Jahresbericht der Lebensmittelkontrolle für 2016 veröffentlicht
Verbraucherschutzminister Peter Hauk hat den Jahresbericht der Lebensmittelkontrolle für 2016 vorgestellt. Die meisten Verstöße beziehen sich auf Hygienemängel, gefolgt von mangelhafter Kennzeichnung und Aufmachung.
„Bei der Kontrolle der Lebensmittel, des Trinkwassers und der Futtermittel im Land ist auch im vergangenen Jahr gute Arbeit geleistet worden. Gerade die Zeiten, wo es Krisen im Lebensmittelbereich gibt, wie derzeit bei Fipronil in Eiern, wird die große Bedeutung der Lebensmittelüberwachung deutlich“, sagt der baden-württembergische Verbraucherschutzminister Peter Hauk.
Wie jedes Jahr zogen die Kontrolleure auch 2016 Bilanz und stellten diese in einem Bericht der Öffentlichkeit vor. „Die Verbraucherinnen und Verbraucher im Land können sich darauf verlassen, dass die Kontrolle der Lebensmittel, des Trinkwassers und der Futtermittel im Land gut funktioniert. Die Lebensmittelsicherheit ist bis auf wenige Einzelfälle gewährleistet“, so die Bilanz von Minister Hauk.
Im Jahr 2016 waren in Baden-Württemberg insgesamt 238.767 Betriebe gemeldet, vom einfachen Imbiss bis zu weltweit agierenden Lebensmittelkonzern, von der handwerklichen Bäckerei bis zur Großkantine. In 22.399 von 82.379 kontrollierten Betrieben (27 Prozent) wurden Verstöße festgestellt. Die meisten Verstöße bezogen sich auf Hygienemängel (69 Prozent), gefolgt von mangelhafter Kennzeichnung und Aufmachung (29 Prozent). 881 (2015: 1.021) Betrieb mussten aufgrund der dort herrschenden hygienischen Umstände zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher geschlossen werden.
Hygiene ist das A und O
Wer im Laden einkauft oder im Restaurant isst, der muss Hygiene als Grundvoraussetzung erwarten können. Deshalb legen die Lebensmittelkontrolleure hierauf ein besonderes Augenmerk. Meist sind es kleinere Hygieneverstöße, die sofort abgestellt werden. Es gibt aber auch Einzelfälle, die die Kontrolleure staunen lassen. Besonders auffällig war im 2016 ein Betrieb, bei dem sowohl die Bratpfannen, der Backofen, als auch die Fritteuse über die Maßen verdreckt waren. „Wenn es um Sauberkeit geht, verstehen die Kontrolleure keinen Spaß. Wer mit Lebensmitteln arbeitet, hat eine hohe Verantwortung, das muss klar sein“, so der Minister.
Nickel in Kugelschreibern
Nickel führt die Liste der Kontaktallergene an. Deswegen darf Nickel in Erzeugnissen, die unmittelbar und länger mit der Haut in Berührung kommen – also Bedarfsgegenständen mit Hautkontakt – nicht verwendet werden, wenn die Nickelfreisetzung einen festgelegten Grenzwert übersteigt. In jeder fünften Probe wurden Nickelmengen im Bereich des Grenzwerts oder darüber gefunden. Die Verwendung dieser alltäglichen Schreibutensilien birgt Gefahren für die Nutzer – denn eine Sensibilisierung führt zur lebenslangen Allergie gegen Nickel.
Mehr Schein als Sein
Neben dem Gesundheitsschutz ist der Täuschungsschutz das zweite Hauptziel der Lebensmittelkontrolle. Der Zusatz von Farbstoffen anstelle der klassischen Zubereitung oder der Zusatz von Wasser für mehr Gewicht sind nur zwei Beispiele für Untersuchungsziele zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Übervorteilung.
Künstliche Farbstoffe sind in Gemüsekonserven nicht zugelassen. Umso erstaunlicher war die Analyse von eingelegten weißen Rüben, die ihre Farbe üblicherweise durch Mitverwendung von Rote Bete erhalten: Grund für die intensive Rosafärbung dieser Proben war der potenziell krebserzeugende Farbstoff Rhodamin B. „Hier wurde die Kundschaft nicht nur getäuscht, sondern auch gefährdet. Die Folge waren mehrere Schnellwarnungen, die Produkte wurden vom Markt genommen“, so Minister Hauk. Nachuntersuchungen ergaben eine weniger intensive Rosafärbung mit einem immerhin für Lebensmittel, jedoch nicht für Gemüseerzeugnisse zugelassenen Farbstoff.
Wasserzusatz bei Fischfilets – ein Dauerthema
Nachdem in den Vorjahren Pangasius immer wieder auffällig war, haben die Le-bensmittelchemiker 2016 Alaska-Seelachsfilets unter die Lupe genommen. Hier waren erheblich weniger Proben in der Zusammensetzung auffällig. Nur bei vier der 38 Proben konnte das Labor einen Wasserzusatz feststellen. Aus den Analysewerten ließen sich Gehalte an zugesetztem Wasser zwischen 16 und 37 Prozent errechnen. Dies ist zwar zulässig, muss aber deklariert werden, was nicht erfolgte. Bei Pangasiusfilets war und ist die Anwendung des Zusatzstoffs Natriumcarbonat (Soda) zur Erhöhung des pH-Wertes des Fischfleisches und zur Steigerung der Wasseraufnahme weit verbreitet. Dieser Zusatzstoff war 2016 bei den Alaska-Seelachsproben, auch bei denen mit erhöhtem Wassergehalt, nicht nachzuweisen.
Die Untersuchungsämter für Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit Baden-Württemberg
Quelle, Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Symbolfoto, Klaus