Bürgertag „Zukunft der Hospiz- und Palliativ- versorgung“
Zur Verbesserung der wohnortnahen Hospiz- und Palliativversorgung im Land hat das Sozialministerium einen mit 1,3 Millionen Euro ausgestatteten Aktionsplan vorgestellt. Als erstes Bundesland fördert Baden-Württemberg die Teilnahme an Weiterbildungskursen in der Trauerbegleitung.
Auf dem 1. Bürgertag zur Zukunft der Hospiz- und Palliativversorgung in Baden-Württemberg diskutierten am Freitag (14. September) in Stuttgart rund 200 Bürgerinnen und Bürger darüber, wie Sterbende und deren Angehörige auf ihrem letzten gemeinsamen Weg möglichst einfühlsam und schmerzlindernd begleitet werden können.
1,3 Millionen Euro schwerer Aktionsplan vorgestellt
Staatssekretärin Bärbl Mielich stellte einen mit 1,3 Millionen Euro ausgestatteten Aktionsplan des Ministeriums für Soziales und Integration vor, um die wohnortnahe Hospiz- und Palliativversorgung im Land zu verbessern. Als erstes Bundesland fördert Baden-Württemberg die Teilnahme an Weiterbildungskursen in der Trauerbegleitung. Weitere Maßnahmen des Aktionsplans sind unter anderem die Stärkung der Palliativkompetenz in Einrichtungen der Altenhilfe, die Förderung stationärer Hospize sowie Projekte zur Verbesserung der Palliativversorgung von Kindern und zur Information der Bürgerinnen und Bürger.
Staatssekretärin Bärbl Mielich: „Ich freue mich, dass wir mit unserem Bürgertag so viele Menschen erreichen konnten, auch wenn die bewusste Auseinandersetzung mit dem Tod in unserer Gesellschaft häufig noch immer ein Tabuthema ist. Die Diskussionen haben gezeigt, dass sich das Land mit seinem Aktionsplan auf dem richtigen Weg befindet – vor allem bei der Verbesserung der Palliativkompetenz in Pflegeheimen.“ Der Zusammenhalt einer Gesellschaft lasse sich auch daran erkennen, wie sie mit Sterbenden und deren Angehörigen umgehe, so Mielich.
Unterstützung erhielt die Staatssekretärin durch die Freiburger Palliativmedizinerin Professorin Gerhild Becker, die in ihrem Fachvortrag betonte, dass Pflegeheime zunehmend zu Orten des Sterbens würden und Beschäftigte in palliativ-pflegerischer Hinsicht gestärkt werden müssten. „Die Förderung der Weiterbildung der Mitarbeitenden ist ein wichtiger Schritt, um eine solche Kultur in Alten- und Pflegeheimen zu etablieren“, so Becker.
Claudia Landenberger, Trauerbegleiterin im Hospiz Esslingen, stellte in ihrem Fachvortrag zur Trauerbegleitung fest, dass es nicht nur im Interesse des Einzelnen, sondern auch der Gesellschaft sei, wenn Menschen mit ihrer Trauer nicht alleine gelassen würden. „Ich freue mich daher ganz besonders, dass Baden-Württemberg als erstes Bundesland die Weiterbildung zu ehrenamtlichen Trauerbegleiterinnen und -begleitern fördert“, sagte Landenberger.
Im Anschluss an die Fachvorträge kamen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ins Gespräch und tauschten an Tischen ihre Erfahrungen zum Thema Trauerbegleitung, Palliativkompetenzen im Pflegeheim und zur Zukunft der Hospiz- und Palliativversorgung aus.
Staatssekretärin Mielich bedankte sich abschließend für die vielen wertvollen Impulse und das Engagement der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Aufgreifen wolle sie unter anderem den Vorschlag, dass das Land Pflegeheime bei einer Änderung ihrer Haltung zu Sterben und Tod unterstützen solle. „Ein Palliativteam oder ein Palliativbeauftragter sollte in jedem guten Pflegeheim eine Selbstverständlichkeit sein“, so Mielich. Für die Finanzierung solcher Strukturen wolle sie sich auch auf Bundesebene einsetzen.
Schwerpunkte des Aktionsplans
Der Aktionsplan „Hospiz- und Palliativversorgung in BW – 2018/19“ umfasst bei einem Gesamtvolumen von 1,3 Millionen Euro insgesamt fünf Schwerpunkte:
1. Stärkung der Palliativkompetenz in Pflegeeinrichtungen
Ab 15. September 2018 fördert das Land die Teilnahme von Beschäftigten stationärer Pflegeeinrichtung an einem Kurs zur Begleitung sterbender Menschen in Pflegeheimen mit bis zu 1.000 Euro.
2. Förderung der Trauerbegleitung in Baden-Württemberg
Ab 15. September 2018 fördert das Land die Teilnahme an Weiterbildungskursen in der Trauerbegleitung mit bis zu 700 Euro.
3. Palliative Care BW: Förderung stationärer Hospize in Baden-Württemberg
Vom 1. Juni 2018 bis zum 31. Oktober 2019 fördert das Land für jeden neu entstehenden Hospizplatz investive Maßnahmen mit bis zu 10.000 Euro.
4. Hospiz- und Palliativ-Informationsportal für Baden-Württemberg
Bis Ende 2018 wird der Internetauftritt des Hospiz- und Palliativverbands Baden-Württemberg um ein landesweites, umfassendes Informationsportal erweitert.
5. Qualifizierung durch Hospitation im Kinder- und Jugendhospiz Stuttgart
Von August 2018 bis Ende 2019 können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mobiler Hospizdienste aus Baden-Württemberg für zwei Wochen im stationären Kinder- und Jugendhospiz Stuttgart hospitieren. Ziel ist eine Verbesserung der sektorenübergreifenden Zusammenarbeit sowie der Wissens- und Erfahrungsaustausch.
Sozialministerium: Förderaufrufe
Quelle, Ministerium für Soziales und Integration