Stuttgart 21: Stadt will Verjährungsfrist nicht verlängern
Info der Stadt Stuttgart
Die Verwaltung schlägt dem Gemeinderat vor, keine Vereinbarung zur Fristverlängerung („Verjährungs- hemmungsvereinbarung“) abzuschließen. Der Verwaltungsausschuss und der Gemeinderat sollen darüber in den Sitzungen am 7./8. Dezember abstimmen.
Die Stadt vertritt entsprechend der bisherigen Linie des Gemeinderats die Auffassung, dass keine zusätzlichen Ansprüche gegen die Stadt bestehen und daher auch keine Ansprüche verjähren können. Es besteht deshalb nach Auffassung der Stadt auch kein Anlass, eine Verjährungsfrist zu verlängern.
Die Stadt unterstützt, wie zuletzt im Ausschuss Stuttgart 21 deutlich wurde, die planmäßige und zügige Umsetzung des Projekts Stuttgart 21 und steht zu ihren in der Finanzierungsvereinbarung von 2009 festgelegten Verpflichtungen. Gleichzeitig haben die Stadt wie auch die übrigen Projektpartner immer wieder deutlich gemacht, Mehrkosten nicht zu übernehmen.
Die Finanzierungsvereinbarung zu Stuttgart 21 beziffert den Kostenrahmen inklusive Risikopuffer auf bis zu 4,526 Milliarden Euro. Die sogenannte Sprechklausel besagt, dass Bahn und Land im Falle weiterer Kostensteigerungen Gespräche aufnehmen. Der Aufsichtsrat der Bahn erhöhte am 5. März 2013 den Finanzierungsrahmen des Projekts Stuttgart 21 um zwei auf 6,526 Milliarden Euro. Gleichzeitig forderte er den Vorstand der Bahn auf, mit den Projektpartnern über die Vereinbarung zusätzlicher Finanzierungsbeiträge zu verhandeln und bei einem Scheitern der Verhandlungen die Ansprüche gerichtlich geltend zu machen.
In der Frage, wer durch die Sprechklausel verpflichtet wird, besteht nach wie vor keine Einigung. Die Bahn ist der Auffassung, dass das Land die Stadt, den Flughafen und den Verband Region Stuttgart bei den Gesprächen vertritt. Die Stadt teilt diese Rechtsauffassung nicht.
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