Archive for Juni 22nd, 2018

Kuratorenführungen zur „Lazarett“-Ausstellung

Pressemitteilung/Terminankündigung

Kuratorenführungen zur „Lazarett“-Ausstellung

Auch im Sommer geht das Begleitprogramm zur aktuellen MUSE-O-Ausstellung „Verwundungen“ weiter – mit zwei Kuratorenführungen am 1. und am 12. Juli.

Die aktuelle Ausstellung im MUSE-O, die sich mit den hiesigen Lazaretten des Ersten Weltkrieges befasst, gehört sicher zu „schwierigeren“ Darstellungen der letzten Jahre in diesem Heimatmuseum. Da kann es hilfreich sein, die Ausstellung zusammen mit demjenigen anzuschauen, der sie zusammengestellt und gestaltet hat.
Deshalb führt der MUSE-O-Kurator und Historiker Ulrich Gohl in nächster Zeit zweimal durch die Ausstellung. Er erläutert, wie sie entstanden ist und welche Bedeutung man den jeweiligen Exponaten zumessen kann. Auch über die vielfältige Bedeutung der so seltsamen Quellengattung „Lazarettpostkarte“ wird zu reden sein.
Der erste Rundgang findet an einem ganz normalen Öffnungstag statt, nämlich am Sonntag, dem 1. Juli. Nur der Beginn ist mit 14.30 Uhr etwas ungewöhnlich; eingefleischte Fußballfans sollen zum Achtelfinalspiel der WM vor dem Bildschirm sitzen können. Die zweite Führung findet unter der Woche am frühen Abend statt, after work sozusagen: am Donnerstag, dem 12. Juli, um 18 Uhr. (An diesem Tag ist spielfrei.)
Sollten Gruppen ab zehn Personen – gleich welcher Art – die Lazarettausstellung geführt anschauen wollen, so ist dies im Prinzip an allen Wochentagen möglich. Interessentinnen und Interessenten melden sich unter ausstellungen@muse-o.de.

Führungen durch die MUSE-O-Ausstellung „Verwundungen. Die Stuttgarter Lazarette des Ersten Weltkrieges“. Mit Ulrich Gohl
So, 1. Juli, 14.30 Uhr sowie Do, 12. Juli, 18 Uhr.
Eintritt € 2,-, Jugendliche bis 18 Jahre frei; Spenden für die Führung erwünscht

Fotos, Blogarchiv

Stuttgart Ost – In Spielhalle eingebrochen – Zeugen gesucht

Posted by Klaus on 22nd Juni 2018 in In und um Gablenberg herum

Polizeibericht

Bislang unbekannte Täter sind in der Nacht auf Donnerstag (21.06.2018) in eine Spielhalle an der Wangener Straße eingebrochen. Die Täter hebelten die Türen zu den Räumlichkeiten zwischen 00:30 Uhr und 05.50 Uhr auf, machten sich an den Spielautomaten zu schaffen und stahlen daraus Münzgeld in bislang unbekannter Höhe.

Zeugen werden gebeten, sich an die Beamtinnen und Beamten der Kriminalpolizei unter der Telefonnummer +4971189905778 zu wenden.

Foto, Blogarchiv Klaus

Untertürkheim – In Wohnung eingebrochen – Zeugen gesucht

Polizeibericht

Stuttgart Untertürkheim

Unbekannte Täter sind am Donnerstag (21.06.2018) in eine Wohnung an der Wallmerstraße eingebrochen und haben Schmuck im Wert von mehreren Tausend Euro erbeutet. Die Täter drangen zwischen 09.15 Uhr und 10.15 Uhr über den Balkon in die Wohnung ein, durchsuchten Schränke und Schubladen und flüchteten schließlich mit ihrer Beute. Zeugen haben in diesem Zusammenhang zwei verdächtige Männer beobachtet und beschreiben diese wie folgt: Der eine hatte einen Bierbauch und war mit einem weißen Hemd bekleidet. Der andere war zwischen 25 und 30 Jahren alt und zirka 170 Zentimeter groß, hatte schwarze kurze gepflegte Haare, eine sportliche, athletische Figur und ein südeuropäisches Aussehen. Er trug ein schwarzes T-Shirt und dunkle Shorts.

Sachdienliche Hinweise nehmen die Beamtinnen und Beamten der Kriminalpolizei unter der Telefonnummer +4971189905778 entgegen.

