Archive for Oktober, 2017

Blumen Bäume Landschaften – in Öl und Pastell

Gartengalerie-W24-Plakat-A3

Einladung zur Sonderausstellung Lore Scheef 

am Sonntag, 22. Oktober 2017 (Fleggatreff) geöffnet von 14:00 Uhr – 17:00 Uhr
 

14:00 Uhr Lesung mit Dirk Werner (Esslingen)

In der Gartengalerie W24 im Malerhaus am Württemberg
Württembergstraße 24, 70327 Stuttgart Untertürkheim

Homepage: www.gartengalerie-w24.de

Veranstalter: Verein zur Förderung und Pflege des Werkes von Leonhard Schmidt e.V. 

Der Hinweis kommt von Klaus Enslin, herzlichen Dank

Plakat vom Veranstalter

Flegga-Treff Untertürkheim am So 22.10.2017

Fleggatreff2017Bürgerverein-Ausstellung-UN

Untertürkheimer Ortsvorsteher von 1676 bis heute

Ortsbaumeister Julius Lusser

Ausstellung vom Bürgerverein Untertürkheim e.V.

Dauer: 10.10.04.11.17 in der Stadtteilbibliothek Untertürkheim – 2. Stock –


Sonderöffnung am Flegga-Treff: So, 22.10. 2017  12-17 Uhr
Stadtteilbibliothek Untertürkheim

Strümpfelbacher Str. 45 – 70327 Stuttgart

mfg
Klaus Enslin

Flyer, Veranstalter

Ein Abend voller Lebenslust – Konzert im MUSE-O

2017-09_Trio-BluesetteAm 4. November gastiert das Trio Bluesette im alten Gablenberger Schulhaus. Mit diesem Konzert setzt MUSE-O seine schon jetzt beliebte Reihe feiner Unterhaltungsmusik fort.

Mehr…

Trio Bluesette. Ein Abend voller Lebenslust. Ein Konzert im MUSE-O
Samstag, 4. November 2017, 20 Uhr
Eintritt € 8,-
MUSE-O, Gablenberger Hauptstr. 130, 70186 Stuttgart

Foto, Trio Bluesette

Netzentgelte für Strom in Stuttgart steigen nur geringfügig

Posted by Klaus on 13th Oktober 2017 in Stuttgart

K-Strommast-im-Kreis-1Der Stromnetzbetreiber Stuttgart Netze hat die vorläufigen Netzentgelte für 2018 veröffentlicht.

Durch einmalige regulatorische Effekte aus der Gründungsphase der Stuttgart Netze fällt die Erhöhung der Netzentgelte in der Landeshauptstadt trotz des deutlichen Anstiegs der vorgelagerten Netzkosten mit durchschnittlich 3% relativ gering aus.

Netzentgelte zahlen alle Letztverbraucher für die Nutzung der Strominfrastruktur. In der Regel erfolgt die Verrechnung an den jeweiligen Netzbetreiber – in Stuttgart ist dies die Stuttgart Netze – über den Energielieferanten, in dessen allgemeine Preiskalkulation die Netzentgelte einfließen. Bei Haushaltskunden im Strombereich machen sie am Ende rund ein Viertel der Jahresrechnung aus.

Netzbetreiber ermitteln ihre Netzentgelte nach den Vorgaben der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV). Die Bundesnetzagentur überwacht die auf den Netzentgelten basierenden jährlichen Erlöse des Netzbetreibers. Diese dürfen gemäß der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) eine bestimmte Obergrenze nicht überschreiten. Deshalb müssen Netzbetreiber regelmäßig ihre Effizienz unter Beweis stellen und steigern.

