Archive for August 25th, 2018

Polizeieinsatz in der Innenstadt Stuttgarter

Posted by Klaus on 25th August 2018 in Allgemein

Polizeibericht

Polizei weist den Vorwurf der Behinderung von Pressevertreter zurück

Die Vorwürfe des Vertreters eines Journalistenverbandes, die Stuttgarter Polizei habe am vergangenen Wochenende die Arbeit von Pressevertretern behindert, werden zurückgewiesen. „Von einer Einschränkung der Pressefreiheit im Zusammenhang mit diesem Einsatz kann nicht die Rede sein,“ so Polizeipräsident Franz Lutz in seiner Bewertung. Was war geschehen: Am letzten Samstag (18.08.2018) hatte die rechtsgerichtete Identitäre Bewegung am Nachmittag einen Infostand in der Stuttgarter Innenstadt aufgebaut. Etwa 40 Personen, die dem linken Spektrum zuzuordnen sind, protestierten dagegen und versuchten die Veranstaltung zu stören. Knapp 100 Polizistinnen und Polizisten waren im Einsatz, um die Einhaltung des Versammlungsrechts zu gewährleisten. Insgesamt mussten vier Platzverweise ausgesprochen und bislang zwei Anzeigen wegen Bedrohung gefertigt werden. Während der ganzen Zeit waren Journalisten anwesend. Nach Ende der Veranstaltung und dem Abbau ihres Infostandes wollten die Anhänger der Identitären Bewegung zum Charlottenplatz, um von dort mit der Stadtbahn wegzufahren. Während des gesamten Marsches dorthin mussten die Einsatzkräfte verhindern, dass es zu Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Gegendemonstranten kommt. Die Gegendemonstranten verfolgten den Tross bis zur Haltestelle und wollten offenbar zudem mit in die Stadtbahn einsteigen. Um weitere Eskalationen zu verhindern und den Abmarsch der Anhänger der Identitären Bewegung zu gewährleisten, entschloss sich der Einsatzleiter, den Zutritt zur Haltestelle für alle anderen wenige Minuten zu unterbinden. Dass niemand in den Sicherheitsbereich durchgelassen wurde, diente dem Schutz der Personen und zur Verhinderung von möglichen Auseinandersetzungen. Sollte allerdings ein Polizeibeamter an der Absperrung tatsächlich gegenüber Journalisten gesagt haben, „die Pressefreiheit endet hier“, so sind diese Worte völlig falsch. So ein Satz darf nicht fallen. Bisher ist es der Stuttgarter Polizei jedoch nicht gelungen festzustellen, ob diese Worte tatsächlich so gefallen sind. Selbstverständlich gilt die Pressefreiheit- gerade auch bei Demonstrationen. Die Äußerung, wenn Sie denn so gefallen ist, steht im Übrigen in keinem Zusammenhang mit dem tatsächlichen und taktisch richtigen Einschreiten der Beamten. Die Berichterstattung in den einschlägigen Internetplattformen mit zahllosen Bildern und Bilderserien machen deutlich, dass die Pressevertreter die Möglichkeit hatten, die Demonstration und den Polizeieinsatz zu begleiten und zu dokumentieren.

Symbolfoto, Blogarchiv Klaus

Und täglich knutscht die Stadtbahn

Diesmal in Wangen am Rathaus

Meist sind die Autofahrer Schuld.

Foto, Traudy Häberlein

„In Stuttgart sicher mit dem Rad unterwegs“

Sehr geehrte Damen und Herren,

die sitzungsfreien Wochen im Sommer will unsere Fraktion nutzen und wird immer donnerstags auf Tour sein. Orte und Anlagen besichtigen, neue
Angebote testen, mit dem Fahrrad unterwegs sein – und gerne über die Entwicklung unserer Stadt mit Ihnen ins Gespräch kommen.

Am Donnerstag, den 30.08.2018 steht „In Stuttgart sicher mit dem Rad unterwegs“ auf dem Programm.

