Verwaltung erarbeitet kommunales Verbot von Wildtieren in Zirkussen – Übergangsfrist soll Rechtsrisiko verringern
Info, Stadt Stuttgart
Die Stadtverwaltung erarbeitet jetzt ein kommunales Verbot für Zirkusbetriebe mit Wildtieren.
Damit sollen ab Frühjahr 2019 Zirkusse nicht mehr auf dem Cannstatter Wasen gastieren können, wenn sie Auftritte von z.B. Krokodilen, Elefanten, Flusspferden, Robben, Großkatzen oder Straußenvögel im Programm haben.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen hat die Verwaltung am Freitag, 16. Dezember, beauftragt, ein solches Verbot vorzubereiten. Dem entsprechenden Antrag stimmten neun Stadträte zu. Sieben Gegenstimmen und eine Enthaltung wurden gezählt.
Die Entscheidung über das Verbot fällt der Gemeinderat in der Vollversammlung. Der Erste Bürgermeister Michael Föll sagte zu, Anfang des kommenden Jahres eine Beschlussvorlage in das Gremium einzubringen.
Der Erste Bürgermeister erläuterte die Bedeutung des Stuttgarter Modells: Demzufolge sind seit 2011 Zirkus-Auftritte von Wildtieren in Stuttgart ausschließlich auf dem Cannstatter Wasen zulässig. Bei ihren Gastspielen hätten die Zirkusse Rechtsnormen stets erfüllt, Veterinärmediziner hätten keine Beanstandungen gemeldet. Auf Basis einer konkludenten Widmung – also einer langjährigen Praxis – werde der Wasen derzeit an Zirkusunternehmen vermietet. Dies könne durch einen Beschluss des Gemeinderats geändert werden. Föll sagte, dass die Verwaltung nicht einschätzen könne, wie das Verwaltungsgericht bei einem möglichen anschließenden Streitfall entscheiden würde. Zur Minderung des Rechtsrisikos ist daher eine Übergangsfrist vorgesehen.
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