Die vorläufigen Preise und Regelungen für die Nutzung des Stromverteilnetzes der Stuttgart Netze, gültig ab 1.1.2018, sind ab sofort auf http://www.stuttgart-netze.de/netzentgelte verfügbar.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Moritz Oehl
Unternehmenskommunikation
Stuttgart Netze Betrieb GmbH

Foto, Klaus

Neckartor: ÖPNV-Aktionsprogramm statt Fahrverbot

Posted by Klaus on 12th Oktober 2017 in Stuttgart

Messstation-Neckartor-FeinsIm Frühjahr 2016 hatte sich das Land in einem Vergleich verpflichtet, falls rechtlich möglich, am Neckartor die Verkehrsbelastung an Feinstaub-Tagen um mindestens 20 Prozent zu verringern. Ziel dieser Maßnahme war die Reduzierung der Feinstaubwerte (PM10) am Neckartor auf die zulässigen Grenzwerte.

Seit Abschluss des Vergleichs hat das Land eine Vielzahl von Maßnahmen geprüft und hierzu Gutachten erstellen lassen. Dabei wurde im gesamten Stuttgarter Stadtgebiet simuliert, wie sich der Verkehr bei Sperrung einzelner oder mehrerer Straßen verlagert. Die dortigen Verlagerungen wurden mit den zu erwartenden Emissionen der Fahrzeuge sowie den Immissionen im Umfeld berechnet.

Im Ergebnis ist festzuhalten, dass das Sperren einzelner Strecken am Neckartor und um das Neckartor herum dazu führen würde, dass die Werte für PM10 zwar am Neckartor selbst knapp in den Bereich der Grenzwerte rücken. Zugleich würde es aber dazu führen, dass andernorts in Stuttgart der Verkehr deutlich zunehmen würde (Verlagerungsverkehre). Die Konzentration des Luftschadstoffs Stickstoffdioxid (NO2) würde sich dort zudem über die zulässigen Grenzwerte erhöhen bzw. bereits überschrittene Grenzwerte würden noch weiter überschritten.

Dadurch würde ein solches auf Einzelstrecken bezogenes Verkehrsverbot, wie es mit dem Vergleich vorgeschlagen wurde, rechtswidrig – wegen Verstoßes gegen das sogenannte Verschlechterungsverbot des § 26 der 39. Bundesimmissionsschutzverordnung BImSchV. Es gibt derzeit keine rechtlich zulässige Maßnahme, die der Vergleich fordert. Die Zwangsvollstreckung wird deshalb vom Land aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen zurückgewiesen.

Darüber hinaus ist es derzeit aus Sicht des Landes nicht möglich, Verkehrsverbote umzusetzen, die nach dem Emissionsverhalten der Fahrzeuge weitergehend differenzieren, als es die Plakettenregelung des Bundes (35. BImSchV) tut. Und nach dieser Plakettenregelung in ihrer heute geltenden Fassung sind alle Diesel-Pkw, die die grüne Plakette erhalten haben, von Verkehrsverboten in der Umweltzone ausgenommen. Ziel muss es aber sein, alle Diesel-Pkw mit schlechteren Abgasnormen als Euro 6 von belasteten Gebieten fern zu halten. Hierzu bedarf es einer blauen Plakette, die aber der Bund einführen müsste. Ob das Land eine Zwischenlösung ohne Plakette einrichten darf, wird höchstrichterlich geklärt werden.

Denn in dieser Frage hat das Land in dem parallel laufenden Verfahren zwischen der DUH und dem Land die Sprungrevision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingereicht. Mit einem Urteil ist in der ersten Jahreshälfte 2018 zu rechnen. Es ist daher folgerichtig, sich auch im Parallelverfahren zum Vergleich mit den Neckartoranwohnern um eine rechtssichere Lösung zu bemühen.

Sämtliche beteiligte Behörden arbeiten weiterhin mit Hochdruck daran, die Verkehrssituation in Stuttgart insgesamt zu verbessern, um die Schadstoffwerte weiter zu senken. Dazu gehören auch die Anstrengungen zum weiteren Ausbau des Öffentlichen Personennahverkehrs in der Landeshauptstadt. So wird auf der B 14 – der Verkehrsachse am Neckartor vorbei – eine Expressbuslinie über den Cityring eingerichtet, um zwischen Bad Cannstatt und der Innenstadt ein zusätzliches ÖPNV-Angebot zu schaffen. Außerdem sollen weitere Busse sowie für die Stadtbahn zusätzliche Fahrzeuge angeschafft werden. Das Land setzt überdies auch großräumig auf ein weiteres attraktives Nahverkehrsangebot durch die vom Dezember dieses Jahres an schrittweise Betriebsaufnahme der Metropolexpresslinien, die aus den umliegenden Regionen auf Stuttgart zulaufen. Auch die Umrüstung der Fahrzeugflotten in der Landeshauptstadt soll zur Luftreinhaltung beitragen.

