Archive for Juli 22nd, 2018

Bad Cannstatt/ Untertürkheim – Ladendiebe festgenommen – Wohnung durchsucht

Polizeibericht

Polizeibeamte haben am Samstagvormittag in einem Einkaufszentrum an der Wildunger Straße eine 43-jährige Frau und einen 33-jährigen Mann festgenommen, die im Verdacht stehen, dort in einem Drogerie- markt und zuvor in einem Kaufhaus an der Badstraße in Bad Cannstatt Spielwaren und sonstige Artikel entwendet zu haben. Bei einer angeordneten Durchsuchung der Wohnung der beiden Tatverdächtigen im Stadtteil Untertürkeim konnte weiteres umfangreiches Diebesgut aus zurückliegenden Taten sowie mehrere Marihuanapflanzen aufgefunden und sichergestellt werden. Die beiden deutschen Beschuldigten werden am Sonntag (22.07.2018) mit Antrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart auf Erlass eines Haftbefehls dem zuständigen Richter vorgeführt.

Symbolfoto, Blogarchiv Klaus

Hedelfingen – Vorfahrt missachtet – vier Fahrzeuge beschädigt

Posted by Klaus on 22nd Juli 2018 in Stuttgart Hedelfingen Rohracker Lederberg

Polizeibericht

Bei einem Verkehrsunfall, der sich am Sonntag (22.07.2018) kurz vor 10.00 Uhr an der Einmündung Untere Heckenstraße zur Heumadener Straße ereignet hat, ist ein Sachschaden in Höhe von rund 70.000 Euro entstanden. Verletzt wurde niemand. Ein 76-Jähriger fuhr mit seinem Mercedes in die vorfahrtsberechtigte Heumadener Straße ein und stieß dabei mit einem Pkw Ford eines 36-jährigen Fahrers zusammen. In der Folge schleuderte das Fahrzeug des 36-Jährigen gegen zwei am Fahrbahnrand geparkte Pkw. Die Heumadener Straße war während der Unfallaufnahme bis um 11.35 Uhr gesperrt.

Foto, Andys Pictures and Press/Event- & Pressefotografie

Stuttgart Ost – Fußgängerin angefahren – schwer verletzt

Posted by Klaus on 22nd Juli 2018 in In und um Gablenberg herum

Polizeibericht

Eine 39-jährige Fußgängerin wurde am Samstagabend (21.07.2018) gegen 23.35 Uhr bei einem Verkehrsunfall von einem Pkw erfasst und schwer verletzt. Die 39-Jährige Frau wollte die Talstraße an der Einmündung zur Ulmer Straße überqueren und wurde vom Pkw VW T6 eines 49-jährigen Fahrzeuglenkers erfasst und zu Boden geschleudert. Die Fußgängerin erlitt schwere Verletzungen und musste stationär in einem Krankenhaus aufgenommen werden. Es entstand ein Sachschaden von ca. 2.500 Euro.

Foto, Blogarchiv Klaus

LANZ-Bulldog Treffen im Technik Museum Speyer

Posted by Klaus on 22nd Juli 2018 in Oldtimer, Veranstaltungen - TV - Tipps - Kuriositäten

LANZ-Bulldog Treffen im Technik Museum Speyer

Lanz Traktor

Man kann sie schon von weitem hören und wenn sie näher kommen, fängt der Boden an zu beben. Das rhythmische Tuckern eines Bulldogs klingt bei vielen wie Musik in den Ohren und hat schon fast eine beruhigende Wirkung. Beim LANZ Bulldog-Treffen am 28. und 29. Juli im Technik Museum Speyer versammeln sich Fans aller Generationen. Rund 100 Traktoren und Landmaschinen aller Marken sind dabei. Geboten werden Rundfahrten für Besucher, Vorführungen der Fahrzeuge, ein Geschicklich- keitswettbewerb sowie die traditionelle Ausfahrt durch Speyer mit Stopp vor dem Speyerer Dom. Auch der Modell-Hof Geitlinger aus Hochstadt wird wieder mit einem ca. 40 m² großen Diorama dabei sein.

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Foto, Blogarchiv Klaus

Anmeldung für Herbst-Schwimmkurse des Programms „Schwimmfit“ ab sofort möglich

Posted by Klaus on 22nd Juli 2018 in Stuttgart

Info der Stadt Stuttgart

Anmeldungen für die am 17. September beginnenden Herbst-Schwimmkurse des Programms „Schwimmfit – Sicher schwimmen in Stuttgart“ werden ab sofort entgegengenommen. Die 85 neuen Kurse, so viele, wie noch nie zuvor, sind über das gesamte Stadtgebiet verteilt und richten sich hauptsächlich an Kinder und Jugendliche.

Bei der Gewöhnung ans Wasser und beim Schwimmunterricht können Erzieherinnen, Erzieher und Lehrkräfte Unterstützung durch Schwimmlehrer anfordern („Rent-a-Schwimmtrainer“).

Die Nachfrage nach Schwimmkursen und „Rent-a-Schwimmtrainer“ ist sehr groß. Um noch mehr Schwimmlehrerinnen und Schwimmlehrer zu finden, hat der Schwimmverband Baden-Württemberg im Frühjahr 2018 viele Personen mit Trainerlizenz persönlich angeschrieben.

Einige Kurse sind bereits ausgebucht, derzeit sind Anmeldungen bei 72 Kursen möglich. Seit Beginn der Initiative wurden 335 Kurse neu aufgebaut. „Schwimmfit“ will die Schwimmfähigkeit von Kindern und Jugendlichen verbessern. Um dieses Ziel zu erreichen, arbeitet das Amt für Sport und Bewegung (AfSB)als Koordinator eng mit dem Schulverwaltungsamt, den Bäderbetrieben, zehn Schwimmvereinen und drei privaten Schwimmschulen zusammen. Der Erfolg von „Schwimmfit“ zeigt, dass die Kooperation mit allen Beteiligten sehr gut funktioniert.