Foto, polizei-beratung.de

Weitergeltung von Zweckentfremdungsverbot und Umwandlungsverordnung

Posted by Klaus on 22nd Juni 2018 in Allgemein

Pressemitteilung Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau

Wohnungsbauministerin Nicole Hoffmeister-Kraut hat in der Kabinettssitzung über die aktuellen Evaluationsergebnisse zum Zweckentfremdungsverbotsgesetz und zur Umwandlungsverordnung berichtet. Die Landesregierung hat befürwortet, beide Regelungen auch weiterhin anzuwenden. Beide Instrumente helfen dabei, dringend benötigten Wohnraum zu erhalten und zu schützen.

Wirtschafts- und Wohnungsbauministerin Nicole Hoffmeister-Kraut hat in der Kabinettssitzung über die aktuellen Evaluationsergebnisse zum Zweckentfremdungsverbotsgesetz und zur Umwandlungsverordnung berichtet. Untersucht wurde, wie sich beide Instrumente auf die Situation des Wohnungsmarktes in den Städten, die diese anwenden, auswirken. Die Landesregierung hat befürwortet, beide Regelungen auch weiterhin anzuwenden.
Besonders wichtig für Groß- und Universitätsstädte

„Diese beiden Instrumente helfen dabei, dringend benötigten Wohnraum zu erhalten und zu schützen und sollten deshalb den Gemeinden unbedingt weiterhin zur Verfügung stehen. Denn sie können selbst am besten einschätzen, ob sie für ihre Gebiete ein Zweckentfremdungsverbot und einen Milieuschutz für Mieter benötigen“, so Hoffmeister-Kraut. Vor allem für Groß- und Universitätsstädte und Gemeinden in Ballungsräumen seien diese Regelungen wichtig. Dort übe das große Angebot an attraktiven Arbeitsplätzen eine starke Anziehungskraft aus. Diese führe zum Zuzug aus dem In- und Ausland und schlage sich in einer erhöhten Wohnungsnachfrage nieder.

Gleichzeitig appellierte Hoffmeister-Kraut an die Städte und Gemeinden, alle Potentiale zu nutzen, um neuen Wohnraum zu schaffen. Im Bereich der Innenentwicklung müsse nachverdichtet werden, aber auch zusätzliche baureife Flächen müssten aktiviert und ausgewiesen werden.

Für die Städte Freiburg, Konstanz, Stuttgart und Tübingen ist das Zweckentfremdungsverbot ein wichtiges Instrument, um die Auswirkungen des zunehmenden Wohnungsmangels abzufedern. Es schaffe zwar keinen neuen Wohnraum, erhalte diesen aber. Freiburg, Konstanz und Tübingen befürworten es, die Satzungsermächtigung für die Kommunen beizubehalten. Stuttgart vertritt sogar eine landesweite Geltung.

Freiburg und Stuttgart sprechen sich uneingeschränkt dafür aus, die Umwandlungsverordnung zu verlängern. Die Regelung trägt aus Sicht der Stadt Freiburg dazu bei, auf negative Entwicklungen des Immobiliensektors schnell und zielgerichtet zu reagieren. Die Stadt Stuttgart betont, dass auf diese Weise eine geordnete und behutsame städtebauliche Weiterentwicklung gesteuert werden kann.

Die Landesregierung will die Umwandlungsverordnung um weitere fünf Jahre bis zum 18. November 2023 verlängern. Hierzu ist zunächst eine Verbändeanhörung nötig. Die Geltung des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes ist nicht befristet. Die Entscheidung über weitere Maßnahmen hierzu liegt beim Landtag. Diesem hat die Landesregierung empfohlen, das Gesetz unverändert fortzuführen.
Weitere Informationen

Das Zweckentfremdungsverbotsgesetz bekämpft örtlichen Wohnraummangel. Betroffene Städte und Gemeinden können eine Genehmigungspflicht einführen, um Wohnraum in Gewerberäume oder gewerbliche Ferienwohnungen umzuwandeln. Auch der Leerstand oder Abriss von Wohnungen müssen dann genehmigt werden. Verstöße werden durch Bußgeld sanktioniert. Die Kommunen regeln dies durch den Erlass einer entsprechenden Satzung mit einer Geltungsdauer von höchstens fünf Jahren. Ein Zweckentfremdungsverbot haben in Baden-Württemberg die Städte Freiburg, Konstanz, Stuttgart, Tübingen und Heidelberg erlassen.

Im Zweckentfremdungsverbotsgesetz (§ 6) ist geregelt, dass die Landesregierung nach fünf Jahren, also bis Dezember 2018, dem Landtag über die Auswirkungen des Gesetzes zu berichten hat.