Weitere Informationen

Seit Abschluss des Vergleichs im April 2016 hat das Land eine Vielzahl von Maßnahmen geprüft und hierzu aufwändige Gutachten zu den Verkehrsreduzierungspotentialen sowie zu etwaigen unerwünschten Nebenwirkungen (Verkehrsverlagerungseffekte) erstellen lassen. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass diese Maßnahme rechtlich nicht umsetzbar ist.

Rein rechnerisch ließe sich zwar durch die Maßnahme M2c (einzelstreckenbezogene Sperrung am Neckartor) eine Reduzierung des absoluten Verkehrsaufkommens am Neckartor in der Größenordnung erreichen, die der Vergleich nennt. Dies zeigen die gutachterlichen Untersuchungen dieser Maßnahme. Ein solches Verkehrsverbot wäre aber aus drei Gründen nicht rechtmäßig:

  • Zum einen ist es für das Land derzeit von vornherein nicht möglich, Verkehrsverbote zu ergreifen, die nach dem Emissionsverhalten der Fahrzeuge weitergehend differenzieren, als es die Plakettenregelung des Bundes (35. BImSchV) tut. Und nach dieser Plakettenregelung in ihrer heute geltenden Fassung sind auch Diesel-Pkw mit schlechteren Abgasnormen als Euro 6 von Verkehrsverboten ausgenommen.
  • Zum anderen würde ein solches auf Einzelstrecken bezogenes Verkehrsverbot zu unerwünschten Ausweichverkehren führen, die ihrerseits an den hiervon betroffenen Straßenabschnitten eine erstmalige oder weitergehende Überschreitung des Immissionsgrenzwerts für NO2 (Jahresmittelgrenzwert) als zuvor bewirkten. Dies machte ein solches einzelstreckenbezogenes Verkehrsverbot wegen Verstoßes gegen das sogenannte Verschlechterungsverbot des § 26 der 39. BImSchV gleichfalls rechtswidrig.
  • Und schließlich wäre ein solches Verkehrsverbot mangels Plakette in der Praxis auch nicht wirksam kontrollierbar.

Quelle, Ministerium für Verkehr

Foto, Klaus

Noch zwei Parköffnungen in diesem Jahr

Posted by Klaus on 12th Oktober 2017 in In und um Gablenberg herum
Jazz im Park der Villa Reitzenstein

Seit 2013 ist der Park der Villa Reitzenstein regelmäßig für die Bürgerinnen und Bürger geöffnet. Der Zuspruch war noch nie so groß wie dieses Jahr. Zudem hat sich der Park als fabelhafter Ort für Kunst und Kultur etabliert. Zuletzt erlebten knapp 1.700 Besucher ein Jazzkonzert. Zwei Mal noch in dieser Saison, am 14. und 28. Oktober, öffnet der Park seine Pforten.

5.761 Besucherinnen und Besucher waren in diesem Jahr bereits im Park der Villa Reitzenstein, dem grünen Kleinod rund um den Sitz der Landesregierung, zu Gast. „Damit steht zwei Öffnungstage vor Ende der Parksaison bereits fest: Noch nie seit Beginn der Parköffnungen 2013 haben so viele Menschen innerhalb eines Jahres die Gelegenheit genutzt, die wunderschönen Gartenanlagen für Spaziergänge und Veranstaltungen zu besuchen“, sagte Staatsminister Klaus-Peter Murawski.

