Für die anstehende Bundestagswahl am 24. September haben 24 Parteien eine Landesliste für Baden-Württemberg eingereicht. Das sind drei beziehungsweise vier Parteien mehr als zu den Wahlen 2013 und 2009.
Landeswahlleiterin Christiane Friedrich teilte mit, dass bei ihr bis zum Ablauf der Einreichungsfrist am Montag, dem 17. Juli 2017, 18 Uhr, folgende Parteien eine Landesliste für Baden-Württemberg eingereicht haben.
Die Parteien im Überblick
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU*)
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD*)
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE*)
Freie Demokratische Partei (FDP*)
Alternative für Deutschland (AfD*)
DIE LINKE (DIE LINKE*)
Piratenpartei Deutschland (PIRATEN)
Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)
PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei)
FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER*)
Ökologisch-Demokratische Partei / Familie und Umwelt (ÖDP)
Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD)
Allianz Deutscher Demokraten
Allianz für Menschenrechte, Tier- und Naturschutz (Tierschutzallianz)
Bündnis Grundeinkommen – Die Grundeinkommenspartei (BGE)
DEMOKRATIE IN BEWEGUNG (DiB)
Deutsche Kommunistische Partei (DKP)
Deutsche Mitte (DM)
DIE EINHEIT (DIE EINHEIT)
DIE RECHTE (DIE RECHTE)
Die Violetten – für spirituelle Politik (DIE VIOLETTEN)
Menschliche Welt – für das Wohl und Glücklich-Sein aller (MENSCHLICHE WELT)
Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI)
V-Partei³ – Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer (V-Partei³)
* im Bundestag oder in einem Landesparlament mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten.
Die Reihenfolge der Landeslisten laufender Nummer eins bis zwölf richtet sich nach der Zahl der Zweitstimmen, die sie bei der letzten Bundestagswahl im Land erreicht haben. Die weiteren Landeslisten laufender Nummer 13 bis 24 schließen sich in alphabetischer Reihenfolge der Namen an.
Landeswahlausschuss entscheidet über Zulassung der Listen
Der Bundeswahlausschuss hat in seiner Sitzung am 6. und 7. Juli 2017 die unter den Nummern sieben bis neun und elf bis 24 aufgeführten sogenannten neuen Parteien als Parteien für die Bundestagswahl anerkannt sowie für die Parteien unter den Nummern eins bis sechs und zehn festgestellt, dass sie bereits im Bundestag oder in einem Landtag hinreichend vertreten sind, und damit nicht wie die neuen Parteien Unterstützungsunterschriften benötigen (2.000 für die Landesliste, 200 für jeden Kreiswahlvorschlag).
Der für die Bundestagswahl 2017 gebildete Landeswahlausschuss entscheidet am Freitag, dem 28. Juli 2017, in Stuttgart, Willy-Brandt-Straße 41, 14 Uhr in öffentlicher Sitzung über die Zulassung der Landeslisten. Bei der Bundestagswahl 2013 wurden von 21 eingereichten Landeslisten 20 und 2009 wurden von 19 eingereichten Landeslisten 17 zugelassen.
Die Kreiswahlausschüsse entscheiden ebenfalls am 28. Juli 2017 in öffentlicher Sitzung über die Zulassung der bei den Kreiswahlleitern eingereichten Wahlvorschläge.
Quelle, Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration
Foto, Sabine