Das AfSB hat bisher viele positive Rückmeldungen von Kitas und Schulen bekommen. Oft kann nur mit Hilfe der zusätzlichen Schwimmlehrer der Unterricht im Hallenbad regelmäßig und zuverlässig durchgeführt werden.
Das Programm wurde von der Stadt Stuttgart, Schwimmvereinen und privaten Schwimmschulen 2017 ins Leben gerufen, um allen Stuttgarter Kindern am Ende der vierten Klasse zu ermöglichen, sicher schwimmen zu können.

Anmelden kann man sich unter www.schwimmfit-stuttgart.de. Das Angebot gilt nicht nur für Privatpersonen, auch Kitas und Schulen finden auf der Homepage wichtige Informationen.

Weitere Informationen zu den Kursen finden sich unter www.schwimmfit-stuttgart.de. Ansprechpartner beim AfSB ist Sören Otto, Telefon 216-25642, E-Mail soeren.otto@stuttgart.de.

Foto, Blogarchif Kurt

Zurückschneiden von Anpflanzungen entlang von Hauptwirtschaftswegen im Außenbereich

Posted by Klaus on 22nd Juli 2018 in Stuttgart

Info und Grafik der Stadt Stuttgart

Da auch seitens der Landwirte und Weingärtner immer wieder Beschwerden vorgebracht werden, dass Hauptwirtschaftswege nicht mit entsprechenden Geräten und landwirtschaftlichen Maschinen – insbesondere zu Erntezeiten – befahren werden können, sind für bestimmte Hauptwirtschaftswege im Außenbereich Maßnahmen zum Freischneiden des Lichtraumprofils geplant.

Für folgende Gewanne ist die Durchführung ab Mitte August 2018 vorgesehen:

Wangen / Rohracker:

Wangener Höhenweg
Lehenwald
Dürrbach
Kornhasen / Rappenklinge / In den Braunhalden
Schillerlinde / Schleifrain / Im Schleifrain
Waldebene Ost
Engenbergweg / Engenberg / Klinge
Burg / Hohlweg / Lehen
Alosen / Halde / Schmidberg
Rohrackerstraße

Bad Cannstatt / Burgholzhof:

Birkenäcker / Hirschplan / Im Rot
Bergheide / Sparrhärmling / Kalter Berg
Wolfersberg

Münster:

Hasenholz / Neugereut / Reute / Reutegäßle
Seitzle / Untere Weinberge
Altenberg / Mittlerer Weinbergweg / Noll

Zurückschneiden von Anpflanzungen entlang von Hauptwirtschaftswegen im Außenbereich

Anlage Lichtraumprofil Feldwege. Grafik: Stadt Stuttgart
Anlage Lichtraumprofil Feldwege (PDF)

Für diese Gewanne werden die privaten Anlieger der Hauptwirtschaftswege (siehe Planbeilage) aufgefordert, ihrer Verpflichtung zum Rückschnitt gemäß § 28 Abs. 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg nachzukommen. Überhängende Zweige von Anpflanzungen sind innerhalb der nächsten 3 Wochen, bis spätestens 10. August 2018 zurückzuschneiden, so dass keine Beeinträchtigung für die Verkehrsteilnehmer besteht.

Anlieger sind nach § 28 Abs. 2 des Straßengesetzes des Landes Baden-Württemberg dazu verpflichtet, diese Maßnahmen durchzuführen.

Die Landeshauptstadt Stuttgart kann gegebenenfalls auch ohne nochmalige Bekanntmachung ersatzweise den Rückschnitt auf Kosten des privaten Anliegers vollziehen, wenn der erforderliche Rückschnitt nicht erfolgt.

Anlage zum Grünrückschnitt entlang Hauptwirtschaftswegen: Erläuterung zum Grünrückschnitt

Durch Zweige von Bäumen, Sträuchern und Hecken, die aus privaten Grundstücken über die Grundstücksgrenze hinaus in den Gehweg oder in die Straße ragen, kann die Sicherheit des Straßenverkehrs beeinträchtigt werden. Dies ist nach § 11 Abs. 2 des Fernstraßengesetzes (FStrG) sowie § 28 Abs. 2 des Straßengesetzes (StrG) Baden-Württemberg nicht zulässig.

Um derartige Beeinträchtigungen zu vermeiden, muss bei öffentlichen Verkehrsflächen der Luftraum über den Fahrbahnen (auch Feldwegen) bis mindestens 4,50 Meter, über Geh- und Radwegen bis mindestens 2,50 Meter Höhe von überhängenden Ästen und Zweigen freigehalten werden. Der Bewuchs ist entlang der Geh- und Radwege bis zur Geh- bzw. Radweghinterkante zurückzuschneiden.

Für Fahrbahnen ohne Gehweg ist ein seitlicher Sicherheitsraum von mindestens 75 Zentimetern vorgeschrieben. Wenn ein Randstein vorhanden ist, kann der Sicherheitsabstand vom Fahrbahnrand auf 50 Zentimeter reduziert werden.

Hinsichtlich der Sichtverhältnisse an Kreuzungen und Einmündungen muss gewährleistet sein, dass ein wartepflichtiger Verkehrsteilnehmer bei Anfahrt aus dem Stand ohne nennenswerte Behinderung bevorrechtigter Fahrzeuge sicher einbiegen oder kreuzen kann.