Zwei Mal noch in dieser Saison, am 14. und 28. Oktober, öffnet der Park der Villa Reitzenstein zwischen 10 und 17 Uhr seine Pforten. Am Samstag, 14. Oktober, um 14 Uhr und 15.30 Uhr haben interessierte Bürgerinnen und Bürger außerdem wieder die Gelegenheit, sich von einem Fachmann der Wilhelma durch die eindrucksvolle Natur und Architektur des Parks führen zu lassen.

Garten ist perfekte Kulisse für vielseitiges Programmangebot

„Der große Zuspruch des Publikums beweist: Die Parköffnungen sind inzwischen zur Institution geworden. Wir freuen uns sehr, dass der Park der Villa Reitzenstein von den Bürgerinnen und Bürgern als Paradies für Spaziergänge wahrgenommen wird. Es ist längst kein Geheimtipp mehr, dass Naturliebhaber hier voll auf ihre Kosten kommen“, so der Staatsminister. „Darüber hinaus hat sich der Park aber auch als ein fabelhafter Ort für Kunst und Kultur aus der Region etabliert. Ob Theater, Literatur, Film oder Musik, Helene Reitzensteins Garten ist die perfekte Kulisse für ein vielseitiges Programmangebot. Allein unser Jazzkonzert am letzten Samstag im September machte 1683 Musikliebhaber im Park glücklich, die bei strahlendem Sonnenschein und sommerlichen Temperaturen die wunderbare Akustik im Rosengarten genossen.“

Parköffnungen und Führungen

Bereits seit 2013 öffnet der Park der Villa Reitzenstein seine Pforten für die Öffentlichkeit. Kulturveranstaltungen und Führungen bereichern regelmäßig das Parkprogramm. Ob Spaziergang, Lesung, Theater, Konzert – der Park des Staatsministeriums eignet sich für vieles.

Auch für die Saison 2018 ist bereits ein abwechslungsreiches Führungs- und Kulturprogramm in Planung. Von Frühjahr bis Herbst 2018 wird es wieder Parköffnungen an mehreren Samstagen zwischen April und Oktober geben. Die genauen Termine werden rechtzeitig auf der Internetseite des Staatsministeriums bekannt gegeben.

Um an einer der Führungen teilzunehmen, ist eine Anmeldung unter

0711/2153-230 oder

buergerpark@stm.bwl.de

notwendig, da die Plätze begrenzt sind!

Mediathek: Fotos vom Jazzkonzert zum Herunterladen

Staatsministerium: Termine für den Park der Villa Reitzenstein

Foto und Info, Staatsministerium

Einladung zur Ausschusssitzung Sport und Kultur am 23. Oktober 2017

Posted by Klaus on 12th Oktober 2017 in In und um Gablenberg herum

19.00 Uhr, Ort: Bürgerservicezentrum Ost – Schönbühlstr. 65 – Zimmer 105 – 1. OG

Berger-FestzeltTagesordnung öffentlich

1. Sachstand Berger Festplatz / Beschwerden
Mit freundlichen Grüßen
Tatjana Strohmaier Bezirksvorsteherin,  Ingrid Schwerdtfeger Vorsitzende des Ausschusses Sport und Kultur

Foto, Blogarchiv

Stuttgart Ost – Frauen sexuell belästigt – Tatverdächtiger vorläufig festgenommen

Posted by Klaus on 12th Oktober 2017 in In und um Gablenberg herum
Polizeibericht

Polizei-BlaulEin 38 Jahre alter Mann hat am Mittwochnachmittag (11.10.2017) zwei 27 und 31 Jahre alte Frauen in einem Freizeitbad im Stuttgarter Osten sexuell belästigt. Der Tatverdächtige hielt sich gegen 15.00 Uhr im Bereich der Umkleidekabinen auf, onanierte offenbar unter seiner Badehose und schaute dabei die beiden Frauen an. Ein Angestellter des Bades hielt den 38-Jährigen daraufhin fest und übergab ihn den alarmierten Polizeibeamten. Der Tatverdächtige wurde nach Abschluss der Maßnahmen wieder auf die Straße entlassen.

