41. Wangener Kelterfest & 8. Wangener Kelterklassik
Von 16. Juni um 15:00 bis
17. Juni um 23:00
Kelter Wangen Ulmer Straße 334
Weitere Angaben liegen uns nicht vor
Foto, Blogarchiv Kelterklassiker
Von 16. Juni um 15:00 bis
17. Juni um 23:00
Kelter Wangen Ulmer Straße 334
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Info der Stadt Stuttgart
Förderverein, Polizeipräsidium, Stadt, SBR, Haus- und Grund sowie Maler- und Lackiererinnung haben die Initiative ins Leben gerufen. Diese wird aktiv, wenn Flächen illegal besprüht wurden und die Geschädigten die Polizei hinzurufen oder sich im Internet über Hilfe informieren.
Ordnungsbürgermeister Schairer: „Die Beseitigung von illegalen Graffiti ist Teil unserer Sicherheitsvorsorge in Stuttgart. Die Bekämpfung von Graffiti gelingt aber nur mit einem Verbund verschiedener Partner. Wir haben hier für jeden Geschädigten etwas zu bieten – egal ob nur seine Garage oder aber die jahrhundertealte Gebäudefassade beschmiert wurde.“
Die Zahlen der polizeilich erfassten illegalen Graffiti sind im vergangenen Jahr wieder gestiegen: wurden 2016 noch 1.464 Taten angezeigt, waren es im Jahr 2017 mit 1.588 Taten – 8,5 Prozent mehr.
Ulrich Sauter vom Polizeipräsidium Stuttgart: „Wir raten jedem, der aktuell von illegalen Graffiti betroffen ist, dies bei der Polizei anzuzeigen. Meine Kolleginnen und Kollegen informieren über das Thema illegaler Graffiti auch im Rahmen von Veranstaltungen an Schulen. Übrigens: Wer als Täter ermittelt wird, kann bis zu 30 Jahre lang für diese Tat finanziell haftbar gemacht werden. Das lässt auch junge Leute aufhorchen.“
In Stuttgart konnten im vergangenen Jahr 74 Tatverdächtige als Täter eines illegalen Graffitis ermittelt werden. Davon waren 44 unter 21 Jahren.
Klaus Thomas, Vorsitzender des Fördervereins Sicheres und Sauberes Stuttgart: „Wir empfehlen dringend, illegale Graffiti so schnell wie möglich zu entfernen. Unsere Erfahrungen haben gezeigt, dass illegale Graffiti rasch weitere nach sich ziehen. Vermeiden Sie das, in dem Sie sich durch unsere Partner beraten lassen und die Graffiti entfernen.“
Ulrich Wecker, Geschäftsführer vom Stuttgarter Haus- und Grundbesitzerverein, kennt das Leid der Geschädigten: „Junge Täter müssen wissen, dass wir immer Strafantrag stellen und den Schaden auch dann eintreiben, wenn erst in ein paar Jahren Geld vorhanden ist.“ Der Verein vertritt die Interessen von über 21.000 Immobilienbesitzern in Stuttgart und bietet mit seinen 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verschiedene Hilfestellungen an. Die privaten Eigentümer bleiben in der Regel auf den Kosten sitzen, da die Täter in der Regel schwer zu ermitteln sind oder oft mittellos sind.
Welche verschiedenen Möglichkeiten zum Schutz und zur Entfernung illegaler Graffiti bestehen, zeigten die Gesprächspartner in der Fritz-Elsas-Straße, wo bereits illegale Graffiti entfernt wurden. Am Rotebühlplatz, unweit des Eingangs zur Volkshochschule, wurde ein Lack zum Schutz vor illegalen Graffiti angebracht.
Claus-Dieter Hauck vom Tiefbauamt: „Das Entfernen illegaler Graffiti im öffentlichen Raum stellt eine Daueraufgabe dar. Das wissen wir und darum stellen wir auch mit der ‚Hall of Fame‘ in Bad-Cannstatt und einer Unterführung an der A831 in Vaihingen zwei legale Sprayflächen zur Verfügung. Außerdem werden als präventive Maßnahme gemeinsam mit dem Graffitbeauftragte Florian Schupp beispielsweise Flächen in Fußgängerunterführungen künstlerisch gestaltet.“
Florian Schupp warb für den positiven Nutzen legaler Graffiti und empfahl: „Lassen Sie kunstvolle Graffiti an ihrer Fassade anbringen.“ Dabei präsentiert er eine Reihe verschiedener Projekte in Stuttgart. Eines davon zeigt die nahegelegene Max-Eyth-Schule. Hier prangten immer wieder hässliche Tags und Sprüche an der Fassade. Seit ein kunstvoll gestaltetes Graffito dort aufgesprüht wurde, bleiben diese aus.
Christian Vöst, Mitarbeiter der gemeinnützigen Gesellschaft für Schulung und berufliche Reintegration (SBR), arbeitet unter anderem auch mit straffällig gewordenen Jugendlichen und hat schon einige illegale Graffiti in Stuttgart entfernt. Dazu nutzt er auch das Anti-Graffiti-Mobil, das schon seit 2006 in Stuttgart im Einsatz ist.
