Stilllegung und Abbau der Kernkraftwerke Neckarwestheim II und Philippsburg 2
Die EnBW Kernkraft GmbH (EnKK) beabsichtigt, die Kernkraftwerke Neckarwestheim, Block II, und Philippsburg, Block 2, stillzulegen und abzubauen. Hierzu ist auch eine Prüfung der Umwelt- verträglichkeit der Vorhaben notwendig. Der notwendige Untersuchungsrahmen dieser Prüfung wird in einem Fachgespräch zwischen dem Vorhabensträger, den beteiligten Behörden, zugezogenen Sachverständigen, Umweltver- bänden und Bürgerinitiativen besprochen („Scoping-Termin“).
„Erstmals in einem atomrechtlichen Verfahren in Deutschland finden diese Scoping-Termine nun öffentlich statt,“ erklärte Umweltminister Franz Untersteller. Grundlage hierfür ist das Anfang 2015 in Kraft getretene Umweltverwaltungsgesetz des Landes. „Wir haben den Bürgerinnen und Bürgern in Baden-Württemberg das Recht eingeräumt, sich möglichst frühzeitig und transparent über den geplanten Abbau der Kernkraftwerke im Land zu informieren und sich hierbei beteiligen zu können.“ Daher habe auch bereits vor der offiziellen Antragstellung Mitte Juli 2016 eine sogenannte frühe Öffentlichkeitsbeteiligung stattgefunden, deren Ergebnisse im weiteren Verlauf des Genehmigungsverfahren berücksichtigt würden.
Der öffentliche Scoping-Termin für das Kernkraftwerk Neckarwestheim II findet am 29. November 2016 um 14:00 Uhr in der Reblandhalle in Neckarwestheim statt. In der Jugendstilfesthalle in Philippsburg führt das Umweltministerium am 12. Dezember 2016 um 14:00 Uhr den öffentliche Scoping-Termin für das Kernkraftwerk Philippsburg 2 durch. Zu den Scoping-Terminen hat die EnKK Vorlagen erstellt.
Scoping-Termine
Die Scoping-Termine stellen ein Fachgespräch zwischen dem Vorhabensträger und den beteiligten Behörden, Umweltverbänden und Bürgerinitiativen dar. Die Zuhörerinnen und Zuhörer werden jeweils im Anschluss an diese Termine ebenfalls die Gelegenheit bekommen, Fragen zu stellen oder eine Stellungnahme abzugeben.
Der Scoping-Termin ist noch nicht der Erörterungstermin im Genehmigungsverfahren. In Letzterem werden mögliche Einwendungen der Bürgerinnen und Bürger zum Vorhaben erörtert. Dieser wird erst zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden, nachdem die Antragsunterlagen öffentlich ausgelegen haben.
Die beiden Blöcke KKP 2 und GKN II verlieren nach dem Atomgesetz ihre Berechtigung zum Leistungsbetrieb spätestens zum Ende des Jahres 2019 beziehungsweise 2022.
Für die beiden Kraftwerksblöcke KKP 1 und GKN I hat die EnBW im Mai 2013 die Stilllegungs- und Abbaugenehmigung beantragt. Mit einer Entscheidung in diesen Verfahren wird bis Anfang 2017 gerechnet.
Quelle, Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
Foto, Klaus