Zeugen und weitere Geschädigte werden gebeten, sich bei der Kriminalpolizei unter der Rufnummer +4971189905778 zu melden.

Symbolfoto, Sabine

Mitmachen und vielleicht bald abheben

Posted by Klaus on 11th Oktober 2017 in Stuttgart

Info der Stadt Stuttgart

Polizeihubschrauber22Die Stadt, das Polizeipräsidium und der Förderverein Sicheres und Sauberes Stuttgart verlosen im Rahmen der Anfang des Jahres gestarteten Aktion „Gemeinsam gegen Einbrecher“ einen Hubschrauberflug und Preise vom VfB Stuttgart, der diese Initiative unterstützt.

Ziel von „Gemeinsam gegen Einbrecher“. ist es, die Einwohner der Landeshauptstadt hinsichtlich verdächtiger Wahrnehmungen in ihrem Wohngebiet zu sensibilisieren. Immer wieder werden Einbrecher von ihrer Tat abgehalten oder von der Polizei ertappt, nachdem umsichtige Nachbarn unverzüglich die 110 gewählt haben.

Die Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle beim Polizeipräsidium Stuttgart bietet Beratungen zum Schutz vor Einbrechern in den eigenen vier Wänden an. Die Polizei berät dabei neutral und kostenlos. Interessierte können unter der Telefonnummer 8990-1234 einen Termin vereinbaren.

Nun verlosen die Partner der Aktion einen Flug mit einem Polizeihubschrauber. Auch der VfB unterstützt die Verlosung und stellt dafür zweimal zwei Karten für ein Heimspiel des VfB, sowie ein handsigniertes Trikot bereit.

Teilnahme

Mitmachen lohnt sich also und ist überdies ganz einfach: Teilnahmekarten gibt es bei der Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle, den Bürgerbüros und an der Infothek im Rathaus. Über die Seite des Fördervereins Sicheres und Sauberes Stuttgart – www.sichersauberstuttgart.de – kann man sich ebenfalls für die Teilnahme registrieren. Und noch eine weitere Möglichkeit gibt es: Einfach eine Karte mit Namen und Adresse an das Referat Sicherheit, Ordnung und Sport, Kommunale Kriminalprävention, Marktplatz 1, 70173 Stuttgart schreiben. Als Kennwort fürs Gewinnspiel „Gemeinsam gegen Einbrecher“ angeben.

Die Ziehung der Gewinnerinnen und Gewinner findet am Tag des Einbruchschutzes, am Sonntag, 29.Oktober, beim verkaufsoffenen Sonntag in Degerloch statt.

Hier finden Sie das Motiv der Teilnahmekarte. Es kann unter Angabe des Copyrightvermerks (www.fotolia.de/studiostoks, Gestaltung: www.sichersauberstuttgart.de) kostenfrei veröffentlicht werden:

Foto, Klaus

Gewässerschau am Bußbach, Dürrbach, Katzenbach, Tiefenbach und an der Jaiserklinge

Posted by Klaus on 11th Oktober 2017 in Seen, Flüsse u. Brunnen in der Region Stuttgart, Stuttgart

Info der Stadt Stuttgart

Regenrückhaltebecken-DürrbachquelleVertreter des Amts für Umweltschutz und des Tiefbauamts führen am Montag, 16. Oktober, auf der Gemarkung Stuttgart eine Gewässerschau am Bußbach, Dürrbach, Katzenbach, Tiefenbach und an der Jaiserklinge durch. Falls erforderlich, sind weitere Termine am Dienstag, 17., und Mittwoch, 18. Oktober, vorgesehen.

Bei der Gewässerschau werden die Bäche und angrenzende Gewässerrandstreifen in Augenschein genommen.

Eigentümer und Besitzer von Grundstücken, die unmittelbar an das Gewässer grenzen, sind verpflichtet, den Teilnehmern der Gewässerschau das Betreten ihrer Grundstücke zu gestatten.

Foto, Klaus