Mit der professionellen Entfernung illegaler Graffiti kennen sich Thomas Rodens, Obermeister der Stuttgarter Malerinnung, und Heidi Schäfer, die mit ihrem Unternehmen schon jahrelang illegale Graffiti von Fassaden in Stuttgart entfernt, aus.
Thomas Rodens: „Wie bei allen kriminellen Vorgängen, ist Prävention der wichtigste Schritt. Hierzu haben unsere Innungsfachbetriebe eine große Bandbreite an Möglichkeiten, nahezu jede Oberfläche zu schützen, so dass aufgebrachte Graffiti schnell und unkompliziert – oft von Hand mit Lappen und Reinigungsmittel – entfernt werden können und kein nachhaltiger Schaden am Gebäude entsteht. Der ‚Erfolg durch die Verewigung‘ für die ‚Künstler‘ bleibt aus“.
Heidi Schäfer: „Private Eigentümer halten sich bislang leider immer noch zu häufig zurück, wenn es um die Entfernung von Graffiti geht. Aber je schneller gehandelt wird, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass keine neuen Farbschmierereien entstehen.“
Immobilienbesitzer, die durch illegale Graffitis geschädigt wurden, können sich bei Christian Vöst (SBR) unter der Telefonnummer 55019210 kostenlos beraten lassen, wie diese wieder entfernt werden können.
Der Förderverein Sicheres und Sauberes Stuttgart bietet unter dem Link sichersauberstuttgart.de/graffiti/ umfassende Informationen zu dem Thema Graffiti an.
Foto, Klaus
Staatsanwaltschaft und Polizei Stuttgart geben bekannt: Versuchter Trickbetrug – Tatverdächtigen festgenommen
Stuttgart-Stadtgebiet
Polizeibeamte haben am Donnerstag (24.05.2018) einen 27 Jahre alten mutmaßlichen Trickbetrüger festgenommen. Ein Anrufer meldete sich gegen 20.30 Uhr telefonisch bei einer 96-jährigen Stuttgarterin und gab sich als Polizeibeamter aus. Es ginge um die Wertsachen der betagten Frau, diese seien zu Hause nicht sicher aufbewahrt, da in der Nähe Einbrüche stattgefunden hätten. Der Sohn der Frau, der ebenfalls in der Wohnung war, erkannte die Masche und ging zunächst auf den Anrufer ein, alarmierte jedoch gleichzeitig die richtige Polizei. Im Rahmen der weiteren Ermittlungen nahmen die Beamten den 27-Jährigen an der Wohnungstür der Seniorin fest, als er ihre Wertsachen abholen wollte. Der türkische Staatsangehörige wird am Freitagnachmittag (25.05.2018) mit Antrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart auf Erlass eines Haftbefehls dem zuständigen Richter vorgeführt. Die Ermittlungen zu weiteren Mittätern dauern an.
Symbolfoto, Klaus
Polizeibericht
Stuttgart-Ost
Unbekannte sind am Donnerstagvormittag (24.05.2018) in einem Patientenzimmer eines Stuttgarter Krankenhauses in den Spind eines 79 Jahre alten Mannes eingebrochen, welcher sich gerade im Operationssaal befand. Die Täter hebelten zwischen 07.00 Uhr und 12.10 Uhr den Spind des Mannes in dessen Zimmer auf und stahlen daraus persönliche Papiere, Wertgegenstände und Bargeld in Höhe von mehreren Hundert Euro. Sie entkamen unerkannt.
Zeugen werden gebeten, sich beim Polizeirevier 5 Ostendstraße unter der Rufnummer +4971189903500 zu melden.
Foto, Klaus
Mit dem 25. Mai 2018 ist die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung oder kurz DSGVO in Kraft getreten. Der Landes- datenschutzbeauftragte Stefan Brink warnt vor Panik. Auf seiner Webseite gibt er praktische Tipps rund um die neuen Daten- schutzregelungen.
Ab heute ist die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anzuwenden. Der selbst gesetzte Anspruch der Verordnung ist hoch: stärkere Datenschutzrechte der etwa 500 Millionen Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union auf der einen Seite. Auf der anderen Seite soll der „freie Verkehr personenbezogener Daten“ – also das datengetriebene digitale Gewerbe – in einer der größten Volkswirtschaften der Welt nicht über die Maßen eingeschränkt werden.
Die Verordnung muss nunmehr beweisen, ob sie in diesem Spannungsverhältnis bestehen wird. Vom ersten Kommissionsentwurf vor über sechs Jahren, über die Veröffentlichung am 4. Mai 2016 und zuletzt verstärkt auf der Zielgeraden hin zur Anwendung wurde über die Verordnung viel diskutiert. Brauchen wir wirklich ein einheitliches Datenschutzrecht für ganz Europa? Ein reformiertes Datenschutzrecht ist aber gerade in Zeiten von Big Data und der Digitalisierung wichtig, damit unsere Freiheit, selbst über unsere persönlichen Daten zu bestimmen, nicht verloren geht.
Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung wird direkt anwendbares Recht und ersetzt damit weitgehend das deutsche Datenschutzrecht. Nationale Regelungsspielräume bestehen nur noch in einem begrenzten Umfang. Das neue Bundesdatenschutzgesetz setzt einzelne Regelungsaufträge der Verordnung um und schafft ergänzende Vorschriften dort, wo Öffnungsklauseln es erlauben. Es tritt zeitgleich in Kraft.
Beispiel Datenschutzbeauftragte: Die Verordnung erlaubt es die Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragte in nationalen Ausführungsgesetzen auf weitere Stellen auszudehnen. Der Bundesgesetzgeber hat diesen Regelungsspielraum im neuen Bundesdatenschutzgesetz genutzt, um die Pflicht zur Benennung von betrieblichen Datenschutzbeauftragte dem in Deutschland bestehenden „Status quo“ anzupassen. Deutschland setzt also auch in Zukunft auf das „Erfolgsmodell Datenschutzbeauftragter“.
Im Vordergrund der Debatte stehen häufig die Befürchtungen, dass Verstöße gegen die Verordnung in Zukunft mit Geldbußen in Millionenhöhe geahndet werden können. Unerwähnt bleibt dabei oft, dass die Verordnung den Aufsichtsbehörden einen ganzen „Werkzeugkasten“ in die Hände gegeben hat, um jeden Einzelfall datenschutzrechtlicher Missstände angemessen beheben zu können. Geldbußen sind darin nur eine von vielen Möglichkeiten. An erster Stelle steht auch in Zukunft die Beratung. Auch von Sanktionen werden die Aufsichtsbehörden Gebrauch machen – jedoch mit gehörigem Augenmaß.
Einheitliches Recht bedarf der intensiven Abstimmung, um auch eine einheitliche Anwendungspraxis in Europa sicher zu stellen. Die nationalen Datenschutzbehörden werden daher in einem neuen Format zusammenarbeiten: Der Europäische Datenschutzausschuss soll gewährleisten, dass die Rechtsauslegung europaweit vereinheitlicht wird. Im Einzelfall werden seine Entscheidungen verbindlich sein. Die Datenschutzkonferenz als gemeinsames Organ aller deutschen Datenschutz-Aufsichtsbehörden wird in Deutschland auch in Zukunft schwerpunktmäßig praxisgerechte Auslegungs- und Anwendungsfragen zur Datenschutz-Grundverordnung klären.
Datenschutzkonferenz: Übersicht über Entschließungen und Orientierungshilfen
Als besonders hilfreich haben sich die Kurzpapiere erwiesen – Ausführungen der Datenschutzkonferenz wie nach ihrer Auffassung die Verordnung im praktischen Vollzug zu besonders praxisrelevanten Themen angewendet werden sollte. Von der Praxis besonders gefragt sind die Kurzpapiere Datenschutzbeauftragte (Nr. 12), Beschäftigtendatenschutz (Nr. 14), Videoüberwachung (Nr. 15) und insbesondere der Maßnahmenplan „DS-GVO“ für Unternehmen (Nr. 8).
Landesdatenschutzbeauftragter: Alle Dokumente rund um die DSGVO
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Bericht der Feuerwehr Stuttgart
Ein Mitarbeiter einer Firma teilte der Integrierten Leitstelle über den europaweiten Notruf 112 mit, dass eine Katze in einem im Boden eingelassenen Rohr feststeckte. Beim Eintreffen der Feuerwehr stellte sich heraus, dass sich die Katze vermutlich schon längere Zeit in dem Rohr befand und zunehmend schwächer wurde. Versuche sie mit Futter aus dem Rohr zu locken waren fehlgeschlagen.
Maßnahmen:
Zunächst wurde versucht der Katze mit einer Feuerwehrleine als Steighilfe die Selbstrettung aus dem glatten Rohr zu ermöglichen. Parallel wurde die zweite Öffnung des Leerrohres gesucht. Diese konnte in einem Abstand von ca. 10 m lokalisiert werden. Zur genaueren Bestimmung der Lage der Katze kam unter anderem auch ein Video-Endoskop zum Einsatz.
Da die Öffnung mit losem Zement verfüllt war, wurde dieser mit einem Staubsauger und Kaminkehrerwerkzeug entfernt. Schließlich konnte die Katze mit Stossbesen und einer Kaminbürste so weit vorgeschoben werden, dass sie durch den beherzten Griff eines Feuerwehrmanns schließlich befreit werden konnte. Das stark geschwächte Katzenbaby wurde dem städtischen Tiernotdienst übergeben und von diesem in eine Tierklinik transportiert.
Kräfte Berufsfeuerwehr:
Feuerwache 3: Leitungsdienst, 2 Hilfeleistungslöschfahrzeuge
Feuerwache 4: Gerätewagen Atemschutz/Messtechnik
Feuerwache 1: 1 Hilfeleistungslöschfahrzeug
Kräfte Freiwillige Feuerwehr:
Keine.
Fotos der Feuerwehr hier >>>
Foto, Klaus