingelegt. Aufgrund der bundesweiten inflationären Zunahme von Verkaufsöffnungen an Sonn- und Feiertagen, die sich im Land auf Paragraf acht des Ladenöffnungsgesetzes Baden-Württemberg stützt, hat das Bundesverwaltungsgericht im November 2015 klare Kriterien aufgestellt, die eine Sonntagsöffnung rechtfertigen lassen. Die für den 2. Oktober geplante Öffnung in Stuttgart anlässlich des „Goldenen Oktobers“ erfüllt aus Sicht von ver.di kein einziges dieser Kriterien und ist damit rechtswidrig. Die Stadt wurde deshalb aufgefordert, die Genehmigung zurückzuziehen.
Bernhard Franke, ver.di Landesfachbereichsleiter Handel: „Sinn und Zweck dieses Gesetzes war es, anlässlich von seit Jahren stattfindenden und gut gelebten Stadtfesten die Läden zu öffnen, nicht Feste zu erfinden, um Läden zu öffnen. Der Goldene Oktober in Stuttgart pervertiert den Sinn des Gesetzes. Und er ist Symptom für eine Entwicklung, die längst dabei ist aus dem Sonntag einen normalen Werktag zu machen. Dazu sagen wir jetzt Halt.“
Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts sieht zwingend vor, dass der Anlass für die Sonntagsöffnung prägend ist: Er (der Anlass) muss selbst mehr Publikum anlocken als die Ladenöffnung und er muss in engem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang zur Öffnung stehen.
Cuno Brune-Hägele, ver.di Geschäftsführer in Stuttgart: „In der Stuttgarter Innenstadt sollten auf Teufel komm raus die Läden mal wieder sonntags offen sein. Dafür wurde nun extra ein Fest namens Goldener Oktober erfunden, das bisher noch nie gefeiert wurde.“
Der Veranstalter, die City Initiative (CIS), spricht selbst bei der Bewerbung des Festes von einem Shoppingtag.
Damit verstößt der 2. Oktober auch klar gegen die grundsätzliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Dezember 2009, in der neben der religiösen Funktion explizit die soziale Bedeutung des Sonntags und der damit verbundenen Taktung des sozialen Lebens herausgearbeitet wurde: Dem Sonntag und den religiös-christlich ausgerichteten Feiertagen kommt nach dieser Entscheidung auch die Aufgabe zu, Schutz vor einer weitgehenden Ökonomisierung des Menschen zu bieten.
Franke: „Damit es keine Shoppingtage an Sonntagen gibt, wurden die Gesetze zur Sonntagsöffnung geschrieben. Der Kampf gegen den Internethandel ist nicht durch eine Verlängerung der Öffnungszeiten zu gewinnen. Nur gute Angebote und guter Service, erbracht von gutem und motiviertem Personal, werden den Einzelhandel in diesem Wettbewerb bestehen lassen.“
ver.di kritisiert außerdem die dramatische Zunahme der Öffnungen, die nach dem Gesetzgeber die Ausnahme sein sollten.
Christina Frank, ver.di Handelssekretärin in Stuttgart: „Allein in Stuttgart gibt es 2016 sage und schreibe 33 Ausnahmen von der Regel.“
ver.di streitet seit Jahren in der „Allianz für den freien Sonntag und sozialverträgliche Arbeitszeiten in Baden-Württemberg“ in einer landesweiten kirchlichen und gewerkschaftlichen Initiative, die von Organisationen aus anderen gesellschaftlichen Bereichen unterstützt wird, gegen Sonntagsöffnungen im Einzelhandel.
Siehe hierzu einen Bericht in den stuttgarter-nachrichten/verkaufsoffener-sonntag-in-der-innenstadt-city-initiative-muss-veranstaltung-absagen
Foto, Klaus