Das Fahrrad war gestern, heute ist Lastenrad, Rad mit Kinderanhänger, Tandem, Dreirad-Pedelec. Immer mehr Familien sind mit ihren Kindern
unterwegs, immer mehr Waren werden mit Lastenrädern ausgeliefert, die Bürgerrikscha bringt Seniorinnen und Senioren zu Terminen. Aber dafür ist unsere Radinfrastruktur kaum ausgelegt. Wir kämpfen vielerorts noch für den Standardausbau der Radinfrastruktur und brauchen eigentlich jetzt schon mehr. Gemeinsam mit Stadträtin Dr. Christine Lehmann möchten wir Sie/euch einladen zu einer kleinen Radtour, um zu erkunden, wo es in Stuttgart noch hapert.

Zu dieser Veranstaltung laden wir Sie/euch recht herzlich ein

Treffpunkt: Rathaus, Marktplatz 1, Stuttgart-Mitte, 18:00 Uhr.

Flyer_IN STUTTGART SICHER MEIT DEM RAD UNTERWEGS – PDF, 0,2 MB

Wir würden uns freuen, Sie begrüßen zu dürfen
Beste Grüße!

Die Grünen im Rathaus

Foto, Blogarchiv Marie

Unterlagen zur zweiten Abbaugenehmigung für Block I des KKW Neckarwestheim ausgelegt

Posted by Klaus on 25th August 2018 in Allgemein

Presseinfo, Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft

Das Umweltministerium hat das Beteiligungsverfahren zu der zweiten Abbaugenehmigung für Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim gestartet. Mit der formalen Öffentlichkeitsbeteiligung wird der transparente Umgang bei Stilllegung und Abbau der Kernkraftwerke im Land fortgesetzt.

Mit der Öffentlichen Bekanntmachung im Staatsanzeiger Baden-Württemberg hat das Umweltministerium das Beteiligungsverfahren zu der von der EnBW Kernkraft GmbH am 21. Dezember 2017 beantragten zweiten Abbaugenehmigung für Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim gestartet. „Mit der formalen Öffentlichkeitsbeteiligung setzen wir den transparenten Umgang bei Stilllegung und Abbau der Kernkraftwerke im Land fort“, erläuterte Umweltminister Franz Untersteller. „Wir wollen die betroffenen Menschen umfassend informieren und ihnen die Möglichkeit geben, sich in die Verfahren einzubringen.“

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können die Auslegungsunterlagen für das Genehmigungsverfahren von Montag, 3. September, bis einschließlich Montag, 5. November 2018, beim Bürgermeisteramt der Gemeinde Neckarwestheim und beim Umweltministerium in Stuttgart einsehen. Im selben Zeitraum wird das Ministerium diese Unterlagen auch auf seiner Internetseite unter der Rubrik„Öffentliche Bekanntmachungen“ zum Download bereitstellen. Zu den Unterlagen gehören der Antrag der EnBW Kernkraft GmbH, eine Kurzbeschreibung des Vorhabens und ein Sicherheitsbericht.

Innerhalb der Auslegungsfrist können sich die Bürgerinnen und Bürger zum Vorhaben äußern. Im Anschluss an die Auslegung wird ein Erörterungstermin festgesetzt, an dem das Umweltministerium als Genehmigungsbehörde und die Antragstellerin EnBW Kernkraft GmbH die vorgetragenen Einwendungen, Fragen, Bedenken und Anregungen gemeinsam erörtern werden. Der genaue Termin hängt von der Anzahl und dem Inhalt der Einwendungen ab. Vom weiteren Verlauf des Verfahrens hängt auch ab, wann die Genehmigungsvoraussetzungen vorliegen werden und ob die beantragte Abbaugenehmigung erteilt werden kann.

Ergänzende Informationen

Die 1. Stilllegungs- und Abbaugenehmigung für Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim hat das Umweltministerium am 3. Februar 2017 erteilt. Die EnBW Kernkraft GmbH hat die Genehmigung am 13.02.2017 in Anspruch genommen. Seitdem befindet sich die Anlage im Stilllegungs- und Restbetrieb.

Kernkraftwerk Neckarwestheim

Foto, Blogarchiv Klaus

Tag des offenen Denkmals 9.09.2018 – Entdecken, was verbindet

Flyer des Landesamtes für Denkmalpflege B-W

Weitere Infos: denkmalpflege-bw.de

Weitere Beiträge im Blog Tag des offenen Denkmals