Übergangsverträge stellen Nahverkehr im Land ab 1. Oktober auf neue Füße
Info, Ministerium für Verkehr
Der 2003 zwischen dem Land und der Deutschen Bahn geschlossene Große Verkehrsvertrag läuft am 30. September aus. Für die Zeit bis zur Betriebsaufnahme in den neuen Netzen regeln Übergangsverträge die Leistungen im Schienenpersonennahverkehr in Baden-Württemberg. Es gibt eine deutliche Verbesserung der Fahrzeugsituation auf fast allen Strecken.
Am 30. September 2016 endet in Baden-Württemberg der Große Verkehrsvertrag, der 2003 zwischen dem Land Baden-Württemberg und der Deutschen Bahn geschlossen wurde. In diesem Verkehrsvertrag war ein Großteil der Nahverkehrsleistungen in Baden-Württemberg – insgesamt circa 39 Millionen Zugkilometer pro Jahr – gebunden. Diese Leistungen werden, aufgeteilt auf kleinere Netze, im Wettbewerbsverfahren bis 2020 neu vergeben. Für die Zeit zwischen Auslaufen des Großen Verkehrsvertrags und Betriebsaufnahme in den neuen Netzen regeln ab Oktober so genannte Übergangsverträge die Leistungen im Schienenpersonennahverkehr in Baden-Württemberg. Details dazu haben Gerd Hickmann, Ministerium für Verkehr des Landes Baden-Württemberg, und David Weltzien, Vorsitzender der Regionalleitung DB Regio Baden-Württemberg, vorgestellt.
Deutliche Verbesserung der Fahrzeugsituation auf fast allen Strecken
Gerd Hickmann, für den Schienenverkehr zuständiger Abteilungsleiter im Verkehrsministerium: „2015 hatte sich DB Regio Baden-Württemberg erfolgreich an den Ausschreibungsverfahren aller 17 Lose der Übergangsverträge beteiligt und für sich entscheiden können. Bereits mit den Übergangsverträgen konnten wir viele Verbesserungen erreichen. So werden etwa viele alte Nahverkehrswagen, die sogenannten Silberlinge, durch moderne Doppelstockwagen ersetzt. Ich bedanke mich bei der Bahn für die konstruktive Zusammenarbeit.“Auf vielen Strecken werden künftig über die Doppelstockwagen hinaus moderne Dieseltriebwagen eingesetzt. Dadurch kann beispielsweise die Zahl der im Volksmund „Silberlinge“ genannten einstöckigen Reisezugwagen („n-Wagen“) bis zum Frühjahr 2017 nahezu halbiert, bis 2019 auf fast null reduziert werden. „Wir haben es geschafft, aus dem großen Fahrzeugpool der Deutschen Bahn freigewordene moderne Wagen und Lokomotiven nach Baden-Württemberg zu holen. Bevor wir diese Fahrzeuge im Land einsetzen, modernisieren wir bis April 2017 rund 100 Doppelstockwagen und 40 Dieseltriebwagen. Darüber hinaus rüsten wir 23 Doppelstockwagen nachträglich mit Klimaanlagen aus“, sagte David Weltzien, Vorsitzender der Regionalleitung DB Regio Baden-Württemberg.
Der Fahrzeugtausch sowie der Umbau sind eine enorme Herausforderung, werden die Fahrzeuge doch teilweise erst zum Fahrplanwechsel im Dezember 2016 verfügbar. In der Umstellungsphase werden teilweise auch ältere Fahrzeuge zum Einsatz kommen.
So werden auf der Gäubahn für einen kurzen Übergangszeitraum von Oktober bis Mitte Dezember die Doppelstockwagen abgezogen und gegen lokbespannte Züge mit einstöckigen Nahverkehrswagen getauscht. Danach verkehren wieder die gewohnten Doppelstockwagen, die im Dezember 2017 durch fabrikneue elektrische Triebwagen ersetzt werden. „Die Fahrgäste auf der Gäubahn kommen als erste in den Genuss der nagelneuen Fahrzeuge im Landesdesign, die wir ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2017 dort fahren werden“, so der DB-Regio-Chef. DB Regio Baden-Württemberg hatte 2015 in einem Ausschreibungsverfahren den Betrieb für das Netz 3b (Gäu-Murr) gewonnen und wird ab Fahrplanwechsel 2017/2018 dort mit neuen Fahrzeugen vom Typ „Talent 2“ unterwegs sein.
Kostenlose Fahrradmitnahme
Eine weitere deutliche Verbesserung für die Fahrgäste ist die Einführung der einheitlichen kostenlosen Fahrradmitnahme. Ab dem 30. April 2017 können Fahrgäste außerhalb der Hauptverkehrszeit an Werktagen vor 6 Uhr und ab 9 Uhr sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ganztägig und landesweit je ein Fahrrad kostenlos mitnehmen. Bis dahin werden die Mitnahmekapazitäten für Rollstühle, Kinderwagen und Fahrräder deutlich ausgeweitet. Als Fahrräder gelten zweirädrige einsitzige Fahrräder sowie Pedelecs und E-Bikes mit Pedalen. Bei ausreichenden Platzverhältnissen können dann auch Tandems, Fahrradanhänger oder Fahrradsonderkonstruktionen (z. B. Liegeräder, Dreiräder) kostenlos mitgenommen werden. Allerdings haben Fahrgäste mit Rollstühlen oder mit Kinderwagen sowie Fahrgäste ohne Fahrräder weiterhin Vorrang. „Damit beenden wir die Zeit der kleinteiligen und unterschiedlichen Mitnahmeregelungen, die den Fahrgästen nicht zu vermitteln sind, und schaffen eine landesweit einheitliche und transparente Regelung“, sagte Gerd Hickmann.
Eine weitere große Aufgabe bewältigt die Bahn bei der Personalausbildung. Im Vorfeld zur Inbetriebnahme im Oktober 2016 mussten etwa 2.000 Mitarbeiter während des laufenden Betriebes ausgebildet werden. So erhalten nahezu alle Triebfahrzeugführer und Werkstattmitarbeiter Schulungen für die neuen Fahrzeuge.
Informationsbroschüre
Um die Fahrgäste über die Änderungen zu informieren, haben das Ministerium für Verkehr und DB Regio Baden-Württemberg eine Broschüre aufgelegt. Sie enthält streckenbezogen aktuelle Informationen zu Fahrzeugeinsatz, Fahrplananpassungen und Zeitplan. Die Broschüre steht zum Download zur Verfügung und ist darüber hinaus bei den Zugbegleitern und in den Reisezentren der Bahnhöfe erhältlich.
Übergangsverträge Baden-Württemberg ab 01.10.2016 (PDF)
Foto, Klaus