Füttern von Tauben, Gänsen und Enten künftig stadtweit untersagt
Info der Stadt Stuttgart
Tauben dürfen seit 1964 nicht gefüttert werden. 1991 wurde das Verbot auf Wildtauben und 1997 auch auf Enten und Schwäne ausgeweitet. Die neue Satzung umfasst nun das ganze Stadtgebiet und alle Vögel.
Die Ausweitung des Geltungsbereichs auf Gänse und Rallenartige (Sumpfhühner, etc.) entspricht nicht nur den praktischen Anforderungen, sondern wird von Experten ausdrücklich empfohlen. Für die Umwelt und die Gesundheit ist es gleichgültig, welche Vögel gefüttert werden, zum anderen hat die Vermehrung von Gänsen und Rallen so verändert, dass ein Fütterungsverbot gerechtfertigt ist. Vor allem im Bereich Schlossgarten nimmt nach Angaben des Amts für öffentliche Ordnung die Gänsepopulation „überhand“. Uferbereiche sind häufig mit Vogelkot beschmutzt und bergen eine erhöhte Infektionsgefahr für spielende Kinder und Spaziergänger. Das hat auch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bestätigt. Zudem wirken die Fütterungen negativ auf das Verhalten der Tiere – da im Wesentlichen nur dominante Tiere profitieren. Sie werden zum Teil überfüttert und krank.
Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit geahndet. Es droht ein Bußgeld von einmalig 35 Euro, bei Wiederholung bis zu 5000 Euro.
Die Satzung tritt am Tag nach Ihrer Veröffentlichung in Kraft. Sie ist der turnusgemäße Neuerlass und die konsequente Fortschreibung der Vorgängersatzung aus dem Jahr 1997.
Foto, Klaus