Weitere Unterstützung für Kommunen und Tierschutzvereine
Pressemeldung Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Das Land verlängert die Antragsfrist der Tierheimförderung in diesem Jahr bis zum 15. Oktober. Durch die Förderung können dringend notwendige Sanierungs- oder Neubaumaßnahmen der Kommunen und Tierschutzvereine realisiert werden.
„Die finanzielle Lage vieler Tierschutzvereine ist leider nach wie vor angespannt, bei vielen fehlt das Geld für Investitionen. Gerade in der Ferienzeit wird den Tierheimen und ihren Mitarbeitern viel abverlangt, da leider nach wie vor viele Tierbesitzer ihre Tiere aussetzen oder abgeben, wenn es in die Sommerferien geht. Wir wollen die Kommunen und Tierschutzvereine deshalb bei dringend notwendigen Sanierungs- oder Neubaumaßnahmen unterstützen und haben daher die Antragsfrist der Tierheimförderung des Landes in diesem Jahr bis zum 15. Oktober verlängert. Bis dahin können Förderanträge bei den jeweils zuständigen Regierungspräsidien gestellt werden“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.
„Das vorbildliche Engagement unserer Tierschutzvereine mit ihren zahlreichen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern vor Ort ist unverzichtbar. Diese leisten wertvolle Arbeit, sei es bei der Unterbringung von Fundtieren und herrenlosen Tieren in Tierheimen, bei der Beratung von Tierhaltern oder bei Tierschutzfällen. Bei der Erfüllung dieser vielfältigen und wichtigen Aufgaben haben die Tierheime die volle Unterstützung des Landes“, so Hauk.
Weitere Informationen
Das Land stellt jährlich Gelder für die Tierheimförderung zur Verfügung. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz fördert projektbezogen 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu maximal 150.000 Euro je Projekt. Mit mindestens 30 Prozent müssen sich die Landkreise, die Gemeinden oder deren Zusammenschlüsse an den zuwendungsfähigen Ausgaben beteiligen.
Ansprechpartner für die Tierheimbetreiber ist die Gemeinde oder der Landkreis vor Ort. Gemeinden oder Landkreise wenden sich bitte an das jeweils zuständige Regierungspräsidium. Der Antrag der Gemeinde oder des Landkreises muss bis zum 15. Oktober 2018 beim zuständigen Regierungspräsidium gestellt werden.
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Tierheimförderung
Symbolfoto, Blogarchiv Sabine