Die Umwandlungsverordnung dient dazu, die ansässige Wohnbevölkerung davor zu schützen, verdrängt zu werden. Für bestimmte Gebiete kann eine kommunale Erhaltungssatzung erlassen werden, um die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung zu erhalten, sogenannt Milieuschutzsatzung. Sollen dort Miet- in Eigentumswohnungen umgewandelt werden, ist eine behördliche Genehmigung nötig. Solche Milieuschutzsatzungen gibt es bislang nur in Freiburg und Stuttgart, beschränkt auf eng umgrenzte Stadtgebiete.

Die Umwandlungsverordnung ist auf fünf Jahre nach Inkrafttreten befristet, somit bis zum 18. November 2018. Zum Ablauf dieser Befristung muss die Landesregierung über die Verlängerung der Geltungsdauer entscheiden (§ 3 Umwandlungsverordnung).

Foto, Blogarchiv Klaus

Die Stuttgarter Straßenbahnen wimmeln

Pressemitteilung der SSB

Tina Krehan zeichnet der SSB zum 150. Jubiläum ein Wimmelbuch

Wer schon immer mal wissen wollte, wie es hinter den Kulissen der in diesem Jahr ihr 150-jähriges Bestehen feiernden Stuttgarter Straßenbahnen aussieht, der hat es fortan leicht: In einem Bilderbuch sind sie alle versammelt – die SSB-Mitarbeiter, die Busse, die Stadtbahnen, die Old-Timer, Zacke und Seilbahn, die Werkstätten, die Waschanlagen, Haltestellen, das Museum Straßenbahnwelt, Schienenschleifzug und Turmwagen, die Killesbergbahn und natürlich das SSB-Zentrum in Möhringen. Das neueste Werk der Illustratorin und Grafikdesignerin Tina Krehan steht ganz unter dem Titel „Die Stuttgarter Straßenbahnen wimmeln“. Erschienen ist es im Silberburg-Verlag. Das wie üblich mit vielen überraschenden Details aufwartende Wimmelbuch ist ab dieser Woche erhältlich.

Die SSB, Tina Krehan und der Silberburg-Verlag haben das Wimmelbuch in der Hauptwerkstatt der SSB am 18. Juni vorab vorgestellt. Gezeigt werden darin acht verschiedene Szenen rund um die Stuttgarter Straßenbahnen AG. 300 Mitarbeiter finden sich in dem aufwändigen Werk verewigt. Sie sind als Fahrerinnen oder Fahrer, als Fahrgäste, als Passanten beim Einkaufen, in orangefarbener Warnweste beim Schienenschleifen oder im Büro bei der Arbeit zu sehen. Die Kaufmännische Vorständin der SSB, Stefanie Haaks, verspricht: „Die SSB zeigt sich in dem Wimmelbuch so, wie sie ist: als ein modernes, quicklebendiges und buntes ÖPNV-Unternehmen, das aus dem Stadtbild von Stuttgart nicht wegzudenken ist, mit Mitarbeitenden, die jeden Tag alles tun, damit die Stadt mobil bleibt. Und das nicht nur im Jahr ihres 150. Geburtstages.“

Und so funktioniert das Wimmelbuch: Mit der Familie Nina, Leo und ihren Kindern Tom und Ella wird die SSB-Welt erkundet. Los geht es im gut besuchten Straßenbahnmuseum. Hoch hinauf geht’s mit der Zacke. Besucht wird auch die Buswerkstatt in Gaisburg, zu entdecken sind die verschiedenen Ebenen an der Haltestelle Schlossplatz und es gibt einen Einblick, was hinter den Fassaden des SSB-Zentrums, in der Hauptwerkstatt und den Büros passiert. Riesige Gleisbaumaschinen hat Krehan vor der Wilhelma gezeichnet, und in der Dämmerung genießen die Menschen eine Rundfahrt mit der Killesbergbahn oder picknicken auf der Wiese. Zum Schluss darf natürlich die Fahrt mit der Seilbahn nicht fehlen. Das Titelbild des Bilderbuchs ziert hingegen der Berliner Platz.

Ab Mittwoch, 20. Juni, ist das Wimmelbuch von Tina Krehan im Straßenbahnmuseum und im Buchhandel erhältlich (ISBN: 978-3-8425-2073-8).

Tina Krehan, Jahrgang 1972, lebt mit ihrer Familie in Stuttgart, wo sie sich als halbe Schwäbin sehr wohl fühlt. Sie hat in Darmstadt und Mailand Grafikdesign und Illustration studiert und arbeitet seit 2007 als freiberufliche Grafikerin und Illustratorin.

Der Silberburg-Verlag wurde 1986 in Stuttgart gegründet und seitdem dreht sich dort alles um Baden-Württemberg. Seit Anfang 2017 gehört Silberburg zum Verlagshaus GeraNova Bruckmann.

Pressefoto SSB