Unterlagen zur zweiten Abbaugenehmigung für Block I des KKW Neckarwestheim ausgelegt
Presseinfo, Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
Das Umweltministerium hat das Beteiligungsverfahren zu der zweiten Abbaugenehmigung für Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim gestartet. Mit der formalen Öffentlichkeitsbeteiligung wird der transparente Umgang bei Stilllegung und Abbau der Kernkraftwerke im Land fortgesetzt.
Mit der Öffentlichen Bekanntmachung im Staatsanzeiger Baden-Württemberg hat das Umweltministerium das Beteiligungsverfahren zu der von der EnBW Kernkraft GmbH am 21. Dezember 2017 beantragten zweiten Abbaugenehmigung für Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim gestartet. „Mit der formalen Öffentlichkeitsbeteiligung setzen wir den transparenten Umgang bei Stilllegung und Abbau der Kernkraftwerke im Land fort“, erläuterte Umweltminister Franz Untersteller. „Wir wollen die betroffenen Menschen umfassend informieren und ihnen die Möglichkeit geben, sich in die Verfahren einzubringen.“
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können die Auslegungsunterlagen für das Genehmigungsverfahren von Montag, 3. September, bis einschließlich Montag, 5. November 2018, beim Bürgermeisteramt der Gemeinde Neckarwestheim und beim Umweltministerium in Stuttgart einsehen. Im selben Zeitraum wird das Ministerium diese Unterlagen auch auf seiner Internetseite unter der Rubrik„Öffentliche Bekanntmachungen“ zum Download bereitstellen. Zu den Unterlagen gehören der Antrag der EnBW Kernkraft GmbH, eine Kurzbeschreibung des Vorhabens und ein Sicherheitsbericht.
Innerhalb der Auslegungsfrist können sich die Bürgerinnen und Bürger zum Vorhaben äußern. Im Anschluss an die Auslegung wird ein Erörterungstermin festgesetzt, an dem das Umweltministerium als Genehmigungsbehörde und die Antragstellerin EnBW Kernkraft GmbH die vorgetragenen Einwendungen, Fragen, Bedenken und Anregungen gemeinsam erörtern werden. Der genaue Termin hängt von der Anzahl und dem Inhalt der Einwendungen ab. Vom weiteren Verlauf des Verfahrens hängt auch ab, wann die Genehmigungsvoraussetzungen vorliegen werden und ob die beantragte Abbaugenehmigung erteilt werden kann.
Ergänzende Informationen
Die 1. Stilllegungs- und Abbaugenehmigung für Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim hat das Umweltministerium am 3. Februar 2017 erteilt. Die EnBW Kernkraft GmbH hat die Genehmigung am 13.02.2017 in Anspruch genommen. Seitdem befindet sich die Anlage im Stilllegungs- und Restbetrieb.
Foto, Blogarchiv Klaus